Die Weiße Rose
Rose“. In: Schüler, S. 65-79.
134 vgl. Bald, S. 151.
135 Brief an Lisa Remppis vom 2. 9. 1942, in: Jens, S. 266.
136 Bassler, S. 132.
137 zit. nach Bassler, S. 49.
138 zit. nach Zankel, S. 40.
139 Vernehmungsprotokoll Kurt Huber, 2. 3. 1943, B. 15, zit. nach Zankel, S. 96.
140 Zankel, S. VII.
141 alle Zitate nach Lill, S. 205.
142 zit. nach Zankel, S. 96.
143 zit. nach Süß/Süß, S. 32.
144 Ein harmloseres Mittel war die mit Kolanuss-Extrakt versetzte „Fliegerschokolade“ Scho-ka-kola.
145 zit. nach Bald, S. 117.
146 Gestapo, S. 86.
Vor dem
Volksgerichtshof
Nach kurzer Zeit traf die Gestapo ein. Sofort wurden alle Türen der Universität geschlossen, damit keine Flugblätter nach draußen geschmuggelt werden konnten. Vor der Universität hatte sich eine große Menge von Studenten versammelt.
Auf dem Weg zu den Polizeifahrzeugen gelang es Hans Scholl, seiner damaligen Freundin Gisela Schertling, die unter den Passanten war, eine Botschaft für Alexander Schmorell zuzuflüstern. Das war unüberlegt. Nun war der Gestapo bekannt, dass Schertling in einer Beziehung zu Scholl stand. Wenig später wurde auch sie verhaftet und polizeilich verhört.
Gisela Schertling sollte den Ermittlern eine erste Spur liefern. Sie sprach von einem „Alex“ und einem „Willi“, mit denen Hans Scholl eng befreundet war. Auch erwähnte sie den Buchhändler Söhngen und die Professoren Huber und Muth.
Noch am Abend des 18. Februar wurden Willi Graf und seine Schwester Anneliese verhaftet. Nur Alexander Schmorell gelang es, vorerst aus München zu fliehen.
In Scholls Manteltasche fanden die Gestapobeamten den von Christoph Probst stammenden Entwurf für ein weiteres Flugblatt. In der Aufregung der letzten Tage hatte Scholl vergessen, das Blatt zu verstecken. Verzweifelt bemerkte er seinen fatalen Fehler. Scholl versuchte, das Schriftstück zu zerreißen und es aufzuessen. Den Gestapo-Leuten gelang es aber, das Blatt fast unbeschädigt sicherzustellen.
Die Freunde hatten versucht, den jungen Familienvater Probst aus ihren Widerstandsaktionen herauszuhalten, um sein Leben nicht zu gefährden. Nun musste Scholl erleben, wie er durch seine Vergesslichkeit den Freund in tödliche Gefahr brachte.
Die Ermittlungen leitete der Kriminalobersekretär Robert Mohr von der Gestapo-Leitstelle München. Wie viele seiner Kollegen kam der 1897 geborene Mohr von der bayrischen Landespolizei, er war also von seiner Ausbildung her ein „normaler“ Polizeibeamter und kein SA- oder SS-Mann. Er war auch kein „alter Kämpfer“, sondern erst seit 1933 Mitglied der NSDAP.
Er bemühte sich aber, im neuen Staat Karriere zu machen und trat deshalb verschiedenen nationalsozialistischen Verbänden bei. Er wurde Polizeileiter in Frankenthal und wechselte 1938 zur Gestapo nach München. 1943 wurde er der Leiter der Sonderkommission, die sich mit den überall im Reichsgebiet auftauchenden regime-feindlichen Flugblättern befasste.
Robert Mohr entsprach dem Typus eines pflichtbewussten Polizeibeamten. Er war keiner von jenen, die ihre Opfer anschrieen, schlugen oder folterten. Diese Annahme ist offenbar klischeebehaftet:„Viel typischer war hingegen der Beamte, der nicht schrie und schikanierte,der nicht schlug, aber sich bemühte, seine ihm gestellte Aufgabe zu erfüllen.“ 147
Die Gestapo ging in den meisten Fällen mit den üblichen polizeilichen Methoden vor: „Befragung, Gegenüberstellung, Aufzeigen von Widersprüchen und erneutes Befragen waren standardisierte Ermittlungsmethoden [...] Vorherrschend war allerdings eine den Opfern gegenüber gleichgültige, formal korrekte aber letztlich rücksichtslose Exekution der von oben verabschiedeten Richtlinien. Die ermittelnden Beamten waren bestrebt detailliert festzustellen, in welcher Weise eine verdächtige Person an bestimmten Aktionen beteiligt war und ob sie dabei in Verbindung mit anderen Personen gestanden hatte. [...] Robert Mohr, der vernehmende Beamte, arbeitete mit harter kriminalistischer Verhörakribie, aber nicht mit körperlicher Gewalt.“ 148
Mehrere Zeugen, darunter Robert Scholl, aber auch Hugo Schmorell und Ernst Hirzel sagten nach dem Krieg aus, dass sie und ihre Kinder von den ermittelnden Beamten korrekt und menschlich behandelt worden sind und es bei den Verhören keine Misshandlungen oder Folterungen gab. Ernst Hirzel hob in einer Zeugenaussage ausdrücklich die menschliche Behandlung seines Sohnes Hans
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