Entspannt erleben - Babys 1. Jahr
über 39,5 °C müssen Sie unbedingt den Kinderarzt kontaktieren. Neugeborenen haben noch keine Möglichkeit, durch eigene Abwehrkräfte die Infektion zu bekämpfen.
Fieberkrampf. Ein Fieberkrampf ist ein durch einen schnellen Fieberanstieg verursachter Krampfanfall. Dabei erstarrt das Kind typischerweise für einen Augenblick, bevor dann der ganze Körper für fünf bis zehn Minuten von Zuckungen geschüttelt wird.
Beim ersten Auftreten eines Fieberkrampfes gehen Sie mit Ihrem Kind sofort in die Klinik. Dort wird man die notwendigen Maßnahmen ergreifen und Sie für den Fall eines wiederholten Auftretens beraten. Fieberkrämpfe treten seltener im ersten, meist zwischen dem zweiten und fünften Lebensjahr auf und bleiben in der Regel ohne Folgen.
Drei-Tage-Fieber. Viele Säuglinge erkranken im ersten Lebensjahr an dem sogenannten Drei-Tage-Fieber. Das Drei-Tage-Fieber ist eine harmlose Viruserkrankung. Das Kind hat drei Tage sehr hohes Fieber und anschließend für ungefähr zwei Tage am ganzen Körper einen rotfleckigen Ausschlag. Das Wohlbefinden des Kindes ist aber nicht sehr eingeschränkt.
Temperaturen unter 36 °C
Temperaturen unter 36 °C sind ebenfalls bedenklich. Hier sollten Sie schnell Abhilfe schaffen:
Kontrollieren Sie die Umgebungstemperatur. Ist der Raum zu kalt?
Sind Kleider oder Decke zu dünn?
Vermeiden Sie Zugluft! Beachten Sie, dass beim Wickeln und Baden die Raumtemperatur ausreichend ist (ca. 25 °C).
Wärmen Sie Ihr Kind durch engen Körperkontakt.
Schutzimpfungen
Bei einer Schutzimpfung wird Ihr Kind direkt mit einem Krankheitserreger in Kontakt gebracht, allerdings in abgeschwächter oder abgetöteter Form oder nur mit Teilen davon. Im Körper Ihres Kindes werden dann Abwehrstoffe gegen diesen Krankheitserreger gebildet, ohne dass Ihr Kind an dieser Krankheit richtig erkrankt. Wann der richtige Zeitpunkt für den Beginn der Impfungen ist, besprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt. Wenn Sie keiner besonderen Risikogruppe angehören, kann mit der Impfung bis nach dem 6. Monat gewartet werden.
Zu Ihrer besseren Information und zur Erleichterung der Entscheidung werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) öffentliche Impfempfehlungen bekannt gegeben, an denen sich auch Ihr Kinderarzt orientieren wird. Diese Kommission ist das zentrale Forschungsinstitut des Bundesministeriums für Gesundheit auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten. Die öffentliche Empfehlung durch die STIKO begründet in aller Regel die Kostenübernahme der Impfung durch die gesetzlichen Krankenkassen und für den Fall eines Impfschadens durch einen Versorgungsanspruch vonseiten des Staates (Staatshaftung). Die Angaben der STIKO sind eine Empfehlung und keine Verpflichtung.
Das „Für und Wider“ des Impfens
Die Entscheidung, ob Sie Ihr Kind impfen lassen wollen oder nicht, und wenn ja wogegen, liegt bei jedem Einzelnen und im Fall von Kindern bei Ihnen, den Eltern. Seit der Aufhebungder Pockenpdlichtimpfung 1982 in Deutschland gibt es keine Impfpflicht mehr. Diese Entscheidung fällt nicht immer leicht und bleibt letztlich eher eine intuitive Entscheidung. Sicherlich werden Sie Ihr Kind selbstverständlich gegen Tetanus impfen lassen, aber muss man gegen Masern oder Keuchhusten impfen? Die Verantwortung und die Entscheidung, was Sie impfen und was nicht, liegt bei Ihnen. Leider kann Ihnen niemand sagen, ob Ihr Kind an einer der zu impfenden Krankheiten mit einem schweren Verlauf erkrankt oder ob es eine überdurchschnittlich starke Impfreaktion aufweist. Sie sehen, Befürworter und Gegner haben gute Gründe, warum sie für oder gegen das Impfen votieren. Letztlich müssen Sie für Ihr Kind entscheiden. Dabei sollten Sie auch Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigen. Wann kommt Ihr Kind regelmäßig mit vielen anderen Kindern in Kontakt, etwa in einer Kinderkrippe, bei einer Tagesmutter oder im Kindergarten? Haben Sie bereits mehrere Kinder, die Infekte aus dem Kindergarten oder der Schule mit nach Hause bringen? Lässt Ihre berufliche Situation es zu, dass Sie z. B. ein an Keuchhusten erkranktes Kind mehrere Wochen zu Hause pflegen?
Aufklärungspflicht vor Schutzimpfungen
Vor Durchführung einer Schutzimpfung an Ihrem Kind hat Ihr Arzt die Pdlicht, Sie über die zu verhütende Krankheit und die Impfung genau aufzuklären. Sie können dann über die Teilnahme an der Impfung entscheiden. Er wird Sie auch über die Impftermine informieren. Die Impfung Ihres Kindes wird in seinen gelben Impfpass eingetragen,
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