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Die Wiege des Windes

Titel: Die Wiege des Windes Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ulrich Hefner
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Lächeln die Hand. »Ich bin Birte Doblin. Herr Göbers bat mich, mit Ihnen zu sprechen. Für Familienrecht bin ich in dieser Kanzlei zuständig. Ich hoffe, das ist kein Problem für Sie? Entschuldigung, ich wollte Sie nicht erschrecken. Bitte folgen Sie mir!«
    Die Frau führte ihn durch einen lichtdurchfluteten Gang in ein Büro, das im Gegensatz zur Empfangshalle modern eingerichtet war. Trevisan wartete, bis die Anwältin sich gesetzt hatte, ehe er sich auf der Couch niederließ.
    »Dann erzählen Sie mir mal, weshalb Sie gekommen sind.«
    Trevisan räusperte sich, bevor er mit seiner Geschichte begann. Er erzählte ihr von der Trennung, weshalb es dazu gekommen war, von Grit und ihrem neuen Leben und von Paula und dem Gespräch mit Tante Klara. Die Anwältin hörte gespannt zu. Hin und wieder griff sie zu einem Block, der auf dem kleinen Glastisch lag, und machte Notizen. Als Trevisan seine Erzählung beendet hatte, zog Frau Doblin die Stirn kraus.
    »Das bedeutet, dass bislang noch nichts geregelt ist«, resümierte sie. »Sie haben bestimmt auch keinen Ehevertrag?«
    »Ich denke, das ist eine Sache für die oberen Zehntausend!«, antwortete Trevisan.
    »Sagen Sie das nicht. Heutzutage ist es nicht mehr so einfach. Sie wissen doch, was eine Zugewinngemeinschaft ist? Alles, was in den Ehejahren erwirtschaftet wurde, muss in mühevollen Gesprächen wieder geteilt werden. Und dabei ist es vollkommen egal, ob der Mann oder die Frau das Geld verdient hat. Es bleiben trotzdem gemeinsam erwirtschaftete Einkünfte.«
    Trevisan schüttelte den Kopf. »Und das soll gerecht sein?«
    »Glauben Sie bloß nicht, dass es bei einer Scheidung gerecht zugeht. Der Mann ernährt die Familie, die Frau opfert dafür ihre besten Jahre. Wer will werten, was schwerer wiegt? Kommt es dann zum Zerwürfnis, wird versucht, alles auszugleichen. Das endet mit Unterhalt für die Frau und die Kinder. Und das sind grob drei Siebtel für die Ehefrau und rund vierhundert Mark pro Kind. Das sind natürlich Durchschnittswerte.«
    »Eigentlich geht es mir mehr um meine Tochter«, warf Trevisan ein.
    »Im Normalfall spricht sich das Vormundschaftsgericht für das gemeinsame Sorgerecht aus«, antwortete die Anwältin. »Das Problem ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Meist bleibt das Kind bei der Mutter. Es sei denn, es gibt handfeste Gründe dagegen – Alkohol oder Tablettensucht, Vernachlässigung bis hin zur körperlichen Gewalt und Misshandlung. Aber das sehe ich in Ihrem Fall nicht. Es ist legitim, dass Ihre Frau versucht, sich ein eigenes Standbein aufzubauen. Das kommt Ihnen später beim Unterhalt natürlich positiv entgegen.«
    Trevisan atmete tief ein. »Kann Paula nicht für sich selbst entscheiden?«
    Die Anwältin schüttelte den Kopf. »Ab vierzehn, jetzt ist sie noch zu jung.«
    Trevisan starrte enttäuscht auf den Glastisch.
    »Bevor solche Sachen gerichtlich geregelt werden, ist es angebracht, vernünftig miteinander zu reden. Sehen Sie dafür eine Chance?«
    »Ich habe mir das einfacher vorgestellt«, antwortete Trevisan. »Ich sehe keine Chance, mit Grit über Paula zu reden. Aber ich kann das Kind doch nicht einfach aufgeben. Sie geht dort oben zugrunde.«
    »Zurzeit kann Ihre Tochter genauso gut bei Ihnen wohnen. Aber sobald es Streit darum gibt, trifft das Vormundschaftsgericht eine vorläufige Entscheidung. Und alles, was Sie mir erzählt haben, spricht nicht für eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater. Ihre häusliche Situation ist nicht besser. Als Polizist sind Sie vielleicht noch mehr eingespannt als Ihre Frau. Ich rate Ihnen, versuchen Sie eine Einigung mit ihr. Übrigens erzählen Kinder im Alter Ihrer Tochter oft das, was man hören will. Ihnen genauso wie Ihrer Frau.«
    »Das bedeutet also, wenn ich Paula zu mir nehme, wird meine Frau über das Vormundschaftsgericht eine Entscheidung erwirken, die zu ihren Gunsten ausfällt. Und ich kann gar nichts dagegen tun. Es zählt auch nicht, dass Paula in Wilhelmshaven zu Hause ist, ihre Freundinnen hier hat und sich hier einfach glücklich fühlt.«
    »Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, dass eine Kindesentziehung strafbar ist. Und das hat nichts mit dem gemeinsamen Erziehungsrecht zu tun, sondern lehnt sich an das Aufenthaltsbestimmungsrecht an.«
    Trevisan erhob sich. »Ich habe verstanden«, sagte er mit belegter Stimme. »Ist es denn vollkommen egal, dass meine Frau meine Tochter mit nach Kiel nimmt und ich sie deswegen nicht sehen kann?«
    »Zweimal

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