Jesus-Schwindel (German Edition)
dem christlich manipulierten Gehirn tut er sich einfach zu schwer damit.
Diese Machenschaften der Kirche werden durch das sogenannte Reichskonkordat bis heute ermöglicht. Wen wundert es also, dass dieser Teufelspakt zwischen einem allseits anerkannten Mörder und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde. Es ist übrigens der einzige außenpolitische Vertrag des Adolf Hitler, der heute noch Gültigkeit und sogar Vorrang vor unserer Verfassung hat. Er ist inzwischen erneuert und auf die einzelnen Bundesländer verbreitet worden. Bis jetzt jede Bundesregierung hegte und pflegte dieses braune Erbe. Dieser Vertrag schränkt die Hoheit der Bundesländer auf dem Gebiet des Schulwesens ein und entwertet unsere Verfassung. Adolf Hitler lieferte damit bis heute die deutschen Schulkinder einer demokratiefeindlichen totalitären Macht zum geistigen Missbrauch aus. Das Reichskonkordat ermöglicht es, dass Religionsverbreiter ganz legal an den Schulen ihren „heiligen Stuhl“ (religiösen Unsinn, Mist) in Kindergehirne geistig hinein defäkieren dürfen. Strafrechtlich gesehen sollte das als Körperverletzung geahndet werden, weil durch religiöse Verdummung die Geist-Körper-Einheit verletzt und das Gehirn verunreinigt wird. Seit ein Gericht die Beschneidung der männlichen Vorhaut von Kindern als Körperverletzung ansah besteht vielleicht auch Hoffnung für die Kindergehirne. Religionsfreiheit ja, religiös bemäntelter ideologischer Kindesmissbrauch - nein danke.
22. Kapitel
Stoppt den geistigen Kindesmissbrauch der Kleriker!
Dringend geboten ist vor allem die Strafbarmachung des religiös-geistigen Missbrauchs von Kindern an Schulen und in den Kirchen. Durch unsere Verfassung und durch den Jugendschutz sollte verhindert werden, dass Kindern mit unsinnigen sektiererischen Wahnideen das Gehirn manipuliert werden darf. Der Zutritt kirchlich beauftragter Religionsverbreiter zu den Schulen ist zu unterbinden. Durch den Jugendschutz ist der staatlich angeordnete Besuch von Gottesdienst und Religionsunterricht für Kinder unter 14 Jahren zu untersagen. Der Staat hat eine Fürsorge- und Schutzpflicht den Kindern gegenüber. An den Schulen darf es keinen konfessionellen Religionsunterricht mehr geben. Stattdessen sollte es Ethikunterricht und sachliche Aufklärung über den Aberglauben und die heuchlerische Verlogenheit der christlich-jüdischen Gottes-Ideologie geben. Aufklärung über Gedanken-Manipulation durch religiös verbrämte verbrecherische Ideologien sollte eine Selbstverständlichkeit an allen Schulen sein. In religiöse Manipulation, die sich im Elternhaus abspielt, sollte sich der Staat dann einmischen dürfen, wenn eindeutig nachweisbar dem Kind Schaden zugefügt wird. Die Religionsfreiheit hat genau da ihre Grenze!
Religionsgemeinschaften sind nur als demokratische Vereine zuzulassen. Die konzernmäßig und diktatorisch betriebenen Groß-Sekten müssen aufgelöst werden. Den christlichen Gemeinden soll die Bildung von demokratischen Vereinen nach dem Vereinsrecht auf lokaler Ebene gestattet sein. Es darf keine Bevorzugung gegenüber anderen demokratischen Vereinigungen geben. Ihr undemokratischer Charakter macht die christlichen Religionsanbieter mit ihrer Glaubensdespotie und ihren verfassungswidrigen kirchlichen Geboten zu einem unzulässigen Fremdkörper im demokratischen Staat.
Ebenfalls dringend geboten ist ein Verbot der gewerbsmäßigen Verkündigung der christlichen Religion. Finanzieller Eigennutz ist das eigentliche Motiv bei den Religionsanbietern. Die Religionsfreiheit und die Freiheit des Glaubens sollen unangetastet bleiben. Das unentgeltliche predigen der christlichen Ideologie gegenüber erwachsenen Menschen soll selbstverständlich möglich sein. Dies ist durch die Religionsfreiheit zugesichert. Auch das Belügen von erwachsenen Menschen mit religiösen Geschichten soll straffrei sein. Nur der organisierte finanzielle betrügerische Missbrauch der Religionsfreiheit sollte unter Strafe stehen. Wer durch Verbreiten der christlichen Religion seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise bestreitet, sollte wegen Jenseitsschwindel belangt werden können. Lediglich der unentgeltliche Wortschwindel der Religionsanbieter ist durch die Religionsfreiheit abgedeckt und somit erlaubt.
Die Kirchensteuern sind abzuschaffen.
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