Die Unsterblichkeit der Henrietta Lacks
hoffte Hyman auch im Zusammenhang mit Southam. Im Dezember 1963 verklagte er das Krankenhaus auf Herausgabe der medizinischen Unterlagen, die mit der Studie in Zusammenhang standen.
Hyman verglich Southams Untersuchung mit den Forschungsarbeiten der Nazis und ließ sich eidesstattliche Erklärungen von den drei zurückgetretenen Ärzten geben. Darin beschrieben sie Southams Forschungsarbeiten mit Worten wie illegal , unmoralisch und erbärmlich . Eine vierte eidesstattliche Erklärung erhielt Hyman von einem Arzt, der erklärte, die Patienten in der Studie hätten eine begründete Einverständniserklärung selbst dann nicht geben können, wenn Southam sie gefragt hätte: Einer litt an einer fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankung und konnte nicht sprechen, andere sprachen nur jiddisch, und einer hatte Multiple Sklerose mit einer »depressiven Psychose«. Aber, so schrieb Hyman, »mir wurde mitgeteilt, dass ein Einverständnis nicht notwendig war … es sei unwahrscheinlich, dass jüdische Patienten sich mit Injektionen lebender Krebszellen einverstanden erklären würden«.
Damit war die Aufmerksamkeit der Medien geweckt. Das Krankenhaus nannte die Klage »irreführend und falsch«. Aber in Zeitungen und Zeitschriften erschienen nun Schlagzeilen wie
ZELLEN IN PATIENTEN GESPRITZT, OHNE IHNEN ZU SAGEN, DASS ES KREBS WAR … WISSENSCHAFTLICHE EXPERTEN VERURTEILEN KREBS-SPRITZEN ALS UNETHISCH
Weiter hieß es, der Nürnberger Kodex habe in den Vereinigten Staaten offenbar keine Gültigkeit und es gebe keine Gesetze zum Schutz von Versuchspersonen. Das Wissenschaftsblatt Science sprach von »der hitzigsten öffentlichen Diskussion über medizinische Ethik seit den Nürnberger Prozessen« und erklärte: »Die Situation erscheint derzeit für alle recht gefährlich.« Ein Reporter von Science fragte Southam, warum er sich die Zellen nicht selbst gespritzt habe, wenn die Injektionen so ungefährlich waren, wie er steif und fest behauptete.
Darauf erwiderte Southam: »Seien wir doch ehrlich – es gibt nur relativ wenige qualifizierte Krebsforscher, und es erschien töricht, auch nur das geringste Risiko einzugehen.«
Patienten, denen Southam ohne ihr Wissen die Krebszellen injiziert hatte, lasen die Artikel und wandten sich an Journalisten. Auch der New Yorker Generalstaatsanwalt Louis Lefkowitz erfuhr aus der Presse von Southams Forschungsarbeiten und nahm sofort eigene Ermittlungen auf. In einem vernichtenden fünfseitigen Papier voller Ausrufezeichen beschuldigte er Southam und Mandel des Betruges und unprofessionellen Verhaltens, und er verlangte, dass das Aufsichtskomitee der University of the State of New York ihnen die Zulassung als Ärzte entzog. Wörtlich schrieb Lefkowitz: »Jeder Mensch hat das unveräußerliche Recht, selbst darüber zu bestimmen, was mit seinem Körper geschehen soll. Diese Patienten hatten demnach das Recht… den Inhalt der Spritze zu kennen: Und wenn dieses Wissen bei ihnen Ängste oder Befürchtungen auslöste, hatten sie das Recht, ängstlich und furchtsam zu sein und demnach NEIN zu dem Experiment zu sagen.«
Vor dem Aufsichtsgremium der Universität und in der Presse sagten viele Ärzte zu Southams Gunsten aus und erklärten, sie selbst hätten seit Jahrzehnten ähnliche Forschungsarbeiten betrieben. Sie vertraten die Ansicht, es sei unnötig, den Versuchspersonen alle Informationen mitzuteilen oder in allen Fällen
das Einverständnis einzuholen, und Southams Verhalten gelte im Fachgebiet allgemein als ethisch einwandfrei. Southams Anwälte argumentierten: »Wie können Sie etwas als ›unprofessionelles Verhalten‹ bezeichnen, wenn die ganze Profession sich so verhält?«
Damit brachten sie das Aufsichtsgremium gegen sich auf. Am 10. Juni 1965 befand das medizinische Beschwerdegremium Southam und Mandel »des Betruges oder der Täuschung und unprofessionellen Verhaltens in der medizinischen Praxis« für schuldig und empfahl, ihnen die ärztliche Zulassung für ein Jahr zu entziehen. Das Gremium schrieb: »Im Verlauf dieser Verhandlung gab es Anzeichen für eine Haltung aufseiten mancher Ärzte, wonach sie weitermachen und alles tun können – während die Einwilligung des Patienten nur eine leere Formalität ist. Damit können wir uns nicht einverstanden erklären.«
In seiner Entscheidung forderte das Gremium genauere Richtlinien für die klinische Forschung. Es schrieb: »Wir vertrauen darauf, dass diese disziplinarische Maßnahme als ernste Warnung verstanden wird: Der
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