Geld fressen Seele auf
auf jenen Zeitpunkt, als er seinerzeit zu einer solchen Unterschrift grundsätzlich berechtigt gewesen war. Ihm war natürlich absolut klar, dass er sich damit, objektiv betrachtet, ebenfalls ins Unrecht setzte; doch kam ihm dieses Vorgehen als eine Art ›familienväterliche Solidaritätsnotwehr‹ infolge mangelnder Arbeitgebersorgfalt vor, weshalb ihm sein Handeln legitim erschien.
Mit den nachträglich aufgesetzten gesetzeskonformen Arbeitsverträgen, die Francisco in seiner Eigenschaft als oberster Chef und Arbeitgeber unterzeichnet hatte, erhielten jene drei Mitarbeiter und ihre Familien endlich die Rechtssicherheit für zeitlich begrenzte Lohnfortzahlungen und spätere Arbeitslosengelder.
Natürlich tobten Franzen und Haldimann lautstark, als ihnen die Arbeitsverträge der drei Gekündigten vorgelegt wurden.
Sofort zogen sie damit vor den Arbeitsrichter und wussten diesem auch zu erzählen, dass jene Arbeitsverträge keinerlei Berechtigungsgrundlage hätten, weil sie ganz offensichtlich nachträglich angefertigt worden wären. Ausserdem sei die Unterschrift des Francisco Ansa unter einen Arbeitsvertrag ohnehin nur rechtsgültig, wenn diese durch eine weitere Unterschrift, nämlich die des Herrn Franzen, bestätigt worden wäre. Dies stellte sich aber schnell als falsches Meinungsbild der NVG-Herren heraus, weil der Handelsregistereintrag etwas anderes belegte. Zunächst wurde aber vorher ein sehr aufwendiger Gerichtsprozess mit zahlreichen gerichtlichen Verhandlungsterminen, Zeugenvernehmungen und notwendigen Beweiserhebungen in Szene gesetzt, dessen Kosten am Ende allein von der NVG zu tragen waren.
Bezeichnend, dass Franzen persönlich nach einer dieser ersten Gerichtsverhandlungen Francisco das Angebot machte, dass, wenn Francisco diese gesetzeswidrige Vertragserstellung zugeben würde, die NVG einerseits auf die noch offene Lohnrückzahlung von 53000 Schweizer Franken verzichten und Francisco andererseits garantieren würde, dass sie keine Strafanzeige gegen ihn einreichen respektive der Staatsanwaltschaft gegenüber eine entsprechende Desinteresseerklärung abgeben würde.
Francisco hatte es nun aber endlich gelernt und Franzen um eine schriftliche Bestätigung dieses Angebotes gebeten.
Drei Tage später lag tatsächlich Franzens leicht modifizierte schriftliche Zusage in seinem Briefkasten, allerdings mit einer Gegenunterzeichnungsfrist von 48 Stunden.
Diese Fristsetzung schien Francisco ganz typisch für das Denken und Handeln einer solchen Geschäftsführerspezies: Handlungsdruck aufbauen und wenig Zeit zum Nachdenken lassen! Franzen hatte zuvor wahrscheinlich eine schnelle Hochrechnung gemacht und festgestellt, dass er für den Fall, dass er vor Gericht mit diesen nachträglich erstellten Arbeitsverträgen unterliegen sollte, an diese drei gekündigten Manager noch eine Lohnsumme von rund 250000 Franken inklusive Sozialabgaben zu zahlen hätte. Da erschien ihm dann die Abschreibung der Ansa’schen 53000 Franken als probates und cleveres Korrekturmittel.
Francisco sprach auch mit Angelina über Franzens Angebot und fragte sie, ob sie für oder gegen diesen Franzen-Deal sei.
Angelina antwortete, dass sie gerne diese Frage mit Isis besprechen wolle, worauf Francisco seine Augen verdrehte, ihr aber dennoch mit einem Kopfnicken die dafür nötige Zeit zugestand.
Sie begab sich daraufhin sofort in Meditation und tauchte erst zwei Stunden später wieder auf. Isis habe ihr ganz klar mitgeteilt, dass dieser Franzen-Deal im Himmel keinen Zuspruch fände.
Francisco sei auf diese 53000 Franken nicht angewiesen; er würde später diesen Rückforderungsbetrag ohnehin nicht an die NVG zurückzahlen müssen, da sich andere Lösungen ergeben würden. Natürlich hatte er sich auch seine eigenen Gedanken gemacht und war im Grunde – mit einer anderen Begründung – zum gleichen Ergebnis gekommen. Er war es leid von Unmenschen wie Meyer, Franzen und ähnlichen Machtgetriebenen manipuliert zu werden. Auch wenn er heute noch nicht wusste, was aus dieser Lohnrückforderung von 53000 Franken wirklich werden würde, er musste seinen Mitstreitern helfen und konnte diese treuen Seelen nicht allein lassen in ihrer wirtschaftlichen Not nur seines eigenen Vorteils wegen.
Die NVG Schweiz bezahlte nach dem Gerichtsbeschluss ohne weitere Verzögerungen alle Gelder an die ehemaligen Ansa-Mitstreiter aus und diese bedankten sich – jeder einzeln und ganz individuell – sehr herzlich
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