Joseph und seine Brüder: Vier Romane in einem Band (Fischer Klassik Plus) (German Edition)
wurde zu ebensolchem Pachtbauern oder zog in die Stadt; mancher Landwirt wurde von dem Felde, das er bisher betreut, auf eines der neu abgegrenzten Kleingüter verwiesen, während jenes in andere Hände überging; und wenn diese Translokationen auch sonst geübt wurden, wenn man hört, daß der Herr des Brotes die Leute städteweise, d.i. je nach dem um ein Stadtcentrum gelagerten Landkreise, »austeilte«, nämlich von Scholle zu Scholle versetzte, so lag dem eine wohlerwogene erzieherische Absicht zugrunde, die eben jener Umbildung des Besitzbegriffes galt, die Erhaltung und Aufhebung in einem war.
Diese wesentliche Bedingung für alle staatlichen Lieferungen von Saatgut war ja die Fortsetzung der Abgabe des schönen Fünften, – derselben Steuer, durch die Joseph während der fetten Jahre die zauberhaften Vorräte zusammengebracht hatte, aus denen er nun schöpfte, – es war die Erklärung dieser Steuer in Permanenz, ihre Befestigung für ewige Zeiten. Man bemerke doch, daß diese Auflage, ohne die erwähnten Verpflanzungen, die einzige Form gewesen wäre, in der der »Verkauf« der Äcker samt ihren Inhabern – denn auch diese selbst waren in das Angebot einbezogen gewesen – sich geäußert hätte. Es ist nie genug geschätzt worden, daß Joseph von dem Selbstverkauf der Gütler, zu dem sie sich entschlossen hatten, um nicht zu verderben, nur sehr andeutungsweise Gebrauch machte, daß er für sein Teil die Worte »Sklaverei« und »Leibeigenschaft«, die er aus begreiflichen Gründen garnicht liebte, überhaupt nicht in den Mund nahm, sondern der Tatsache, daß Land und Leute nicht mehr im alten Sinne »frei« waren, nicht stärker als durch die unverbrüchliche Steuerbindung des Fünften Ausdruck gab, also dadurch, daß die mit Saatfrucht Beliehenen nicht mehr ausschließlich für sich selbst, sondern teilweise für Pharao, das heißt: den Staat, die öffentliche Hand arbeiteten. Zu diesem Teil also war ihre Arbeit der Frondienst von Leibeigenen, – der Name steht jedem Freunde der Menschlichkeit und Bürger einer humanen Neuzeit frei, der ihn logischerweise auch auf sich selbst anzuwenden bereit ist.
Er lautet jedoch übertrieben, wenn man das Maß von Hörigkeit prüft, das Joseph den Betroffenen auferlegte. Hätte er sie zur Herausgabe von drei Vierteln oder auch nur der Hälfte ihrer Erträgnisse gezwungen, so wäre ihnen fühlbarer gewesen, daß sie sich selbst nicht mehr und ihre Äcker nicht mehr ihnen gehörten. Aber zwanzig vom Hundert, – die Böswilligkeit selbst muß zugeben, daß das heißt, die Ausbeutung in Grenzen halten. Vier Fünftel ihrer Ernten blieben den Leuten zu neuer Saat und zur Zehrung für sich und ihre Kleinen, – man wird es uns nachsehen, wenn wir, Aug’ in Auge mit dieser Satzung und Schatzung, nur von einer Andeutung der Sklaverei sprechen. Durch die Jahrtausende klingen die Dankesworte, mit denen die ins Joch Gespannten den Zwingherrn grüßten: »Du erhältst uns am Leben, mögen wir Gnade finden in deinen Augen und Pharao’s Sklaven bleiben!« Was will man mehr? Wenn man aber noch mehr will, so wisse man, daß Jaakob selbst, mit dem Joseph diese Dinge wiederholt besprach, die Steuer-Gebühr ausdrücklich billigte, nämlich nach ihrer Höhe, wenn auch nicht in Hinsicht auf den, dem sie zukam. Wenn er, sagte er, zum Haufen Volks werde geworden sein, dem eine Verfassung niedergelegt werden müsse, so würden gleichfalls die Landleute sich nur als Treuhänder ihres Bodens betrachten dürfen und würden den Fünften erlegen müssen, – aber keinem Hor im Palaste, sondern Jahwe, dem König und Herrn allein, dem alles Feld gehöre und der all Besitztum verleihe. Er sähe aber wohl ein, daß sein Herr Sohn, der Abgesonderte, der eine Heidenwelt regiere, es mit diesen Dingen auf seine Art halten müsse. Und Joseph lächelte.
Die ewige Fron-Abgabe nun aber stimmte gedanklich und für das Bewußtsein der dazu Verpflichteten nicht mit ihrem Verbleiben auf den überkommenen Wohn- und Ackerplätzen überein. Durch ihre Milde gerade war sie unvermögend, ihnen das volle Verständnis für die neue Lage zu wecken und sie ihnen augenscheinlich zu machen. Das war der Grund für die Maßnahme der Translozierungen: sie bildeten die wünschenswerte Ergänzung der Zins-Verpflichtung, die allein nicht ausgereicht hätte, den Farmern den »Verkauf« ihres Eigentums zu versinnlichen und ihnen ihr neues Verhältnis zu diesem wirksam zu Gemüte zu führen. Ein Ackersmann, der auf seiner
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