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Die Spitze des Eichbergs

Die Spitze des Eichbergs

Titel: Die Spitze des Eichbergs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Schalker Fan-Initiative
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Dieckmann erst jetzt zur Staatsanwaltschaft schickte und so in das Strafverfahren einführte, ließ es krachen. In dem vom 15.7.1974 datierten Protokoll belastete die Ehefrau des ehemaligen Schalker Rechtsanwalts Becker die Schalker Spieler enorm.
    Margot Becker hatte darin bestätigt, dass sie Zeugin der Beratungen zwischen ihrem Mann und den Schalker Ange klagten gewesen sei. Sie wollte dabei erfahren haben, dass das fragliche Spiel Schalke gegen Bielefeld durch Schmiergeldzahlungen tatsächlich manipuliert worden  sei, und dass Slomiany, der Geldbote, später von den Schalk er Spielern Schweigegelder erhalten habe. Außerdem soll mit den Schalker Anwälten Dr. Hütsch und Dr. Weber darüber gesprochen worden sein, dass ein Eid (von Dieter Burdenski) gegen 13 andere Eide stehen würde; Schalke-Präsident Siebert soll zudem gesagt haben, dass man ihnen einen Meineid nicht nachweisen könne.
    Dieckmann musste in den Zeugenstand, und sofort versuchte die Verteidigung mit bohrenden Fragen ihre These zu erhärten, dass bei der Vereidigung der Schalker Spieler nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Insbesondere verbiss sich Rechtsanwalt Schmidt-Leichner als Hauptfragesteller an dem Punkt, wann Dieckmann Kenntnis vom Gespräch zwischen Kindermann und Frau Becker erhalten und warum er das Protokoll über dieses Gespräch erst jetzt zu den Gerichtsakten gegeben habe. Erstmals seit Wochen hatte der Prozess Tempo. Doch der Zeuge Dieckmann schien ein schwaches Langzeitgedächtnis zu haben. 33 Mal in 87 Minuten berief er sich auf Erinnerungslücken, wand er sich wie ein Aal und suchte Ausflüchte. Er bestand jedoch darauf, dass eine eventuelle Annahme von Bielefelder Bestechungsgeldern für die Schalker Spieler »strafrechtlich nicht relevant« gewesen sei. Die Verteidigung sah ihren Verdacht bestätigt, man habe die Schalker schwören lassen, um ihnen anschließend einen Meineid nachweisen zu können. Von der Unwahrheit der Schalker Aussagen über zeugt, habe die Staatsanwaltschaft »hemmungslos vereidigt« und die Spieler ins offene Messer laufen lassen.
10 BIS 12 ASBACH-COLA
    Am nächsten Verhandlungstag erzählte Dieckmann als Zeuge, was ihm während seiner Ermittlungsarbelt alles widerfahren ist. So erhielt er Im November 1973 in Bielefeld den Anruf des Gelsenkirchener Gerichtspflegers Mucha, bei ihm hätte ein gewisser Günter Falk vorgesprochen, der der Halbbruder von Jürgen Sobieray sei und eine Aussage machen wollte. Falks Aussagemotiv war klar, hatte doch in der Zeitung gestanden, der Halbbruder eines Schalker Spielers hätte Günter Siebert erpressen wollen. Sofort fuhr Dieckmann nach Gelsenkirchen in die Schalker Straße 98, wo Falk wohnte und geriet dort in eine eheliche Auseinandersetzung der Falks, bei der Günter Falk die Frau Gemahlin per Fußtritt in die Wohnung befördert haben soll.
    Am nächsten Tag pilgerte Günter Falk ins Amtsgericht Buer, doch Dieckman war noch nicht da. Rechtspfleger Mucha schickte ihn um 10 Uhr in die Kneipe nebenan, bis er kurz vor 11 Uhr gerufen wurde. Bis dahin hatte er sich »10 bis 12 Asbach mitCoca reingetan« wie er es nannte. Zurück im Amtsgericht, wo Dieckmann inzwischen eingetroffen war, war Falks erste Frage: »Wie, ist hier nichts zu trinken?« Rechtspfleger Mucha soll dann auf Anweisung Dieckmanns eine Packung Bier geholt haben, von der Falk zwei Einwegflaschen getrunken haben will.

    Nahrhaftes Frühstück: Asbach-Cola
    Doch Asbach-Cola und Bier vertrugen sich nicht. Da habe ihn Staatsanwalt Dieckmann im beigen VW-Variant nach Hause gefahren. Dieckmanns Ermittlungsmethoden wurden nun stark in Frage gestellt, zudem auch noch ein Bielefelder Juristenkomplott im Räume stand, möglichst viele Schalker zu belasten, um Arminia halbwegs aus der Affäre zu ziehen; schließlich war Dieckmanns Chef, Oberstaatsanwalt Kny, Dauerkarteninhaber bei Arminia. Die Verteidiger fuhren starkes Geschütz auf und sahen sich darin bestätigt, dass Dieckmann aus »sachfremden Gründen die Ermittlungen geführt und Hilfsdienste für DFB und Arminia geleistet habe«. Daher ließ die Verteidigung ein Verfassungsgutachten beim Hamburger Professor Dr. von Münch und dem Dortmunder Dr. Rauball anfertigen, das der Dieckmann-schen Eidabnahme Verfassungswidrigkeit bescheinigte.

31. DUMMHEIT SCHÜTZT VORSTRAFE NICHT
    Der Eid der Schalker Spieler wurde von den Verteidigern also als »nicht rechtmäßig« hingestellt. Juristisch eine verzwickte Angelegenheit: Die Spieler hatten zwar die

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