DIESES MAL IST ALLES ANDERS
Moody’s und Standard and Poor’s) betrachten diese Episoden berechtigterweise als partielle Zahlungsausfälle, wobei die vereinbarte Umschuldung die zusätzlichen externen Kosten wie Rechts- und andere Kosten – sogenannte »Deadweight Costs« – minimiert, die mit einem Zahlungsausfall verbunden sind, bei denen die Fronten verhärtet sind und das Schuldnerland und seine Gläubiger die Verhandlungen zumindest eine Zeit lang unterbrechen. Unser Datensatz trifft eine Unterscheidung zwischen einer Umschuldung und einem echten Zahlungsausfall, wenngleich sich beide aus theoretischer Perspektive ziemlich ähnlich sind.
Unser Fazit: Die Tatsache, dass Länder gelegentlich ihre Schuldenverpflichtungen nicht erfüllen, ist kein Prima-facie-Beweis dafür, dass die Investoren irrational gewesen sind. Für die Kreditvergabe an Länder mit einem hohen Ausfallsrisiko erhalten die Investoren Risikoprämien von gelegentlich mehr als 5 oder sogar 10 Prozent jährlich. Diese Risikoprämie impliziert, dass die Kreditgeber einen Ausgleich für gelegentliche Zahlungsausfälle erhalten, von denen die meisten sowieso nur partielle Zahlungsausfälle sind. Verglichen mit Unternehmensschulden führen Zahlungsausfälle souveräner Staaten oft zu einer wesentlich deutlicheren Genesung, vor allem wenn offizielle Rettungsmaßnahmen unternommen werden.
Wir wollen die Rationalität der Kreditgeber aber auch nicht übertreiben. Es gibt in der Tat zahlreiche Fälle, bei denen die sehr geringen Risikoprämien, die von den Schuldnerländern verlangt werden, kaum im Einklang mit den tatsächlichen Risiken stehen. Hochriskante Schuldnerländer müssen nicht nur einen Risikozuschlag auf die erhobenen Zinsen zahlen, sondern sind oft auch mit erheblichen Deadweight Costs konfrontiert, wenn ihre Schuldenprobleme im Falle eines Zahlungsausfalls Rezessionen verschärfen. Schuldnerländer kann die »Dieses Mal ist alles anders«-Mentalität wesentlich teurer zu stehen kommen als ihre Gläubiger, doch auch dieses Thema müssen wir im Rahmen einer breiteren Debatte noch einmal aufgreifen.
Illegitime Schulden
Ein weiteres hoch philosophisches Thema, das im Prinzip für die Betrachtung der internationalen Kreditvergabe relevant ist, dreht sich um das Konzept der »illegitimen« oder auch »sittenwidrigen Schulden« (»Odious Debt«). Im Mittelalter konnte ein Kind ins Schuldengefängnis geworfen werden, wenn seine Eltern verschuldet starben. Im Prinzip wurde den Eltern dadurch ermöglicht, höhere Summen zu leihen (aufgrund der schweren Strafe bei Nichtrückzahlung), heute würden die sozialen Normen in den meisten Ländern eine Sippenhaft aber als völlig inakzeptabel betrachten. Allerdings leihen sich souveräne Staaten durchaus generationsübergreifend Geld, und es ist gut möglich, dass die Kinder einer Generation die Schulden ihrer Eltern zurückzahlen müssen. Am Ende des Zweiten Weltkriegs betrugen die Bruttoinlandsschulden der USA mehr als 100 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und es dauerte mehrere Jahrzehnte, bis die Schulden auf weniger als 50 Prozent des BIP zurückgeführt werden konnten.
Die Doktrin der illegitimen Schulden besagt im Wesentlichen: Wenn Kreditgeber einer Regierung Geld leihen, die offenkundig skrupellos und korrupt ist, sollten nachfolgende Regierungen dieser Nation nicht gezwungen werden, die Schulden der korrupten Vorgängerregierung zurückzuzahlen. Jayachandran und Kremer argumentieren, man könne Standardreputationsmodelle modifizieren, um Schuldnern die Nichtrückzahlung illegitimer Schulden zuzugestehen, und dies könne wohlfahrtssteigernd sein. 17 Es ist jedoch ziemlich umstritten, ob sich der Begriff » illegitime Schulden « in der Praxis klar eingrenzen lässt. Wenn sich die Regierungsführer eines Landes des Genozids schuldig machen und Kredite aufnehmen, um ihr Militär zu finanzieren, dann herrscht vielleicht noch allgemeiner Konsens darüber, dass die Kreditgeber diese Schulden als illegitim anerkennen und das Risiko eines Zahlungsausfalls im Falle eines Regimewechsels akzeptieren sollten. Man kann sich jedoch auch globale Politiker vorstellen, die darüber streiten, ob von den USA emittierte Schulden illegitime Schulden sind, wobei dieses Konzept keine ausreichende Differenzierung ermöglicht, um in der Praxis hilfreich zu sein. Die praktischen Richtlinien zur Bestimmung illegitimer Schulden müssen ausreichend eng gefasst sein, um anwendbar zu sein. In der Praxis haben jedoch vielleicht auch schwächere
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