Geld fressen Seele auf
unverändert und im Grunde nicht rechtskräftig unterzeichnet. Weil er aber vereinbarungsgemäß seine monatlichen Lohnüberweisungen selbst angehoben hatte, war ihm die Dringlichkeit der Vertragsänderung nie so bewusst geworden.
Die Lohndifferenz zwischen Auszahlung und Vertragstext nutzte Haldimann später dazu, um die monatliche Differenzsumme von 5000 Franken über 13 Monate auf 65000 Franken überzahlte Lohnsumme hochzurechnen. Diese Rechnung präsentierte er dann in der Verhandlung des Arbeitsgerichts Luzern und forderte Francisco gleichen Tags mit Einschreibebrief zur sofortigen Rückzahlung auf; wobei er den noch offenen Restarbeitslohn von 12000 Franken in Abzug gebracht hatte.
Francisco konnte somit abschätzen, dass es nur eine Frage der Zeit sein würde, bis dieser Verräter ihm auch eine Betreibung über diese Summe zustellen lassen würde. Sein öffentlich zugängliches Bonitäts- und Schuldenregister wäre dann um diesen weiteren, erneut unlauter manipulierten Schuldenbetrag aufgestockt.
Keine Frage, er war ziemlich schockiert, wütend und auch frustriert, als er diese Rechnung vor Gericht präsentiert bekam. Würde denn dieses zermürbende Macht- und Geldsummenschachspiel niemals ein Ende finden?
Der Arbeitsrichter wollte von Francisco wissen, ob und wie er die damalige Zusage des Herrn K. T. Wischnewski beweisen könnte. Darüber hinaus erklärte er vorsorglich, dass er eine Zeugenvorladung dieses Herrn für wenig sinnvoll und zweckmässig erachte, da der entweder den recht weiten Anfahrtsweg gar nicht erst auf sich nehmen würde oder aber sich schlussendlich an diese Lohnzusage nicht mehr erinnern könnte. Gleichwohl stehe es den Parteien frei, einen entsprechenden Antrag an das Gericht zu stellen.
Da der Arbeitsvertrag, aus den besagten Gründen, nur von Franzen und nicht von Francisco unterzeichnet worden war, galt er in dieser Form als nicht rechtsgültig und nicht existent.
Gottlob kam Francisco ein Geistesblitz und ihm fiel ein, dass er erst kurz vor seiner Kündigung für die NVG-Schweiz AG eine Jahresbilanz erstellt hatte. Hier waren die vereinbarten Jahreslohnzahlungen von monatlich 20000 Franken bilanziert und die Richtigkeit dieser aufgestellten Jahresrechnung bestätige Franzen seinerzeit mit Unterschrift.
Francisco vermochte aufgrund dieser plausiblen Feststellung eine gewisse Genugtuung bei sich auszumachen. Jetzt wäre er einmal der Sieger und diese Verräter hätten endlich auch einmal das Nachsehen, frohlockte er – welch gute Wende!
Haldimann gab bei Gericht an, dass er die aktuell revidierte Bilanz und Jahresrechnung der NVG-Schweiz AG leider in dieser Verhandlung nicht mitführe, worauf der Arbeitsrichter ihn aufforderte, dem Gericht umgehend eine Kopie dieser letzten Bilanz zukommen zu lassen.
Warum auch immer, als Francisco daheim von seinem kleinen Sieg erzählte und Angelina daraufhin schon mit Champagner anstossen wollte, kamen ihm Bedenken. Vielleicht sei es ratsam, doch erst einmal abzuwarten bis dem Gericht die Bilanz und die Lohnsumme vorliegen würde.
Nur eine Woche später teilte Franciscos Anwalt dann mit, dass ihm das Gericht die Kopie der revidierten Bilanz und Jahresrechnung zugestellt habe.
Der Anwalt bat Francisco nun schnellstmöglich in seine Anwaltskanzlei zu kommen, damit sie die Bilanz miteinander anschauen und besprechen könnten. Auf die unmittelbare Frage Franciscos, ob denn etwas nicht in Ordnung sei, antwortete der Anwalt, dass er unter der Rubrik Personalkosten nur den Jahreslohnbetrag von 180000 und nicht von 240000 Franken finden könnte. Aber vielleicht würde er ja die Bilanz nicht richtig lesen, weshalb er Francisco bitte, schnellstens in seine Kanzlei zu kommen.
Auf den ersten Blick erkannte Francisco, dass dies nicht die Bilanz und Jahresrechnung war, die er vor einigen Wochen selbst aufgestellt und sich von Franzen mit dessen Unterschrift hatte bestätigen lassen. Diese Bilanz war offensichtlich später neu erstellt worden und enthielt viele Änderungen, unter anderem in der Summe seiner Lohnzahlungen und Ansprüche.
Darüber hinaus enthielt die Jahresrechnung nun eine Position, die mit Rückforderungen bezeichnet war, die durch überhöht ausbezahlte Arbeitslöhne an Francisco Ansa begründet wurden. Die Rückforderungssumme war auf 65000 Schweizer Franken beziffert. Der Jahresrechnung lag ein Bericht der Revisionsgesellschaft bei, die diese Bilanz offiziell revidiert hatte. In diesem
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