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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Isabell Pohlmann
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sperren. Bestimmte Extras wie Pflanzen oder den PC sollten Sie nicht unbedingt mit auf den Umzugswagen packen, sondern lieber separat transportieren.
    Schutz
Schützen Sie Fußböden und Treppengeländer beim Leerräumen Ihres „Kinderzimmers“ und beim Einräumen Ihrer neuen Wohnung. Legen Sie Teppiche oder Folie aus, damit das neue Laminat oder die Fliesen nicht gleich verkratzt werden.
    Mit Umzug eventuell Steuern sparen
    Je nachdem, wie Sie den Umzug organisieren, wie viel Sie transportieren müssen und wie weit die Reise geht, kann der Umzug eine teure Angelegenheit werden. Kosten von mehreren Hundert Euro sind bei einem Ausbildungsgehalt von 500 oder 700 Euro im Monat nur schwer zu stemmen. Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, belohnt Sie aber zumindest das Finanzamt. Denn Sie können die Ausgaben als beruflich bedingte Werbungskosten über die Steuererklärung beim Finanzamt abrechnen und sich einen Teil der Ausgaben zurückholen.
    Wenn Sie allerdings sowieso so wenig verdienen, dass Sie gar keine Steuern zahlen müssen, weil Sie mit Ihrem Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag von 8 004 Euro im Jahr bleiben (Seite 37 ), hilft dieser Posten jedoch nicht. Wenn Sie aber zusätzlich zum Beispiel etwas Geld von Ihrer Großmutter geerbt haben und für die Zinsen Steuern zahlen müssen, rutschen Sie womöglich doch über diesen Grundfreibetrag von 8 004 Euro. Dann sind die zusätzlichen Ausgaben für den beruflich bedingten Umzug wertvoll: Jeder Euro an Werbungskosten über 1 000 Euro im Jahr senkt dann die Steuerbelastung – aber eben nur, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben.
    Ein weiterer Vorteil ist drin, wenn Sie beispielsweise eine Spedition mit dem Umzug beauftragen und eine ordentliche Rechnung für die Leistung erhalten. Wenn Sie diese beim Finanzamt einreichen, zieht es 20 Prozent der Ausgaben für die Arbeit der Umzugsleute direkt von der zu zahlenden Steuer ab.
    Aber auch hier gilt, dass Sie steuerlich nur selbst von diesem Auftrag profitieren, wenn Sie tatsächlich ein so hohes Einkommen haben, dass Sie Steuern zahlen müssen. Womöglich profitieren aber Ihre Eltern: Angenommen Ihr Vater hat für Sie am Studienort den Mietvertrag geschlossen. Dann darf er auch die Ausgaben für die Umzugshelfer in seiner Steuererklärung abrechnen. Hat er zum Beispiel einer Spedition 1 000 Euro für den Umzug bezahlt, zieht das Finanzamt ihm immerhin 200 Euro von der Steuersumme ab, die er eigentlich für das Jahr an den Fiskus zahlen müsste.
Zuhause: die Kosten im Griff
    Mit den Ausgaben für den Umzug allein ist es nicht getan. Miete und Nebenkosten, die der Vermieter mit Ihnen abrechnet, fallen für das neue Zuhause an. Dazu kommen die eigenen Wünsche wie zum Beispiel nach einer schnellen Internetverbindung. All das kostet. Wichtig ist dann, dass Sie selbst die Ausgaben in Grenzen halten.
    Heizkosten und andere Betriebskosten
    Zu den Nebenkosten, die der Vermieter abrechnet, zählen zum Beispiel die Ausgaben für Wasserversorgung und Entwässerung, Straßenreinigung und Müllbeseitigung. Auch die Grundsteuer, die der Vermieter für die Immobilie zahlen muss, darf er auf die Mieter umlegen. Ein weiterer ganz wichtiger Posten sind die Heizkosten. Gerade wenn die Öl- und Gaspreise steigen, kann mit der Betriebskostenabrechnung eine teure Überraschung auf die Mieter zukommen. Haben die monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskosten ausgereicht, oder wird für das Vorjahr ein Nachschlag fällig?
    x Experten fragen
    Wenn die Abrechnung über die Nebenkosten kommt und eine hohe Nachzahlung fällig wird, sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und lassen Sie sich gegebenenfalls auch von einem Mietrechtsexperten beraten. Lassen Sie prüfen, ob der Vermieter tatsächlich alle abgerechneten Posten auf Sie übertragen kann. Zum Beispiel gehören die Verwaltungskosten des Vermieters und die Ausgaben für die Instandhaltung des Hauses nicht zu den Betriebskosten, die Sie mit zahlen müssen.
    Jeden Monat zahlen Sie für die Betriebskosten eine Vorauszahlung, einmal im Jahr muss der Vermieter dann alles genau abgleichen und die Heizkostenabrechnung vorlegen. Die Abrechnung für 2011 muss spätestens Ende 2012 den Mietern vorliegen. Der Vermieter muss mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser konkret nach dem jeweiligen Verbrauch durch die Mietparteien abrechnen, wenn eine Zentralheizung im Haus installiert ist (sogenannte Verbrauchskosten). Die restlichen

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