Frau Holle ist tot
Grimm,
Jacob und Wilhelm: Kinder- und Hausmärchen 1–2. 7. Aufl. Berlin:
Franz Duncker, 1857, zitiert nach Digitale Bibliothek Sonderband: Die digitale
Bibliothek der deutschen Märchen und Sagen.
Folgende Märchen kommen, in der Reihenfolge ihres
Erscheinens, zu Wort:
4. Märchen von einem, der auszog das Fürchten
zu lernen.
24. Frau Holle.
15. Hänsel und Gretel.
53. Sneewittchen.
50. Dornröschen.
55. Rumpelstilzchen.
1. Der Froschkönig oder der eiserne Heinrich.
65. Allerleirauh.
69. Jorinde und Joringel.
36. Tischchen deck dich, Goldesel und Knüppel aus dem Sack.
26. Rotkäppchen.
12. Rapunzel.
54. Der Ranzen, das Hütlein und das Hörnlein.
5. Der Wolf und die sieben jungen Geißlein.
9. Die zwölf Brüder.
27. Die Bremer Stadtmusikanten.
19. Von dem Fischer und syner Frau.
11. Brüderchen und Schwesterchen.
25. Die sieben Raben.
29. Der Teufel mit den drei goldenen Haaren.
129. Die vier kunstreichen Brüder.
2. Katze und Maus in Gesellschaft.
Einiges Wissenswertes über den Rheingau
Martinsthal
Im 13. Jahrhundert ließ der Mainzer
Erzbischof das Gebück (s. u.) zum Schutz des Rheingaus anlegen. Erzbischof
Gerlach lockte die östlich des Wallufbachs lebenden Menschen auf die Kurmainzer
Seite der Grenze, indem er ihnen Freiheit von Steuern, Fron und Leibeigenschaft
versprach. Alte Dörfer wurden aufgelöst, ein neuer Ort entstand, der den Namen
»Neudorf« erhielt und dessen Bewohner die Aufgabe hatten, das Gebück zu
beschützen. 1935 wurde der Ort in Martinsthal umbenannt, nach dem Schutzpatron
des Bistums Mainz. Seit der Gebietsreform von 1977 ist Martinsthal einer der
fünf Ortsteile von Eltville. Sehenswert ist die gotische Pfarrkirche. Die
bekannteste Weinlage ist die Martinsthaler Wildsau, an die auch eine Skulptur
in der Ortsmitte von Martinsthal erinnert.
Kiedrich
Die kleinste eigenständige Ortschaft im
Rheingau wird erstmals im 10. Jahrhundert erwähnt. Im 12. Jahrhundert
bauten die Mainzer Erzbischöfe die Burg Scharfenstein zur Bewachung der Straße
zwischen Eltville und Hausen. Sie diente in den folgenden Jahrhunderten den
Bischöfen als Sommerresidenz und Fluchtburg. In der Folge siedelten sich
mehrere Adelsfamilien in der Nähe der Burg an, wovon die vielen prächtigen
Adelshöfe Kiedrichs noch heute Zeugnis ablegen. Der Ort erlebte einen
wirtschaftlichen Aufschwung, als die Mönche des nahe gelegenen Klosters
Eberbach der Kiedricher Pfarrkirche die Reliquien des Heiligen Valentinus, des
Schutzpatrons der Fallsüchtigen, vermachten, was Kiedrich zu einem bedeutenden
Wallfahrtsort werden ließ. Damals wurde die gotische St.-Valentinus-Kirche
erbaut, die eine der ältesten Orgeln Deutschlands beherbergt. Bekannte
Weinlagen sind Gräfenberg, Klosterberg, Wasseros und Sandgrub. Weitere
Informationen kann man in den Anmerkungen zu »Tod im Klostergarten« nachlesen.
Federweißer
und Weingärung
Federweißer nennt man den in Gärung
befindlichen Wein, der von den Gärungshefen seine Farbe »weiß wie eine Feder«
hat. Die Weingärung findet in Holzfässern oder Stahltanks statt, häufig auch im
Wechsel. Im Rheingau geläufige Holzfassgrößen sind das Stückfass (1.200 Liter)
und das Halbstück (600 Liter). Im Verlauf der Gärung wird der Zucker des
Traubenmostes durch Gärungshefen in Alkohol verwandelt. Die Hefen stammen
entweder aus dem Weinberg, wo sie natürlicherweise an den Trauben haften
(Spontangärung), oder sie werden dem Most nach der Lese als Zuchthefen
zugesetzt. Während der Gärung überprüfen die Winzer täglich Geschmack, Geruch
und Oechslegrad, aus dem man den Restzuckergehalt des Weins errechnen kann.
Gesteuert wird die Gärung vor allem über die Temperatur, hohe Temperaturen
beschleunigen die Gärung, tiefe Temperaturen bringen sie zum Stillstand.
Straußwirtschaft
Im Jahr 791 n. Chr. hat Karl der Große in
seinem Erlass »Capitulare de villis vel curtis imperii« Winzern den Ausschank
von Wein in Schänken gestattet, die durch einen Kranz aus Efeu oder Weinlaub
gekennzeichnet waren. »Wo’s Sträußche hängt, wird ausgeschenkt«, heißt es
seither in den Strauß- oder Heckenwirtschaften Deutschlands. Wie es sich
gehört, ist auch heute alles durch eine Verordnung geregelt. Straußwirtschaften
sind Familienunternehmungen, die maximal für vier Monate im Jahr geöffnet sein
dürfen. Es dürfen
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