Ermittler in Weiß - Tote sagen aus
von ihrem Tod in Kenntnis gesetzt wurde, zeigte er sich tief erschüttert. Angaben darüber, wer sie möglicherweise getötet und im Gully versteckt haben könnte, konnte er nicht machen. Er selbst habe mit dem Tod seiner Frau nichts zu tun. Immer wieder betonte er, dass sie eine harmonische Ehe geführt und sich beide sehr auf das Kind gefreut hätten. Die weiteren Ermittlungen bestätigten, dass die Ehefrau tatsächlich einen Interzonenpass beantragt und auch bekommen hatte. Die Begründung hatte gelautet, dass sie bei ihrer Schwester entbinden wollte. Insofern erwiesen sich die Aussagen des Kopfschlächters als zutreffend. Dagegen stellte sich aber heraus, dass es zwischen den Eheleuten sehr häufig Streit wegen Liebesaffären des Mannes gegeben hatte. Erst kurze Zeit vor ihrem Tod hatte die Frau wiederum erfahren, dass er ein intimes Verhältnis mit einer Arbeitskollegin eingegangen war. Sie hatte daraufhin sowohl ihn als auch die Arbeitskollegin zur Rede gestellt und angedroht, die Betriebsleitung von dem Verhältnis zu informieren. Da sich die Verdachtsmomente gegen den Ehemann vermehrten, wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen und eine Hausdurchsuchung angeordnet. Hierbei fand sich im Keller unter Brennholz versteckt ein Bolzenschussgerät, das für die Beibringung der tödlichen Verletzung durchaus geeignet war. Der Verdacht verdichtete sich, als bei der stereomikroskopischen Untersuchung des Bolzens an der Spitze Veränderungen durch den häufigen Gebrauch, so genannte Schartenspuren festgestellt wurden. Da die entsprechenden Veränderungen an den knöchernen Rändern der Schussöffnung dazu passten, war sicher, dass die Schussverletzung mit diesem Gerät gesetzt worden war. Unter dem Holzstoß befand sich außerdem die Handtasche der Frau, die neben anderen Sachen auch ihre Mütze enthielt. Sowohl an der Mütze als auch an der Handtasche ließen sich Blutspuren nachweisen. Die Blutgruppe stimmte mit der der Frau überein. Die an beiden Gegenständen gesicherten Erdspuren wiesen ebenfalls eine Übereinstimmung mit der Erde in der Umgebung des Fundortes auf. Als Täter kam also in erster Linie der Ehemann in Frage. Nach längerem Leugnen gab er die Tat zu. Er hatte beschlossen, seine Frau aus dem Weg zu räumen, nachdem die Arbeitskollegin aufgrund der Aussprache mit seiner Frau das Verhältnis beenden wollte. Bei der Verwirklichung des Plans kam ihm die bereits genehmigte Reise seiner Frau zu ihrer Schwester in Westdeutschland sehr gelegen. Um sie in Sicherheit zu wiegen, versprach er ihr, dass er sich ändern wolle. Ihre Ehe würde wieder so glücklich werden wie zu ihrem Beginn. Er heuchelte große Besorgnis um die Gesundheit seiner Frau und um deren Schwangerschaft. Seiner Frau erzählte er, dass er einen Untersuchungstermin bei der Hebamme im Nachbarort ausgemacht habe, um ihren Gesundheitszustand noch einmal überprüfen und die Unbedenk-lichkeit der Reise bestätigen zu lassen. Da der Untersuchungstermin in den Abendstunden lag, schlug er vor, sie zu begleiten. Seine Frau war über so viel Sorge und Mitgefühl sehr gerührt und willigte ohne Bedenken in die Untersuchung ein. Zum entsprechenden Zeitpunkt machten sich die Eheleute auf den Weg in das Nachbardorf. Es war schon dunkel. Als sie die letzten Häuser der Stadt hinter sich gelassen hatten, zog der Ehemann heimlich das bereits geladene Bolzenschussgerät aus der Tasche, setzte es im Gehen seiner Frau an die Schläfe und drückte ab. Diese war so überrascht, dass sie keine Gegenwehr leistete und lautlos zusammenbrach. Der Täter schleifte die Tote bis zum nächsten Gully-Deckel, öffnete ihn und ließ die Leiche hineingleiten. Dann deckte er sie mit Kartoffelkraut vom benachbarten Feld zu. Nachdem er den Gully-Deckel wieder ordnungsgemäß geschlossen hatte, ging er in die Stadt zurück, suchte seine Freundin auf und verbrachte mit ihr den Abend. Im Betrieb und im Bekanntenkreis erzählte er, dass seine Frau zur Entbindung in den Westen gefahren sei. Die Befragung der Hebamme ergab, dass der Ehemann gar keinen Untersuchungstermin mit ihr vereinbart hatte, womit der vorsätzliche Charakter der Tat zusätzlich erwiesen war. Der Ehemann wurde wegen Mordes zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Mitunter kann es schwierig sein, eine Schlissverletzung als solche zu erkennen. Vor allem bei absoluten Nahschüssen ist das der Fall. Letztere werden nicht selten für die Folge einer stumpfen Gewalteinwirkung gehalten. Auch Ein- und Ausschuss
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