Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen

Im Ruecken steckt das Messer - Geschichten aus der Gerichtsmedizin

Titel: Im Ruecken steckt das Messer - Geschichten aus der Gerichtsmedizin Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans Bankl
Vom Netzwerk:
und Hinweise nichts erbracht haben.
    Kann eine Frau ihren »toten« Ehemann erschießen? Diese Frage wurde im Oktober 2000 in Cleveland (Ohio) aktuell. Zwei juristische Voraussetzungen seien kurz erwähnt:
    1. Man kann auf einen Leichnam ruhig schießen, das ist schlimmstenfalls Störung der Totenruhe, aber für einen Mord bestimmt ein untaugliches Objekt.
    2. Eine amtliche Totenerklärung ist eine Tatsachenfeststellung, genauso wie die Schiedsrichterentscheidung in einem Fußballspiel.
    Doch jetzt zurück nach Ohio. 1979 wurde das Haus der Eheleute Ben und Addie Holmes durch eine Explosion zerstört. Es war Brandstiftung, und Ben Holmes sollte ein Jahr später vor Gericht erscheinen, doch er war spurlos verschwunden. Neun Jahre danach ließ Addie ihren Mann für tot erklären. Plötzlich jedoch tauchte der »Tote« jedoch wieder auf, vermutlich aus Eifersucht, denn seine »Witwe« hatte vor kurzem wieder geheiratet. Es kam zum Streit, Addie schoss auf Ben, er wurde schwer verletzt, überlebte aber den Anschlag. Seither rätseln amerikanische Juristen, wie man den Mordversuch an einem »Toten« anklagen kann.

Ein Mord wird nicht erkannt, wenn …
    Es kommt lediglich darauf an, dass der Todesfall nicht kriminalistisch oder gerichtsmedizinisch untersucht wird. Um das zu vermeiden, gibt es einige Möglichkeiten.
… es keine Leiche gibt:
    Eine empfehlenswerte Methode für einen perfekten Mord ist, das Opfer einfach verschwinden zu lassen. Nur ist die Beseitigung einer Leiche nicht ganz einfach. Das Verstecken des Opfers allein durch Vergraben oder Einbetonieren ist ungeeignet, weil materielle Reste
des Körpers immer erhalten bleiben. Tote mit Zement ummauern und versenken ist besser. Eine Leiche ohne ausreichende Beschwerung in das Wasser zu werfen ist aber höchst riskant, die meisten Körper kommen wieder hoch. Fäulnisgase erzeugen nämlich einen starken Auftrieb, die Leiche schwebt wie ein Luftballon nach oben. Dem kann man durch Aufschneiden der Brust- und Bauchhöhle sowie des Darmes vorbeugen: dadurch entweichen die Gase. Das Verbrennen eines Leichnams wird meist unterschätzt, eine vollständige Beseitigung ist kaum möglich. Wirksam sind nur die Bedingungen eines Krematoriums, also 1000° C eine Stunde lang. Auch dann bleiben ca. ein Kilogramm kalzinierte Knochenreste zurück, ganz zu schweigen von Gelenksprothesen, Zahnersatzstücken, künstlichen Herzklappen und anderem. Es müsste also die Asche noch gesiebt und dann verstreut werden. Manchmal wird versucht die Leiche zu zerstückeln und auf chemischem Weg aufzulösen, von Salzsäure bis Abflussreiniger hat man vieles schon ausprobiert. Meist entsteht dabei ein gelatineartiger Brei, der gar nicht leicht durch den Badewannenabfluss zu entsorgen ist. Ein Kuriosum, das viel zur Mythenbildung beigetragen hat, sei kurz erwähnt: Wird ein Leichnam kurz nach dem Tod verscharrt und nur mit einer dünnen Erdschichte bedeckt, kann die erst später einsetzende Totenstarre zu einer Beugung im Ellbogengelenk führen, und dies hebt den Unterarm hoch. In der Folge ragt die meist von der Muskulatur her kräftigere rechte Hand aus dem Boden, die Finger sind krallenartig gebeugt. Der Tote hat also aus seinem Erdgrab heraus die Hand gehoben - nichts für zarte Gemüter.
    1994 wurde Folgendes aus Bolivien berichtet: Im Hauptpostamt von Santa Cruz de la Sierra blieb ein großes Paket liegen. Die Zustelladresse war falsch, desgleichen der Absender. Nach mehreren Wochen breitete sich unerträglicher Gestank aus - in dem Paket befand sich ein verwesender Toter. Wer den nicht identifizierten Mann zur Post gebracht hatte, blieb ungeklärt.
… ein Unfall vorgetäuscht wird:
    Der Unfall muss echt sein, nur bei seinem Zustandekommen darf nachgeholfen werden. Es muss die betroffene Person auch wirklich so zu Tode gekommen sein, wie es für die Untersuchungsbehörde den Anschein hat. Ein »Ertrunkener« muss also tatsächlich ertrunken sein, ein »abgestürzter Bergsteiger« darf nicht als Leiche hinuntergeworfen werden und der »tote Kraftfahrer« muss sich wirklich bei einem Crash das Genick gebrochen haben.
    Für die Inszenierung solcher Unfälle ist die Urlaubszeit beliebt, insbesondere Fernreisen in exotische Gegenden. Es gibt viele Länder, wo zwar der kommerzielle Abenteuerurlaub bereits hoch entwickelt ist, die Gerichtsmedizin jedoch noch in den Kinderschuhen steckt. Außerdem ist kein Tourismusmanager daran interessiert eine Morduntersuchung anzuregen, wenn man das Ereignis

Weitere Kostenlose Bücher