Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson
Überprüfung auf Fingerabdrücke mit, doch aufgrund des Materials wie auch der Feuchtigkeit gab es große Zweifel, ob welche zu finden sein würden.
Mir reichte allerdings schon die bloße Entdeckung des Portemonnaies, denn dadurch hatten wir ein unabhängiges Beweisstück erhalten, das die Geschichte von Susan Atkins bestätigte. Offenbar hatte das Portemonnaie dort unentdeckt gelegen, seit Linda Kasabian es in der Nacht der LaBianca-Morde vor genau vier Monaten dort versteckt hatte.
Am 11. Dezember wurde Charles Manson, von oben bis unten in Wildleder gekleidet, um elf Uhr Richter William Keene vorgeführt. Der Gerichtssaal war mit Reportern und Zuschauern derart überfüllt, dass selbst mit Gewalt niemand mehr hineingepasst hätte. Da Manson nicht über die Mittel verfügte, sich einen Anwalt zu nehmen, hatte Richter Keene Paul Fitzgerald als Pflichtverteidiger bestellt. Ich hatte bereits bei mehreren Geschworenenprozessen mit Paul zu tun gehabt und wusste, dass er in seiner Dienststelle einen guten Ruf genoss. Manson wurde angeklagt und bekam für sein Schuld- oder Unschuldbekenntnis einen Aufschub bis zum 22. Dezember.
In Independence hatte mir Sandra Good erzählt, dass Charlie einmal in der Wüste einen toten Vogel aufgehoben und ihn angehaucht habe. Der Vogel sei dann davongeflogen. Aber sicher, Sandy, hatte ich damals erwidert. Doch seitdem hatte ich noch öfter von Mansons mysteriösen »Kräften« gehört. Susan Atkins beispielsweise glaubte, er könne alles sehen und hören, was sie tat oder sagte.
Als ich mitten in meiner Anklageverlesung auf die Uhr sah, entdeckte ich, dass sie stehen geblieben war. Das war seltsam, denn soweit ich mich erinnern konnte, war dies das erste Mal, seit ich die Uhr besaß. Genau in diesem Moment bemerkte ich, dass Manson mir mit dem Anflug eines Lächelns ins Gesicht starrte.
Reiner Zufall, dachte ich bei mir.
Nach dem Anklagetermin erklärte Paul Fitzgerald Ron Einstoss, einem altgedienten Reporter der Los Angeles Times: »Es wird keinen Prozess gegen Charles Manson und diese anderen Angeklagten geben. Denn die Staatsanwaltschaft hat nichts weiter als zwei Fingerabdrücke und Vince Bugliosi.«
Fitzgerald lag damit zwar richtig, wenn er unsere Beweislage für wenig überzeugend hielt. Doch ich war fest entschlossen, daran etwas zu ändern. Vor fast drei Wochen hatte ich den Tate-Ermittlern Calkins und McGann eine Aufstellung mit zu erledigenden Aufträgen übermittelt, dazu gehörten: die Befragung von Terry Melcher, der Abgleich der Fingerabdrücke sämtlicher Mitglieder der Family mit den noch nicht identifizierten im Tate-Haus, Konfrontation der Freunde und Angehörigen der Opfer mit Fotos der Family-Mitglieder, Ermittlung des Eigentümers der am Tatort gefundenen Brille unter den Mitgliedern der Family.
Als ich aber Calkins und McGann in mein Büro bestellte und sie bat, mir über ihre Fortschritte zu berichten, erfuhr ich, dass lediglich ein einziger Punkt meiner Liste erledigt worden war, nämlich die Befragung von Melcher, und zwar durch die LaBianca-Ermittler.
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Kripo L. A. auch noch nicht damit begonnen, nach den Tate-Waffen und der Kleidung zu suchen, obwohl Susan Atkins ’ Aussagen einige gute Hinweise darauf geliefert hatten, wo sie zu finden waren. Folglich traf unsere Dienststelle Vorkehrungen dafür, Susan am folgenden Sonntag aus Sybil Brand abzuholen, um mit ihr die Route abzufahren, damit sie uns die Stellen vielleicht zeigen könnte, an denen Linda Kasabian die verschiedenen Gegenstände weggeworfen hatte.
Fitzgerald war nicht der Einzige, der dachte, dass es uns an Beweisen fehlte. Im Büro der Staatsanwaltschaft und in juristischen Kreisen in ganz L. A. gab es zu diesem Fall eine beinahe einhellige Meinung, die mir in Bemerkungen wie »Was für ein Jammer, dass sie gerade dir diesen Flop aufgehalst haben« entgegenschlug. Die Fachwelt war davon überzeugt, dass die Anklage gegen Manson und gegen die meisten anderen Beschuldigten mit einem Antrag gemäß Paragraf 1118 zu Fall gebracht werden würde.
Nach Paragraf 1118.1 des kalifornischen Strafgesetzbuchs ist ein Richter ermächtigt, die Angeklagten freizusprechen, wenn er am Ende des Strafverfahrens zu dem Schluss kommt, dass es der Staatsanwaltschaft nicht gelungen ist, Beweise vorzulegen, die auch einem Revisionsverfahren standhalten würden. Dabei ist es nicht einmal erforderlich, dass sich der Beschuldigte gegen die Anklage verteidigt.
Einige glaubten sogar,
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