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FOOD CRASH

FOOD CRASH

Titel: FOOD CRASH Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Felix zu Löwenstein
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Ökologie sein, um sich vorzustellen, was das z.B. in Argentinien bedeutet, wo auf 55 % der 34 Millionen Hektar Ackerfläche
Roundup Ready Soja
wächst. Damit existiert auf einer Fläche, die eineinhalbmal so groß ist wie die gesamte Ackerfläche der Bundesrepublik Deutschland (auf obendrein riesigen Feldschlägen), nur eine einzige Pflanze! [90]
    In den letzten Jahren werden obendrein schlimme Gesundheitsfolgen bei der ländlichen Bevölkerung sichtbar, die in ständigen und intensiven Kontakt mit dem Pflanzengift kommt. In Argentinien führte das bereits dazu, dass ein argentinisches Gericht in einem Urteil vom März 2010 das Sprühen der Agro-Chemikalien in der Nähe von bewohnten Gebieten verbot. Ein nationales Verbot wurde allerdings nicht erlassen. Die Begründung: Ohne
Glyphosat
könne in Argentinien keine Landwirtschaft betrieben werden.
     
    Die Annahme, Agro-Gentechnik könne einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Hunger und Unterernährung in der Welt liefern, kann nicht auf der Grundlage von Versprechungen der Gentechnikindustrie begründet werden. Diese behauptet, Pflanzen mit höherem Ertrag, Trocken- oder Hitzetoleranz oder der Fähigkeit, auf versalzten Böden zu gedeihen, zu fabrizieren. Doch obwohl sie solche Wunderpflanzen schon seit Jahrzehnten ankündigt, besteht alles, was tatsächlich produziert wird, aus insektenresistenten oder herbizidtoleranten Pflanzen – oder gar beiden Eigenschaften in Kombination. Diese Eigenschaften erleichtern zwar den Einsatz maschineller Großtechnik und steigern den Absatz von eigens auf die Gentech-Pflanzen zugeschnittenen Total-Herbiziden. Sie helfen aber nicht, mehr Lebensmittel zu produzieren. Und sie sind vor allem dort überflüssig, wo mit einem intelligenten, auf einer abwechslungsreichen Fruchtfolge aufbauenden bäuerlichen Pflanzenbau verhindert wird, dass die Probleme auftreten, gegen die diese Gentechnikpflanzen konstruiert werden.
    Dafür, dass man immer noch nicht über diese beiden Gentechnikeigenschaften hinausgekommen ist, sind mehrere Gründe denkbar.
    Vor allem scheinen die genetischen Voraussetzungen der Wundereigenschaften erheblich komplexer zu sein als bei den bereits realisierten. So ist es zwar schon gelungen, trockenheitsresistente Pflanzen zu züchten. Die Ergebnisse, die bei Anbauversuchen im Labor erreicht wurden, können jedoch nicht einfach auf Freilandbedingungen übertragen werden. Eine einzige Variante der Gentech-Pflanze kann nicht an die weltweit sehr unterschiedlichen lokalen Wuchsbedingungen angepasst sein. Aussagen über höhere Erträge, wie sie beispielsweise Monsanto bei Versuchen mit einem trockenheitstoleranten Mais machte, müssen daher auch für jedes Anbaugebiet neu getroffen werden. Deshalb wird bisher nicht eine einzige gentechnisch veränderte Pflanze kommerziell angebaut, die die heilsversprechenden Eigenschaften in sich trägt. Möglicherweise ist aber auch die wirtschaftliche Verwertung von Pflanzen, deren Anbau vornehmlich von armen Menschen vorgenommen würde, nicht interessant genug …
    Es gibt Züchtungsverfahren, die zwar die Techniken der Biotechnologie nutzen, um zu identifizieren, welche Gene für welche Eigenschaften zuständig sind, bei denen aber dann keine Gene fremder Organismen künstlich in die Pflanze eingebracht werden. Bei diesen Methoden des »Smart Breeding« werden die Kreuzungspartner anhand der biotechnologisch gewonnenen Erkenntnisse gezielt ausgesucht und dann auf natürliche Weise gekreuzt. So kann man den Genpool einer Pflanzenart optimal nutzen und kommt schneller ans Ziel, ganz ohne das Risiko, das in dem gentechnischen Eingriff liegt.
     
    Leider hat die Gentechnik nicht nur
keine
Pflanzen hervorgebracht, die zur Lösung des Welternährungsproblems beitragen könnten. Sie hat im Gegenteil das Potenzial, als Problemverstärker zu wirken. Das hat mit dem Geschäftsmodell zu tun, das mit der Technologie verbunden ist. Darüber kann ich allerdings nur sprechen, indem ich ein bisschen weiter aushole.
     
    Bereits 1929 wurde mit dem ersten Entwurf eines Saat- und Pflanzgutgesetzes bei uns in Deutschland ein Sortenschutzrecht eingeführt, das 1953 mit einem Gesetz über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen konkretisiert wurde. Es schützt das geistige Eigentum desjenigen, aus dessen züchterischer Arbeit eine Sorte hervorgegangen ist. Unter bestimmten Bedingungen muss der Bauer, der eine Sorte aussät, die unter das Sortenschutzrecht fällt, eine Lizenz an den Züchter

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