Holy Shit
Schweiger« aufgebracht hat? Das Opfer könnte ihn konsequent mit wechselnden, ähnlich klingenden Namen ansprechen. »Guten Morgen, Herr Wiesel/Herr Fiesel/Herr Fiesling/Herr Fussel/Herr Fasel/Herr Fischel!« Ein simpler Trick, der aber ebenso simpel und schnell Kollegen aufmerksam macht, wie hier jemand eine kluge Verteidigung ins Werk setzt. Bald warten sie bestimmt darauf, ob »Frau Schweiger« noch ein neuer Name einfällt, ja man schickt ihr heimlich weitere Vorschläge, beteiligt sich selbst an dem Spiel, und schon ist der Mobber der Gemobbte.
Für die Arbeit, die Atmosphäre im Büro mag das nicht gerade ideal sein, aber manchmal hilft nur der alte Wahlspruch: »Feuer muss man mit Feuer bekämpfen.« Und wenn einer mit unfairen Waffen kämpft, dann ist ihm mit Fairness nicht immer beizukommen.
Schwieriger wird die Gegenwehr im Fall von Computermobbing im Internet, weil trotz verbessertem Rechtsschutz diese Sphäre erschreckend viele Möglichkeiten bietet, unerkannt andere in miesester Weise zu schädigen. Ratschläge von Profis helfen auch hier zumindest etwas weiter.
Ach ja, man könnte im Fall des Arbeitsplatz-Terrors noch den Stier bei den Hörnern packen und die Mobbenden direkt ansprechen auf ihre heimliche Wühlarbeit, so in der Art: »Wissen Sie eigentlich, woher der Ausdruck ›Mobbing‹ stammt?« Er stammt aus dem Lateinischen. Man nannte das einfache Volk nach seiner angeblichen Haupteigenschaft verächtlich »mobile«, also »schwankend, unstet, leicht zu beeinflussen, unentschieden«. Im Englischen entwickelte sich das zu einer Kurzform erst unter Gebildeten, dann allgemein für eine unangenehme Masse an Menschen, eine Zusammenrottung,den Pöbel: »mob«. So verbreitete er sich auch in andere Sprachen, beispielsweise ins Deutsche. Der Verhaltensforscher Konrad Lorenz nahm ihn auf, um Rudelangriffe gegen Einzelne zu bezeichnen. Heinz Leymann übertrug ihn dann auf – man höre genau hin! – Angriffe am Arbeitsplatz.
Abmahnung leicht gemacht. Wie man sich um Kopf und Kragen flucht
Es funktioniert leider nur in eine Richtung: Ein fluchender Chef, der unflätig redet, Mitarbeiter vor versammelter Belegschaft beleidigt oder runterputzt, kann nicht abgemahnt werden. Natürlich bleibt der Weg zum Betriebsrat, falls es einen gibt, sogar vors Arbeitsgericht, doch wird er selten beschritten. In einer der vielen mir bekannten Medienredaktionen gab es so einen Chef, der die Grenze vom Markigen zum Ehrenrührigen regelmäßig überschritt. Kein Untergebener ging deshalb gegen ihn offiziell vor, obwohl es sich um gut ausgebildete und erfahrene Journalisten handelte. Die Angst vor Nachteilen, die Hoffnung, den Mann und seine Unart aussitzen zu können, waren zu groß.
Umgekehrt sieht das Abmahnwesen im Arbeitsrecht vor, dass Fluchen am Arbeitsplatz ausreichen kann, um Abmahnungen – sozusagen einen Schuss vor den Bug – und in massiven Fällen sogar Kündigungen zu rechtfertigen.
Daran dachte ich natürlich als Berufsanfänger nicht, als ich bei einer internen Feier über den Leiter der Universitätsbibliothek Namenswitze riss und seine Handlungsweise als »beamtenmäßig überkorrekt«, »kleingeistig«, ja »korinthenkackerisch« karikierte. Zum Glück gab es damals keine Verräter unter uns, denn für eine Abmahnung hätte das mindestens gereicht. Die Beleidigung Vorgesetzter beschädigt nämlich deren Autorität, ihren Ruf im Betrieb und ist unbedingt zu unterlassen,so will es das Gesetz. Später regte ich mich im Gespräch mit Kollegen immer mal wieder drastisch über die »dämliche Politik« der Universität in manchen Belangen auf, aber man darf selbst seinen Arbeitgeber als Institution, als Firma nicht beleidigen, denn das belastet das Arbeitsverhältnis unmittelbar. Wieder hatte ich Glück. Mit Kunden hatte ich nicht viel zu tun, freilich rutschte mir vereinzelt eine Kollegenschmähung heraus. Wenn diese jemand weitergegeben hätte, hätte es mit meiner Anstellung rasch vorbei sein können.
Besonders heikel war es natürlich in der Zeit, die ich bei der Bundeswehr verbrachte, wo ein sehr rauer Ton herrschte. Der Ton macht bekanntlich die Musik, und so müssen drastische Worte in einem Berufsbereich keineswegs als Beleidigung gelten, die in anderen gravierende Konsequenzen hätten. Wenn wir nach Leistungsmärschen als »Plattfußindianer« beschimpft wurden, beim Stubendurchgang als »schlampige Schmutzfinken« (wir hatten versäumt, hinter den enggestellten und schweren Spinden zu
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