Keine Macht den Doofen
legitimen Führer der Muslime sah. Auf der anderen Seite positionierte sich
Mohammeds jüngste Ehefrau Aischa, die mit dem Propheten im zarten Alter von
sechs Jahren verheiratet worden war und nun darauf pochte, dass ihr Vater Abu
Bakr (Mohammeds Schwiegervater) die Führungsrolle übernehmen müsse. Im Zuge der
Zwistigkeiten zwischen Tochter/Schwiegersohn und Ehefrau/Schwiegervater kam es
zunächst zu handfesten innerfamiliären Auseinandersetzungen (so starb Mohammeds
Tochter Fatima nach einem Überfall des Schwiegervaters), wenig später zu
verheerenden militärischen Schlachten, bei denen Zehntausende ihr Leben lassen
mussten.
Absurderweise unterscheiden sich Sunniten und Schiiten bis zum
heutigen Tag darin, welcher Fraktion sie in der blutigen Familienfehde nach
Mohammeds Tod die Stange halten: Die Sunniten solidarisieren sich mit Aischa
und Abu Bakr, die Schiiten mit Fatima und Ali Talib. Demzufolge berufen sich
die einen auf das Kalifat , das vom ersten Kalifen Abu
Bakr über die Kalifen-Dynastien der Umayyaden und Abbasiden bis zu den Osmanen
reicht, die anderen auf das Imamat , die
Abstammungslinie, die vom ersten Imam Ali über dessen Söhne (also: die Enkel
Mohammeds) bis zu jenem verborgenen 12. Imam führt, für dessen Wiederkehr
Ahmadinedschad so inbrünstig vor der UNO -Vollversammlung
betete. Man mag es kaum glauben, aber tatsächlich verursachte der Familienkrach
im Hause Mohammed die jahrhundertelangen blutigen Auseinandersetzungen zwischen
Sunniten und Schiiten, unter denen vor allem die zahlenmäßig unterlegenen
Schiiten zu leiden hatten. Noch heute werden sie in vielen sunnitischen Ländern
unterdrückt – nicht zuletzt in Saudi-Arabien, dem Land, in dem die wichtigsten
Pilgerstätten des Islam (Mekka und Medina) beheimatet sind und das vielen
Muslimen als leuchtendes Vorbild für Recht und Ordnung gilt.
Was das heißt, verrät schon ein kurzer Blick in dieses mustergültige
islamische Land: Der sunnitische Islam (in seiner konservativ-salafistischen
Ausprägung) 27 ist in
Saudi-Arabien Staatsreligion und das islamische »Gottesgesetz«, die Scharia,
Grundlage der Rechtsprechung. Dementsprechend werden »Delikte« wie Ehebruch,
homosexuelle Beziehungen, der Genuss von Alkohol oder der Abfall vom allein
selig machenden sunnitischen Glauben mit öffentlicher Auspeitschung oder dem
Tode bestraft. Um die Gewährleistung der strengen Sittlichkeitsregeln zu
gewährleisten, schickt die eigens für diesen Zweck eingerichtete »Behörde für
die Verbreitung von Tugendhaftigkeit und Verhinderung von Lastern« täglich ihre
Religionspolizei auf die Straße, die peinlich genau darauf achtet, dass die
Frauen auch züchtig genug gekleidet sind und ihren männlichen Vormündern
(Vater, Brüder oder Onkel, später: Ehemann) keine »Schande« bereiten. Wie ernst
die Religionspolizisten diese Aufgabe nehmen, zeigte sich beispielhaft im März
2002, als sie in Mekka verzweifelte Schülerinnen mit aller Gewalt daran
hinderten, ihre brennende Schule zu verlassen, da sich die Mädchen auf der
Flucht vor den Flammen nicht ordnungsgemäß verschleiert hatten. 28
Suren des Irrsinns
Ob Saudi-Arabien oder Iran: Was den
Wahn ihrer Sittenwächter betrifft, kann man zwischen radikalen Sunniten und radikalen
Schiiten kaum unterscheiden. Das ist auch nicht verwunderlich, speisen
sich beide Wahnsysteme doch aus der gleichen trüben Quelle, dem Koran . Schon der große persische Arzt und Schriftsteller
al-Razi (Rhazes), eine wahre Lichtgestalt in der kurzen Phase der frühen
islamischen Aufklärung (9. bis 10. Jahrhundert), begriff das Grundlagenwerk des
Islam als »befremdendes Gemenge von absurden und unzusammenhängenden Fabeln«. 29 In der Tat sind die 114 Suren und 6236 Verse des Korans merkwürdig konfus, streckenweise wirken sie wie
die Aufzeichnungen eines psychiatrischen Patienten. Die einzelnen Suren, die
weder chronologisch noch inhaltlich, sondern nach ihrer Länge angeordnet sind
(wahrlich ein originelles Gliederungskonzept!), springen munter von einem Thema
zum anderen, nur eines bleibt von Vers zu Vers auf
ebenso ermüdende wie verstörende Weise gleich: die an eine
schwere Borderline-Störung erinnernde Schwarz-Weiß-Zeichnung von Gut und Böse,
Himmel und Hölle, Gläubigen und Ungläubigen, Gott und Teufel, grenzenloser
Barmherzigkeit und ewiger Verdammnis.
Pikanterweise liegen die Urheberrechte für diesen verworrenen Text
nach islamischem Glauben bei Allah selbst , der »im
Himmel« (wo immer der auch
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