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Geld fressen Seele auf

Geld fressen Seele auf

Titel: Geld fressen Seele auf Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Maximilian von Ah
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möge.
    Nach dem Telefongespräch mit Marcel Rubin hatte Francisco den stark in ihm anwachsenden Wunsch, diesem Barbaren Carl Meyer endgültig ›das Handwerk‹ zu legen. Es durfte doch nicht sein, dass dieser geldgeile Machtmensch weiterhin mit seiner GFS unter Deckung, Duldung und Ausnutzung des geltenden Rechts Menschenleben zerstören und vernichten konnte.
    Francisco hatte sich zwar niemals in der Rolle eines Märtyrers gesehen und er wollte sicher auch keinen Helden abgeben; aber vor diesem ›Unmenschen und Serienkiller‹ Meyer seinen persönlichen Selbsterhaltungsmut und -antrieb zu verlieren, kam für ihn nicht infrage.
       
     
    Schon lange hatte sich Francisco überlegt, wie ein derartiger Exodus von Menschen und Mitarbeitern hätte vermieden werden können respektive wo neben der Person Meyer, der ›Fehler im System‹ liegen würde. Er hatte ja auch schon lange erkannt, dass dieser Triple-M Möchtegern-Machiavelli-Meyer die GFS-Agenten ganz gezielt in eine finanzielle Abhängigkeit zu sich selbst und seiner Firma GFS führte. Finanziell Abhängige waren für C. M. leicht manipulierbar und somit auch korrumpierbar. Sie waren für ihn in jeder Situation ›Spielbälle‹. Diese Spielbälle konnte er jederzeit zu eigenen Zwecken einsetzen, ohne dass irgendein Verdacht diesbezüglich auf ihn persönlich fiel, weil er als der eigentliche Spielmacher nicht erkennbar war. Finanzielle Abhängigkeiten entstanden schnell, weil die sogenannten ›Unternehmer im Unternehmen‹ auf der juristischen Basis eines ›Handelsvertreters‹ im Mantel einer ›Einzelfirma‹ mit GFS-bevorschussten Provisionen schafften.
    Das bedeutete wiederum: Alle privaten und beruflichen Einnahmen sowie alle vorhandenen Vermögenswerte wurden fiskalisch unter dem Namen der Person betrachtet und immer nur auf sie bezogen. Dies galt und gilt natürlich auch für alle finanziellen Haftungsrisiken beispielsweise aus privaten und beruflichen Darlehen, Krediten und Beteiligungen. War zum Beispiel etwas rein geschäftlich schiefgelaufen, musste die betreffende Person auch privat mit ihrem gesamten Vermögen haften.
    In einem solchen Einzelfirmenkonstrukt lag demnach die grundsätzliche Krux des Strukturvertriebssubunternehmers respektive GFS-Agenten – daran würde auch ein allfälliger GFS-Strategiewechsel zu einem GFS-Franchising nichts ändern.
    Natürlich konnte Francisco auch diejenige Rechtsstrukturvariante benennen, die für den Agenten die bessere wäre: die ›Kapitalgesellschaft‹.
    Allerdings würden nur wenige Strukturvertriebe in Europa diese Variante freiwillig einräumen wollen, weil damit ihre gern gesuchte finanzielle Abhängigkeit und Manipulierbarkeit nicht mehr so effizient greifen würde.
    Die beiden geläufigsten Kapitalgesellschaften dafür wären die GmbH und/oder die AG. Sie würden, vereinfacht gesagt, dem/den Eigentümer/n des Stamm- oder Aktienkapitals gehören und immer »nur» in Höhe ihres im Handelsregister eingetragenen Stamm- oder Aktienkapitals haftbar bleiben. Ausgenommen blieben die persönlichen Haftbarkeiten für Fälle bewusst- oder grobfahrlässiger Handlungen der Geschäftsführer.
    Die GFS hätte bei einer solchen GmbH-Lösung nur noch die Wahl, entweder ihre Agenten in wirklicher unternehmerischer Autonomie arbeiten zu lassen – mit der Konsequenz diese nicht mehr versteckt manipulieren und in die Abhängigkeit führen zu können – und/oder sich an der GmbH des Agenten mit GFS-Eigenkapital mehr- oder minderheitlich zu beteiligen. Die bei der Einzelfirmenvariante von der GFS in Kauf genommenen Privatkonkurse ihrer Agenten würden bei der Kapitalgesellschaftsvariante in jedem Fall öffentlich, weil im Handelsregister als Kapitalfirmenkonkurse eingetragen. Jene Kapitalverluste daraus wären aber unabhängig vom Privatvermögen des Agenten geblieben; und bei einer Firmenbeteiligung der GFS an der Kapitalgesellschaft des Agenten hätte dann die GFS selbst auch einen erkennbaren schwarzen Peter erhalten. C .M. könnte in diesem Fall dann nicht mehr behaupten, dass der Konkurs des Agenten ein tragischer Einzelfall wäre, der aber allein vom Agenten zu verantworten sei.
    Kein Wunder also, dass die GFS keinen ihrer Agenten jemals über derartige Rechtsstrukturvarianten informierte!
    Wenige Wochen später bekam Francisco die Vorladung des Genfer Untersuchungsrichters. Vergeblich hatte sein Rechtsanwalt zwischenzeitlich versucht, die Zuständigkeit dieses Genfer Gerichtes zu kippen und den Prozess in

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