Ermittler in Weiß - Tote sagen aus
zu unterscheiden ist nicht immer einfach. Natürlich spielt bei der Rekonstruktion einer strafbaren Handlung auch die Anzahl der abgegebenen Schüsse eine Rolle. Für die Frage, ob es sich um einen Mord, einen Selbstmord oder Unfall handelt, ist die Bestimmung der Schussentfernung wichtig. Ein Nahschuss weist naturgemäß in aller Regel auf einen Selbstmord hin, während bei Mord oder Unfall jede Entfernung infrage kommen kann. Deshalb gehört es zu den Aufgaben des Gerichtsmediziners, bei der Sektion auch nach Hinweisen auf die Schussentfernung zu suchen, die dann eventuell durch Vergleichsschüsse bestätigt werden muss. Aus gerichtsmedizinischer und kriminalistischer Sicht unterscheidet man Nahschüsse von Femschüssen, wobei der Nahschuss noch in einen relativen und absoluten Nahschuss unterteilt wird. Unter einem absoluten Nahschuss versteht man einen Schuss mit aufgesetzter oder fast aufgesetzter Waffe, während ein relativer Nahschuss dann vorliegt, wenn in der Umgebung der Einschussöffnung so genannte Nahschusszeichen wie beispielsweise Pulverschmauch und Pulvereinsprengungen nachweisbar sind.
Ein folgenschwerer Fehler
In einer Kreisstadt im Thüringer Wald gab es schon seit längerer Zeit eine gehäufte Zahl von Einbrüchen und Diebstählen, die immer nach dem gleichen Muster durchgeführt und offenbar von dem gleichen Täter begangen wurden. Da in der Bevölkerung erhebliche Unruhe entstanden war, wurde mit aller Intensität nach dem Täter gesucht. Verdeckte Ermittler wurden eingesetzt. Einer von ihnen gab nach einiger Zeit einen vielversprechenden Hinweis auf einen Verdächtigen. Da sich in den folgenden Tagen dieser Verdacht weiter erhärtete und fast zur Gewissheit wurde, wurde beschlossen, ihn vorläufig festzunehmen. Zwei Polizisten begaben sich in die Wohnung des Verdächtigen und erklärten dem völlig verdutzten Mann, dass er vorläufig festgenommen sei. Sie würden ihn zur Vernehmung ins Volkspolizei-Kreisamt bringen. Der Verdächtige ging auch widerstandslos mit, bat aber, sich vorher noch seinen Mantel aus dem Schlafzimmer holen zu dürfen. Das wurde ihm auch anstandslos gestattet. Er ging in sein Schlafzimmer, während die beiden Polizisten vor der Tür warteten, und kam nach wenigen Minuten mit seinem Mantel zurück. Im Kreisamt wurde er dem Dienst habenden Offizier vorgeführt, der mit einer ersten orientierenden Vernehmung begann. Die beiden Polizisten, die ihn festgenommen hatten, hatten den Raum wieder verlassen, sodass der Offizier mit dem Verdächtigen allein im Zimmer war. Während die Vernehmung zur Person ohne Probleme ablief, beantwortete der Mann die Fragen zu den einzelnen strafbaren Handlungen nur zögernd, teilweise unvollständig oder gar nicht. Als der Offizier den Verdächtigen aufforderte, seine Taschen zu entleeren, sprang dieser plötzlich auf und zog eine Pistole aus der Manteltasche, richtete sie auf den Vernehmer und drückte ab. Der Polizeioffizier konnte sich nur hinter seinen Schreibtisch auf die Erde fallen lassen. Der Täter drückte ein zweites Mal ab, riss die Tür auf und rannte die Treppe hinunter. Den Posten im Erdgeschoss streckte er mit einem weiteren Schuss nieder und verschwand nach draußen. Die Schüsse waren im Kreisamt gehört worden. Man entdeckte zuerst den schwer verletzten Posten, der sofort in ein Krankenhaus gebracht wurde. Einige Zeit später hörte man aus dem Zimmer des Dienst habenden Offiziers Hilferufe und fand diesen dort schwer verletzt hinter seinem Schreibtisch. Auch er wurde umgehend in das Krankenhaus gebracht, verstarb jedoch, bevor er operiert werden konnte. Auch der Posten verstarb kurz nach der Einlieferung in das Krankenhaus an einem Bauchschuss. Am nächsten Tag wurde die Sektion der beiden Opfer durchgeführt. Beim Offizier gab es zunächst einige Unklarheiten und Widersprüche. In seinem Zimmer waren, wie mehrere Zeugen absolut sicher bestätigten, zwei Schüsse abgefeuert worden. Der Tote wies aber drei Einschüsse im Bereich der linken Schulter auf. Außerdem war bei der Untersuchung des Raumes noch ein Steckschuss in dem hinter dem Schreibtisch stehenden Schrank entdeckt worden, der offenbar über ihn hinweggegangen war und ihn gar nicht getroffen haben konnte. Nach diesen Ermittlungsergebnissen hätten die Zeugen mindestens drei Schüsse wahrnehmen müssen. Bei der Sektion des Offiziers klärte sich dieser scheinbare Widerspruch ziemlich schnell auf. Er war nur von einem Schuss getroffen worden, obwohl drei
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