Hand und Ring
kränkliches Aussehen, der Verband, den er noch um den Hals trug, machten ihn zum Mittelpunkt der allgemeinen Aufmerksamkeit. Scheu wich er den Blicken der Menge aus; in seinem Antlitz, das sich mit plötzlicher Glut übergoß, wechselten Scham und ohnmächtige Wut, seine ganze Erscheinung war völlig dazu angetan, Mißtrauen und Verachtung einzuflößen.
Von dem Zeugen, der in unmännlicher Haltlosigkeit vor Richter und Geschworenen stand, schweifte Byrds Auge zu dem Angeklagten hinüber, der ruhig und gefaßt dasaß, ein Bild stolzer, unerschütterlicher Selbstbeherrschung. Warum Orkutt die beiden Männer hier zusammenbrachte, war dem Detektiv leicht verständlich. Der Vergleich zwischen ihnen, zu dem sich jeder unwillkürlich veranlaßt sah, mußte auch auf die Geschworenen eine entscheidende Wirkung üben. Selbst wenn Hildreths Zeugnis der Verteidigung keinerlei Nutzen brachte, so war doch seine bloße Gegenwart ein Meisterstück kluger Berechnung von seiten Orkutts gewesen.
Er hält Hildreth für den Mörder oder will wenigstens bei andern den Glauben erwecken, daß er es ist, war der Schluß, zu welchem Byrd gelangte.
Der Zeuge leistete den Eid, sein Verhör begann. Welches auch Orkutts Gesinnung gegen Hildreth sein mochte, er behandelte ihn mit Achtung und großer Rücksicht. SeineFragen schienen einzig und allein die Feststellung der Tatsache zu bezwecken, daß Hildreth an dem Morgen, als die Mordtat verübt wurde, im Hause der Witwe anwesend gewesen war und sie nur wenige Minuten vor zwölf Uhr lebend gesehen und mit ihr gesprochen hatte.
Daß er das Haus nicht vor dreiviertel auf zwölf betreten haben könnte, ergab sich aus dem Zeugnis von Frau Denton, der Nachbarin, deren Kinder bis zu dieser Zeit vor der Tür gespielt hatten, sowie aus Hildreths eigenen Aussagen. Angenommen, die Dauer seiner Unterredung habe auch nur fünf Minuten betragen, so müßte die Witwe um zehn Minuten vor zwölf Uhr noch am Leben gewesen sein.
Das Kreuzverhör, welches Ferris hierauf anstellte, war scharf, aber kurz; der Bezirksanwalt hütete sich wohl, Hildreth zu Angaben zu veranlassen, bei denen man sich hätte fragen müssen, warum nicht der Zeuge statt des Angeklagten auf der Anklagebank säße.
Hildreth war abgetreten, und die Verteidigung beschäftigte sich nunmehr mit der Frage, ob der Nachmittagszug, mit welchem Mansell, wie bereits festgestellt, von der Station am Steinbruch nach Buffalo abgefahren war, an jenem Tage Verspätung gehabt habe. Das Zeugnis des Bahnwärters, daß der Zug zur fahrplanmäßigen Zeit, um 1 Uhr 20 Minuten abgegangen sei, wurde noch durch ein Telegramm bestätigt, das dem Bahninspektor in Monteith die Ankunft des betreffenden Zuges gemeldet hatte.
Nachdem auch dieser Beleg geprüft worden war, galt für erwiesen, daß erstens der Mordanfall nicht früher als 10 Minuten vor 12 Uhr erfolgt sein könne, und daß zweitens der Angeklagte sich um 1 Uhr 20 Minuten auf dem Bahnhof am Steinbruch befunden habe.
Zunächst ging man nun an die Beschreibung des Pfades, auf welchem sich vom Hause der Witwe aus die Station erreichen ließ. Eine Karte, ähnlich der von Byrd gezeichneten,die ein Feldmesser genau an Ort und Stelle aufgenommen hatte, wurde den Geschworenen vorgelegt. Dann sollte ein wohlbekannter Neuyorker Athlet und Schnelläufer über die auf dem Wege zu überwindenden Schwierigkeiten Bericht erstatten.
Bisher hatte Byrd der Verhandlung mit größter Aufmerksamkeit zugehört; jetzt ward er zerstreut und seine Augen wanderten häufig nach der Tür. Er hatte den Zug pfeifen hören, welchen Hickory zur Rückfahrt nach Sibley benutzen wollte und erwartete mit Ungeduld die Rückkehr seines Kollegen. Merkwürdigerweise begegnete er dabei öfters den Blicken Orkutts, der gleichfalls die Eingangstür zu beobachten schien.
Was der Neuyorker Sachverständige aussagte, war folgendes:
Das erstemal habe ich die Strecke in 120 Minuten zurückgelegt, das zweitemal in 115 Minuten; ich gewann fünf Minuten, weil mir der Weg bekannt war und ich meine Kräfte sparte, wo es anging. Zu dem dritten Lauf brauchte ich jedoch drei Minuten mehr als das erstemal. Der Holzweg war nämlich vom Regen aufgeweicht, und ich blieb bei jedem Schritt im Schlamm stecken. Es ist mir also nicht möglich gewesen, in weniger als 115 Minuten an das Ziel zu gelangen.
Ein Murmeln der Befriedigung ging durch den Saal. Die Zeit, welche dem Angeklagten bis zur Abfahrt des Zuges nach Buffalo zur Verfügung gestanden hatte, betrug
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