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Hoehepunkte der Antike

Titel: Hoehepunkte der Antike Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Kai Brodersen
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des
Tatenberichts
nennt Augustus als von ihm neu erbaute Tempel zwei Jupitertempel auf dem Kapitol, die Tempel des Quirinus, der Minerva, der
     Juno und des Jupiter Libertas auf dem Aventin, das Heiligtum der Laren an der Via sacra, das Heiligtum der Penaten auf dem
     Hügel Velia, sowie schließlich die Tempel der Juventas, der Magna Mater und des Apollon auf dem Palatin.
    Ein weiteres, herausragendes Beispiel für die Bautätigkeit des Augustus war sein neues Forum, auf dem zur Erinnerung an den
     Sieg über Cassius und Brutus ein Tempel des Mars Ultor, des „rächenden Mars“, mit sich anschließenden Säulenhallen entstand,
     in denen Statuen vieler herausragender Männer der römischen Republik aufgestellt wurden. Dieses Statuenprogramm sollte deutlich
     machen, dass Augustus am Ende einer langen Reihe von „großen Männern“ (
principes viri
) stand und somit einen Höhepunkt, wenn nicht sogar die Vollendung der römischen Geschichte darstellte.
    Der Prinzipatsideologie entsprechend durfte Augustus die sakrale Bautätigkeit allerdings ebenso wenig monopolisieren wie andere
     Felder des öffentlichen Lebens. Bezeichnend für diese Politik des Ausgleichs ist die von Augustus veranlasste Restaurierung
     des großen Jupitertempels auf dem Kapitol; hier verzichtete der Prinzeps darauf, seinen Namen als den des Erneuerers in einer
     Inschrift am Tempel zu verewigen. Andere |176| Tempel ließ der Herrscher ganz in fremder Regie entstehen, wie z. B. das Pantheon, das sein Freund Agrippa erbaute, oder den
     Apollontempel, den der Aristokrat Sosius errichtete, der vor Actium noch ein Gegner Octavians gewesen war.
    Neben der religiösen Architektur entstanden unter Augustus prachtvolle Nutzbauten wie z. B. die Thermen des Agrippa auf dem
     Marsfeld, und die vielen neuen Bauwerke bewirkten, dass Rom, wie Augustus selbst stolz vermerkte, nun als eine „aus Marmor
     gebaute Stadt“ erschien (Sueton,
Augustus
28). Der Dichter Ovid sprach gar von der „goldenen Roma“ und fand damit einen einprägsamen Ausdruck für den Glanz der römischen
     Hauptstadt (
Liebeskunst
3, 113f.).
    Die Religionspolitik des Augustus erstreckte sich über die Tempelbauten hinaus auch auf die Priesterkollegien, die aufgefüllt
     oder neu gebildet wurden. Auch hier wollte der Prinzeps der römischen Aristokratie ein Vorbild sein, indem er selbst Mitglied
     in allen wichtigen Priesterkollegien wurde. Überzeugt davon, dass nur eine weit reichende Erneuerung der Gesellschaft Rom
     zu dauerhafter Stabilität führen konnte, beschränkte sich der Prinzeps aber nicht auf das Feld der Religion. Vielfältige Maßnahmen
     zielten darüber hinaus auf eine Erneuerung der moralischen und ständischen Grundlagen der Gesellschaft. Von der Spitze, der
     Senatsaristokratie, über den Ritterstand und die
plebs romana
bis hinab zu den Freigelassenen, den ehemaligen Sklaven, waren alle sozialen Gruppen der hauptstädtischen Bevölkerung von
     den Maßnahmen des Herrschers betroffen. Dabei standen die von ihm initiierten Gesetze, die das Leben aller Menschen, vor allem
     jedoch der Senatoren und Ritter nach moralischen Kriterien leiten, sie zur Eheschließung, Kinderzeugung und Vermeidung von
     Luxus anhalten sollten, durchaus in der Tradition der Republik, in der ähnliche Versuche mehrfach unternommen worden waren.
     Jetzt aber war der Grad der Verbindlichkeit solcher Gesetze sehr viel größer, und Augustus zögerte nicht, ihnen durch Strafandrohungen
     Nachdruck zu verleihen. Als Beispiel soll die 18 v. Chr. erlassene
lex Iulia de maritandis ordinibus
genannt werden. Dieses „Julische Gesetz über die Ehepflicht der Stände“ verlangte von jedem römischen Bürger, eine Ehe einzugehen.
     Das Gesetz beinhaltete auch Regelungen für die Abfassung von Testamenten: Hatte ein Mann das für seine Frau vorgesehene Erbe
     an einen Verzicht auf Wiederverheiratung gebunden, so war dieser Passus ungültig. Generell wurde eine Wiederverheiratung |177| binnen eines Jahres vorgeschrieben. Und aus den Ehen sollten Kinder hervorgehen. So konnte sich jeder, der für ein Amt kandidieren
     wollte, bereits vor den festgesetzten Altersgrenzen zur Wahl stellen, wenn er Kinder hatte; jedes Kind brachte ihm eine Verkürzung
     der Wartezeit um ein Jahr. Vorteile hatte die Zeugung von Kindern auch für die Freigelassenen, die bislang von ihren ehemaligen
     Eigentümern, die nun ihre Patrone waren, zu Dienstleistungen verpflichtet werden konnten: Zwei Kinder bewirkten die

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