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Die Seelen im Feuer: Historischer Roman (German Edition)

Die Seelen im Feuer: Historischer Roman (German Edition)

Titel: Die Seelen im Feuer: Historischer Roman (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Sabine Weigand
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sofort nach der Verhaftung eines Verdächtigen ein Inventarium sämtlicher Besitztümer erstellt. So wissen wir genau, ob die Familie in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen, und niemand kann sich herausreden.«
    »Und wenn die Leute so unvermögend sind, dass sie sich das nicht leisten können?«
    Förner zuckte die Schultern. »Dann muss die fürstbischöfliche Kammer für alles aufkommen. Aber – die einen sind arm, die anderen reich. Es braucht die rechte Mischung. Im günstigsten Fall, nämlich dann, wenn viele Druden aus reichem Hause stammen und keine Erben da sind, kann die Kammer sogar gute Einnahmen verzeichnen. Sie streckt im Übrigen zunächst alles Geld vor und holt es sich erst hinterher wieder.«
    Dornheim grübelte.
    »Wenn ich einige Rechnungen als Beispiel anführen dürfte?« Doktor Vasold, der dritte Hexenkommissar, meldete sich zu Wort. Er war erst vor einigen Monaten aus Eichstätt herberufen worden, ein spitzbäuchiger Mittfünfziger mit schütterem braunen Haar und Geheimratsecken, dessen Liebe gutem Essen und dem Alkohol galt. Er holte Hans Schramm herein und ließ sich aus dessen Aktentruhe einige Schriftstücke geben. »Hier, Ihr Herren, könnt Ihr ersehen, dass zum Beispiel für die Barbara Güßlerin und ihre Tochter, die vorigen Novembris mehrfach torquiert wurden, 182 Gulden und 7 Ort an Arztkosten anfielen. An Verpflegungsgeld wurden dem Metzger und Bäcker für die viereinhalb Monate, die diese beiden in Verhaft lagen, 200 Gulden gezahlt. Für Tinte, Papier und Most, die den Herren Kommissären und Schreibern bei den Verhören gebracht worden sind, waren 1 Gulden und 4 Ort fällig. Die Gerichtsmahlzeit nach der Hinrichtung – bei der allerdings 13 Personen justifiziert wurden –, kam auf 28 Gulden. Im Gegensatz zu diesen Kosten fällt der Gulden, den ein Kommissär pro Befragung erhält, gelinde gesagt, kaum ins Gewicht, selbst wenn man annimmt, dass jeder Delinquent fünf bis zehn Mal befragt wird. Und: Eine Erhöhung unseres Honorars würde ja auch die bischöfliche Kasse nicht belasten, weil die Unholden eben selbst für alles aufkommen.«
    »Wie ist es denn aber«, überlegte Dornheim laut, »wenn es weniger reiche Delinquenten gibt, sodass die Kammer mehr vorschießen muss, als sie einnimmt? Dann könnte sich die Kammer ein höheres Gehalt für die Gerichtspersonen nicht leisten … «
    »Diesbezüglich«, warf nun wieder Schwarzcontz ein, »hätten wir Eurer Eminenz einen Vorschlag zu machen.« Er ließ sich von Schramm ein weiteres Schriftstück geben. »Bisher war es so, dass nach einer Hinrichtung die Hinterbliebenen ungestört in den Genuss des Erbes kamen. Hatte ein Gerichteter beispielsweise ein Vermögen von 1000 Gulden, so wurde dies nach Abzug der Prozesskosten an seine Kinder zu gleichen Teilen vererbt. Es wäre aber für die Zukunft eine juristische Regelung denkbar, die der Kammer die Rechte eines Teilerben einräumt. Sie würde dann behandelt, sagen wir, wie ein weiteres Kind. Das heißt, die Kammer bekäme einen Teil des Erbes, der umso höher ist, je weniger Nachkommen da sind.« Schwarzcontz legte seine Berechnungen dem Fürstbischof auf den Tisch. »Wir glauben, das dies eine Regelung wäre, die zum einen die fürstbischöfliche Kasse entlasten, es zum anderen aber auch gestatten würde, die Bezüge der Gerichtspersonen so zu erhöhen, wie es ihrem schweren Amt angemessen ist.«
    Förner griff sich das Papier und überflog es. »Und es wäre rechtlich einwandfrei, solch eine Regelung einzuführen?«
    »Natürlich«, antwortete Herrenberger im Brustton der Überzeugung. »Als Landesherr kann Seine Eminenz jederzeit eine Änderung des Erbrechts erlassen, die eine reibungslose Durchführung der Hexenprozesse garantiert und die Ausmerzung der Teufelsbrut in vollem Umfang sicherstellt.«
    Förner legte den Kopf schief. »Unter diesen Umständen, meine Herren, könnte eine Erhöhung der Befragungshonorare durchaus im Bereich des Möglichen liegen. Meint Ihr nicht auch, Eminenz?«
    »Zweifellos, zweifellos«, pflichtete Dornheim bei und er hob sich ächzend aus seinem Prunkstuhl. »Ihr Herren, Unseren Dank zum Schluss. Wir wünschen uns einen Entwurf für die Änderung des Erbrechts in Hexenfällen bis, sagen wir, spätestens eine Woche vor Palmarum. Gehabt Euch wohl.«
    Die drei Juristen und Schramm verbeugten sich tief und verließen den Raum. Während Vasold, Herrenberger und Schwarzcontz gutgelaunt die Treppen hinuntergingen, folgte Schramm ihnen mit

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