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Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson

Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson

Titel: Helter Skelter - Der Mordrausch des Charles Manson Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Vincent Bugliosi
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Tate-LaBianca-Morden erzählt habe. Beim Kreuzverhör fragte ich sie daher: »Hat es Sie irgendwie berührt, als Katie Ihnen erzählt hat, dass sie diese Leute ermordet hat?«
    A: »Eigentlich hat es mich kaum berührt, weil ich ja wusste, warum sie es getan haben.«
    F: »Es hat Sie also nicht empört?«
    A: »Nein, es hat mich definitiv nicht empört.«
    F: »Und Sie kamen auch nicht zu dem Schluss, dass Sie lieber nicht länger mit Mördern zusammenleben wollten?«
    A: »Anscheinend nicht.«
    F: »Hat es Sie geärgert, dass Sie nicht mitkommen durften?«
    A: »Ich wollte mit.«
    Mary Brunner, das erste Mitglied der Manson-Family, behauptete, die Polizei habe ihr damit gedroht, sie des Mordes anzuklagen, wenn sie Manson nicht mit dem Hinman-Mord belaste. Jetzt widerrief sie diese Aussage und leugnete außerdem, überhaupt am Wohnsitz von Hinman gewesen zu sein.
    Keith brachte ans Licht, dass Mary Brunner sowohl im zweiten Prozess von Bobby Beausoleil als auch vor dem Großen Geschworenengericht zum Fall Hinman ausgesagt und bei keiner dieser Gelegenheiten erwähnt habe, dass Leslie Van Houten bei der Ermordung Hinmans dabei gewesen sei.
    Ich hatte keine Fragen an sie. Der Punkt war bereits geklärt.
    Brenda McCann wurde erneut als Zeugin aufgerufen, um zu bestätigen, dass sie in den Nächten der Tate- und der LaBianca-Morde gesehen habe, wie Manson zusammen mit Stephanie Schram im Devil’s Canyon geschlafen habe.
    Die Grundlagen für mein Kreuzverhör von Brenda waren bereits vor 15 Monaten gelegt worden. Denn ich stellte ihre Glaubwürdigkeit infrage, indem ich sie mit ihrer Zeugenaussage vor dem Großen Geschworenengericht konfrontierte, in der sie behauptet hatte, sie könne sich nicht erinnern, wo sie selbst oder Manson sich in diesen beiden Nächten aufgehalten hätten.
    Brenda war die letzte Zeugin. Sie beendete ihre Aussage am Dienstag, dem 16. März 1971. An diesem Nachmittag schloss die Verteidigung nach einer Reihe von Verzögerungen – bei denen Kanarek sich beispielsweise weigerte, den Tod von Gary Hinman als gegeben anzunehmen – ihren Beweisvortrag ab. Am Mittwoch arbeiteten wir an den Rechtsbelehrungen für die Geschworenen, und am Donnerstag trat der Prozess in die Schlussphase. Jetzt blieben nur noch die Plädoyers, die Beratungen und das Urteil.
    18. bis 29. März 1971
    Mit weniger als zehn Minuten hielt ich mein Eröffnungsplädoyer im Abschnitt zum Strafmaß relativ kurz. Wie bei allen meinen Plädoyers im Verlauf des Prozesses entschloss sich Manson, auch dieses in der Arrestzelle auszusitzen. Dahinter steckte offenbar die Absicht, den Geschworenen die Möglichkeit zu nehmen, sich auf ihn zu konzentrieren, während ich über ihn sprach.
    Ich begann mit den Worten: »Auf die verzweifelten Versuche der drei weiblichen Angeklagten und der Zeugen der Verteidigung, den Anschein zu erwecken, als habe Charles Manson mit diesen Morden nichts zu tun, gedenke ich nicht einzugehen. Sie alle haben zweifellos erkennen können, dass diese Personen im Zeugenstand gelogen haben, um ihrem Gott Charles Manson zu helfen.
    Nun, Charles Manson ist bereits überführt. Er wurde bereits des siebenfachen vorsätzlichen Mordes sowie in einem Fall der Verabredung zum Mord für schuldig befunden.
    Die Frage, ob diese Angeklagten die Todesstrafe verdienen, meine Damen und Herren, ist aus meiner Sicht nicht schwer zu beantworten. Angesichts der unglaublich brutalen, barbarischen und unmenschlichen Morde, die sie begangen haben, ist die Todesstrafe das einzig angemessene Urteil.« Ich kam nun zum Kern meines Plädoyers: »Wenn überhaupt in irgendeinem Fall die Verhängung der Todesstrafe angemessen ist, dann hier. Eingedenk dessen, was sie getan haben, wäre eine lebenslängliche Haftstrafe das größte Geschenk, die größte Gnade, das größte Entgegenkommen, das man sich überhaupt vorstellen kann.
    Das einzig Schwierige an Ihrer Entscheidung ist meines Erachtens, ob Sie stark genug sind, gegen alle vier Angeklagten die Todesstrafe zu verhängen.«
    Erwartungsgemäß würden die Verteidiger um das Leben ihrer Mandanten bitten, und dies sei, erklärte ich, nicht nur löblich, sondern auch verständlich, sowie es ebenfalls verständlich sei, dass sie »im Schuldfindungsverfahren behauptet haben, ihre Mandanten seien an den Morden nicht beteiligt gewesen, obwohl die drei weiblichen Angeklagten im Abschnitt zum Strafmaß selbst in den Zeugenstand getreten sind und zugegeben haben: › Ja, wir waren daran beteiligt. ‹

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