Gesammelte Werke
aber einer solchen Seelenlehre wieder ist uns durch unsere Auseinandersetzung mit der Kantischen Lehre von den psychologischen Paralogismen näher gebracht worden. Einmal haben wir einen Teil der in der Paralogismenlehre gebotenen Bestimmungen als Bestimmungen der transzendentalen Psychologie erkannt. Zum anderen sahen wir die Notwendigkeit, die Kantischen Bestimmungen über die »rationale Psychologie« teils zu korrigieren, teils zu ergänzen. Jedenfalls hat sich uns die Idee der rationalen Seelenlehre deutlicher auskristallisiert, und wir sehen es als unsere Aufgabe an, zur Klärung des Begriffs des Unbewußten nicht allein die Definition der transzendentalen Seelenlehre, die wir im Verlauf unserer Betrachtung der Kantischen Paralogismenlehre bildeten, genauer zu formulieren, sondern auch von den Elementen einer solchen Seelenlehre so weit Rechenschaft zu geben, wie es zur zweifelsfreien Sicherstellung des Begriffs des Unbewußten geboten ist.
Es handelt sich dabei zunächst darum: die transzendentalen Gesetzmäßigkeiten aufzuweisen, die für die Erlebnisse gelten, insofern sie sich nicht den als raumdinglich sondern den als psychisch zu charakterisierenden, objektiv gültigen gesetzmäßigen Zusammenhängen einordnen. Unser erstes Problem dabei wird sein nachzuweisen, daß es solche Gesetzmäßigkeiten überhaupt
gibt,
was prinzipiell im Rahmen unserer Betrachtung noch nicht dargetan und im Sinne der Kantischen Theorie der Paralogismen gewiß unbeweisbar ist. Denn im Sinne der transzendentalen Scheidung von »Sinnlichkeit« und »Verstand« – die Begriffe so gefaßt, wie sie in der »Transcendentalen Systematik« von Cornelius gefaßt werden – sind jene objektiv gültigen Begriffsbildungen, so gut wie nur die Begriffe der beharrlichen Raumdinge, fraglos Funktionen des
Verstandes
und als solche, wenn wir den Kantischen Terminus einmal adoptieren sollen, Gegenstände einer »rationalen« Seelenlehre, wie sie dem Kantischen Verdikt verfiel. Wir haben also zu zeigen, daß unsere Erlebnisse sich objektiv gültigen Gesetzen auch unabhängig von den Begriffsbestimmungen des »objektiven Raumes« einordnen; Gesetzen, die wir, im prägnanten Sinne, als
psychische
Gesetze bezeichnen wollen. Der Nachweis von solchen psychischen Gesetzmäßigkeiten ist die erste Aufgabe der transzendentalen Psychologie.
Es hat sich aus der Diskussion der Paralogismenlehre als Material für die transzendentale Seelenlehre ergeben: die Beharrlichkeit des Ich auf Grund seiner Konstitution durch die Transzendentalbedingungen; seine transzendental fundierte empirische Einheit; seine numerische Identität und seine Idealität – all dies empirisch, d.h. im Bereich möglicher Erfahrung verstanden und bezogen auf das empirische persönliche Bewußtsein als Zusammenhang meiner Erlebnisse; also bezogen auf das »phänomenale Ich« im Sinne der »Transcendentalen Systematik« von Cornelius. Diese Bestimmungen jedoch des phänomenalen Ich machen den Begriff des Ich aus, den wir im Anschluß an die Terminologie von Cornelius den Begriff des
empirischen
Ich nennen. Es läßt sich also mit anderen Worten das Problem der transzendentalen Seelenlehre bezeichnen als das Problem der transzendentalen Bestimmung des empirischen Ich, das durch die Herausarbeitung der angeführten Begriffe genau so wenig erschöpft ist wie die transzendentale Konstitution der Raumwirklichkeit durch den Aufweis ihrer Substantialität usw. erschöpft wäre. Vielmehr bleibt, mit anderen Bestimmungen, für die psychischen Dinge die Anwendung der kritisch gereinigten
dynamischen
Grundsätze in extenso zu leisten und der Begriff des empirischen Ich namentlich in seinem Zusammenhang mit dem Problem der Raumwirklichkeit näher auszuführen.
Die Konstitution einer rationalen Seelenlehre ist, in vielfacher Anlehnung an Leibniz, in jüngster Zeit von den
phänomenologischen
Schulen unternommen worden. Wir halten es für notwendig, von ihrem Beginnen uns in Schärfe abzugrenzen. Wir unterscheiden uns von ihnen, um nur die Hauptgesichtspunkte zu geben, durch folgendes: Zunächst haben wir es immer mit dem empirischen, nie mit einem präsumtiven »reinen« Bewußtsein zu tun; immer gehen wir von dem unmittelbar Gegebenen als letzter Rechtsquelle der Erkenntnis aus und gewinnen Einsicht in die transzendentale Apparatur durch
Abstraktion
vom tatsächlichen Erlebniszusammenhang, der die notwendige Voraussetzung aller unserer Begriffsbildungen bleibt und ohne den unsere transzendentalen
Weitere Kostenlose Bücher