GbR, UG, GmbH & Co.
Fragen an die Gründer
Bei der Auswahl der passenden Gesellschaft ist es sinnvoll, zunächst ergebnisoffen zu klären, welche Ideen die Gründer haben. Dies betrifft sowohl die inhaltliche Ebene (Gegenstand des Unternehmens) als auch die formale Ebene für das Zusammenspiel der Gründer untereinander. Zahlreiche Wünsche lassen sich gleichermaßen mit verschiedenen Gesellschaftsformen umsetzen.
Die nachfolgenden Fragen stellen eine Auswahl der Themen dar, die bei Gründungsgesprächen üblicherweise auftauchen. Sie sollen Ihnen als Checkliste für Ihre ersten Überlegungen dienen. In jedem Einzelfall sollten die konkreten Gestaltungswünsche der Gründer zusammengetragen und umgesetzt werden.
Dabei gibt es keine universelle Antwort, sondern zahlreiche Gestaltungsvarianten, teils auch rechtsformübergreifend. Geben Sie diese Gestaltungsfreiheit nicht aus der Hand, auch wenn Sie sich bei der Gestaltung professioneller Hilfe bedienen. Die Fragen können dann dazu dienen, diesen Beratern klare Vorgaben für die Gestaltung zu geben und sie durch die zu regelnden Themen zu leiten.
Wer soll Gesellschafter werden?
Welchen Gegenstand soll das Unternehmen haben?
Wie soll die Gesellschaft heißen?
Wo soll der Sitz der Gesellschaft sein?
Soll die Laufzeit der Gesellschaft auf eine bestimmte Dauer beschränkt werden?
Was sollen die einzelnen Gesellschafter an Einlagen oder sonstigen Beiträgen übernehmen?
Sollen die Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft persönlich haften? Wenn ja, soll die persönliche Haftung bei allen oder einigen Gesellschaftern begrenzt oder unbegrenzt sein?
Sollen einzelne Gesellschafter Sonderpflichten übernehmen?
Sollen einzelnen Gesellschaftern Sonderrechte eingeräumt werden?
Soll den Gesellschaftern der Wettbewerb zur Gesellschaft untersagt werden?
Sollen die Gesellschafter zur Verschwiegenheit verpflichtet werden?
Wie sollen die Gesellschafter Informationen über die Geschäfte der Gesellschaft erlangen?
Wer soll die Geschäfte der Gesellschaft führen?
Sollen bestimmte Geschäfte für ihre Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen?
Soll neben der Gesellschafterversammlung ein weiteres Organ zur Kontrolle der Geschäftsführung eingerichtet werden, z. B. Aufsichtsrat oder Beirat?
Wie soll die Geschäftsführung vergütet werden?
Wer soll zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein?
Wie sollen Gewinne und Verluste verteilt werden?
Sollen Rücklagen gebildet werden?
Soll ein Teil der Gewinne stets ausgeschüttet werden?
Unter welchen Voraussetzungen sollen die Gesellschafter Geld aus dem Gesellschaftsvermögen entnehmen dürfen?
Von wem, wie und mit welcher Frist sollen die Gesellschafterversammlungen einberufen werden?
Mit welcher Mehrheit sollen Beschlüsse gefasst werden?
Sollen bestimmte Beschlussgegenstände einer qualifizierten Mehrheit bedürfen?
Wie sollen die Stimmrechte verteilt werden?
Sollen die Gesellschaftsanteile veräußerbar sein?
Sollen die Geschäftsanteile vererbt werden können?
Sollen Erben einen Abfindungsanspruch haben, wenn sie nicht Gesellschafter werden oder werden wollen?
Soll der Ausschluss eines Gesellschafters zulässig sein? Wenn ja, aus welchem Grund?
Sollen die Gesellschafter ein Kündigungsrecht haben?
Soll eine Kündigung begründet werden müssen?
Innerhalb welcher Frist soll die Kündigung wirksam werden?
Soll nach einer Kündigung die Gesellschaft aufgelöst werden oder der Gesellschafter ausscheiden?
Wie soll die Abfindung für einen ausscheidenden Gesellschafter berechnet werden?
Welche Themen sollen und können noch geregelt werden?
Allgemeines zu Gesellschaften
Eine Gesellschaft ist eine Organisationsform des Privatrechts zur Durchführung oder zum dauerhaften Betrieb eines Unternehmens. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen, die von einer Person alleine und auf eigenen Namen geführt werden, können Gesellschaften von mehreren Personen gemeinschaftlich betrieben werden.
Je nach Umfang des geplanten Unternehmens sowie Person und Anzahl derjenigen, die es betreiben wollen, eignen sich verschiedene Gesellschaftsformen.
Personen- und Kapitalgesellschaften
Zunächst wird zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden.
Personengesellschaften sind etwa die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille
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