Die Uno
mussten.
Da es dazu keine Chartabestimmungen gab und gibt, machte der Sicherheitsrat zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch, von der ursprünglichen Praxis des
peace-keeping
abweichende Entsenderichtlinien zu beschließen. Dabei ist es in der Zwischenzeit zu einer völligen Umkehrung der ursprünglichen Geschäftsgrundlage der Friedensmissionen gekommen. Sie finden immer häufiger unter Anwendung von Gewalt und auch ohneZustimmung der Konfliktparteien statt. Von dem ursprünglichen Modell der Blauhelme-Einsätze denkbar weit entfernt sind die Grenzen zwischen
peace-keeping
und militärischer Intervention in der Praxis fließend geworden.
In aller Regel entsenden die Vereinten Nationen heute Friedenstruppen in Bürgerkriegsregionen, die entweder vom völligen Zusammenbruch jeglicher effektiven staatlichen Ordnung gekennzeichnet sind oder in denen der Staatsapparat zur Beute privater Kriegsherren geworden ist. Im Rahmen des
post-conflict-peace-building
kommen dabei häufig auch anspruchsvolle nachsorgende Aufgaben auf die Friedensmissionen zu. Die Wiederherstellung einer funktionierenden staatlichen Ordnung war die wesentliche Aufgabe etwa der UNO-Missionen in Osttimor, Somalia, Kosovo, Afghanistan und im Irak. In bisher zwei Fällen, Ruanda und dem ehemaligen Jugoslawien, wurden solche Friedensmissionen sogar durch die Einrichtung von internationalen Ad hoc-Strafgerichtshöfen flankiert.
Die Demokratisierungshilfe der Vereinten Nationen im Kosovo findet seit 1999 statt und ist in die Aktivitäten der Übergangsverwaltungsmission UNMIK eingebettet. Auf dem Weg zur Staatenbildung lagen dort zunächst sämtliche Hoheitskompetenzen in der Hand der UNO-Verwaltung, die diese Schritt für Schritt an die örtlichen Behörden übergeben sollte. Die insgesamt gar nicht einmal erfolglosen Bemühungen, im Kosovo eine funktionierende Selbstverwaltung mit demokratischen Strukturen aufzubauen, litten dennoch von Anfang an unter der Verweigerungshaltung der serbischen Minderheit. Hinzu kamen ein unklares Ziel, das Fehlen einer langfristigen Perspektive und Versäumnisse bei der Stärkung und Einbindung der zivilgesellschaftlichen Kräfte als weitere Gründe dafür, dass die Demokratisierungserfolge hinter den Erwartungen zurückblieben.
Dem UNO-Engagement in dem von seinen indonesischen Besatzern in Trümmern hinterlassenen Osttimor ist ebenfalls ein gewisser Erfolg zu bescheinigen. Dennoch wurden auch hier die Schwierigkeiten deutlich, die mit dem Versuch verbunden sind, einem Land ohne substanzielle Einbindung der Bevölkerung ein bestimmtes Demokratiemodell überzustülpen. Der Grundwiderspruchzwischen Selbstbestimmung auf der einen Seite und einer Demokratisierung von außen andererseits ist allerdings auch nur schwer aufzulösen. Afghanistan und der Irak akzentuieren die Probleme, die vor diesem Hintergrund zusätzlich noch dann entstehen, wenn die Vereinten Nationen im Gefolge von Besatzungsmächten auf den Plan treten, deren Akzeptanzprobleme sich auf die UNO übertragen. Im Fall des Irak hat der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs, de Mello, vor genau diesem Hintergrund sein Engagement mit dem Leben bezahlen müssen. Trotz solcher gemischten Erfahrungen wird die Demokratisierungshilfe auf der Agenda der Vereinten Nationen einen festen Platz behalten müssen, allein schon als das notwendige Korrektiv zu fragwürdigen nationalstaatlichen «Demokratisierungs-Kreuzzügen». Die Erwartungen daran sollten allerdings nicht zu hoch gespannt werden. In den meisten Fällen dürfte es bereits als Erfolg gewertet werden, wenn von der ambitionierten Zielsetzung, Sicherheit und stabile demokratische Verhältnisse herzustellen, wenigstens die Ziele Sicherheit und Stabilität erreicht werden. Versucht man, eine Erfolgsbilanz der Friedensmissionen der Vereinten Nationen aufzumachen, so zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass der UNO gerade in der Konfrontation mit kooperationsunwilligen Konfliktparteien durchsetzungsfähige Machtmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Solange diese Anforderung immer wieder nur auf die USA zuläuft und die übrigen Staaten nicht dazu bereit sind, ihre Rolle zu übernehmen, wird allerdings jeder Intervention der Makel der interessegeleiteten Selektivität und Zufälligkeit anhaften.
V. Staatliche Souveränität und der internationale Schutz der Menschenrechte
Wenn die Lage der Menschenrechte in der Welt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zieht, dann verbindet sich damit in der
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