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Hahn, Nikola

Hahn, Nikola

Titel: Hahn, Nikola Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Die Farbe von Kristall
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zu glauben, wenn man nur
wollte. »Du hast es von Anfang an gewußt. Es war deine Versicherung für den
Dachboden, nicht wahr? Dein starker Arm, den du lächelnd weggezogen hast. Sie
haben Ihr Ziel erreicht, Herr Heynel. Die Schlacht ist beendet.«
    »Herrgott
noch mal! Von was redest du?«
    »Wir
reden in zwei Sprachen und leben in zwei Welten.«
    »Laura!
Könntest du mir langsam sagen, was
    »Polizeirat
Franck hat mir soeben mitgeteilt, daß ich bis zum Ende meiner Probezeit bleiben
kann, wenn ich kein weiteres Wort über die«, sie lachte verächtlich, »leidliche
Angelegenheit verlauten lasse. Ich schweige, halte mich von Ihnen fern und
erhalte im Gegenzug ein angemessenes Zeugnis. Das ist doch großzügig, oder?«
    Er sah sie
an, als überlege er, ob sie übergeschnappt sei.
    »Herr
Franck hat verfügt, daß ich ab sofort Kommissar Beck als Schreibfräulein
assistiere. In Anbetracht der Umstände halte ich es für tunlich, zur förmlichen
Anrede zurückzukehren, Oberwachtmeister.«
    Das
Telephon klingelte. Laura nahm ihren Federkasten und das Tintenfäßchen vom
Schreibtisch. »Sie können Herrn Kröpplin bestellen, daß er sich seine
morgendlichen Lagemeldungen ab sofort sparen kann.« Bevor er etwas erwidern
konnte, ging sie.
     
    Kapitel
23
     
    Abendblatt
    Dienstag,
26.Juli 1904
    Frankfurter
Zeitung und Handelsblatt
     
    Gerichtsverfahren
und Presse. Der gestern gegen die
»Frankfurter Zeitung« vor der hiesigen Strafkammer verhandelte Prozeß wegen
angeblicher Veröffentlichung amtlicher Aktenstücke ist nach der Stellungnahme
des Gerichtshofes von grundsätzlicher Bedeutung für die ganze Presse, weil die
Gerichtsentscheidung die Möglichkeit einer zuverlässigen Berichterstattung in
Gerichtsangelegenheiten geradezu in Frage stellt.
    Nach §
17 des Preßgesetzes dürfen die Anklageschrift oder andere amtliche
Schriftstücke eines Strafprozesses durch die Presse nicht eher veröffentlicht
werden, als bis sie in öffentlicher Verhandlung kundgegeben sind oder das
Verfahren    sein   Ende   erreicht   hat.    Diese Bestimmung ist bisher niemals, auch in der
Rechtsprechung nicht, dahin verstanden worden, daß eine Benutzung der Anklageschrift
den Zeitungen überhaupt verboten sei.
    Nach
dieser von den Gerichten stets anerkannten Praxis muß es überaus befremden,
daß gegen die »Frankfurter Zeitung« wegen des Vorberichts über den Prozeß
Groß-Stafforst Anklage erhoben wurde, noch mehr aber, daß und wie hier eine
Verurteilung zustande gekommen ist.
    Noch
verwunderlicher als die Verurteilung des Berichterstatters ist die Verurteilung
des verantwortlichen Redakteurs, dessen Freisprechung sogar der Staatsanwalt
beantragte.
     
    G rinsend faltete Kommissar Beck die Zeitung zusammen. »Das kommt
davon, wenn die Journaille glaubt, ihre Nase in alles und jedes hineinstecken
zu müssen.«
    »Was
denn?« fragte Paul Heusohn. Er wirkte abwesend. »Daß die Berichterstattung im
Fall Lichtenstein unverschämt
    war,
steht ja außer Frage. Wobei die Artikel über die Gerichtsverhandlung durchaus
moderat waren im Vergleich zu den bluttriefenden Greuelgeschichten zuvor.«
    »Ja«,
sagte Paul Heusohn.
    Beck
blätterte in den Polizeilichen Mitteilungen. »Sachen gibt's. Zwei Gestalten,
die nicht mal ihren Namen schreiben können, haben einen Pfandschein für eine
Schreibmaschine einstecken, und behaupten dreist, das sei normal! Weiß der
Himmel, wo sie das Ding haben mitgehen lassen. Sagen Sie -hören Sie mir
überhaupt zu?«
    »Was?
Ja, Herr Kommissar.«
    Er
zuckte die Schultern. »Herr Franck hat nun einmal verfügt, daß Sie ab morgen
mit Oberwachtmeister Heynel arbeiten.« Der Junge sah so geknickt aus, daß Beck
lächeln mußte. »Haben Sie ein Problem mit Herrn Heynel?«
    »Selbstverständlich
nicht, Herr Kommissar.«
    »Was
ist es dann?«
    »Nichts,
Herr Kommissar.«
    »Mit
Ihnen stimmt doch etwas nicht.« Beck fixierte ihn. »Warum haben Sie Franck ein
leeres Blatt zur Unterschrift hingelegt?«
    Paul
wich seinem Blick aus. »Das war ein Versehen.«
    »Schauen
Sie mich gefälligst an, wenn ich mit Ihnen rede! Was brüten Sie aus, Heusohn?«
    »Ich?
Nichts.«
    Das
Telephon läutete. Beck meldete sich. »Ja. Einen Moment, bitte.« Er hielt Paul
Heusohn den Fernsprecher hin.
    »Was
wollte Dr. Popp von Ihnen?« fragte er, als der Junge das Gespräch beendet
hatte.
    »Nichts
Besonderes, Herr Kommissar.«
    »Die
Entscheidung Francks war richtig«, sagte Beck kühl. »Wenn Sie kein Vertrauen
haben, hat eine

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