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Kinderfrei

Kinderfrei

Titel: Kinderfrei Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Nicole Huber
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Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten und werden durch zwei verbindliche internationale Verträge implementiert und ausgestaltet: den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR). Auf nationaler Ebene haben viele dieser Rechte ihren Niederschlag als durch die jeweiligen Verfassungen geschützte Grundrechte gefunden. Was nun das Recht auf Fortpflanzung angeht, so gewährt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Artikel 16 heiratsfähigen Männern und Frauen lediglich das »Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen«. Der ICCPR erklärt in Artikel 23: »Das Recht von Mann und Frau, im heiratsfähigen Alter eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, wird anerkannt.« Das Recht, »eine Familie zu gründen« (in Deutschland in Art. 6 GG enthalten), beinhaltet zwar das Recht, Nachwuchs zu haben, ein Recht auf unbegrenzte Fortpflanzung jedoch lässt sich aus dieser vagen Formulierung nicht herauslesen.
    Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Gemeinschaft bringt es naturgemäß mit sich, dass die Rechte der Einzelnen miteinander konkurrieren. Daher findet jedes Recht dort seine Grenzen, wo es die Rechte anderer berührt, und tritt zudem gegebenenfalls hinter höherrangige Rechte zurück. So garantiert der ICCPR beispielsweise allen Völkern das Recht, für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel zu verfügen. Weiterhin garantiert er jedem, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, das Recht, sich dort frei zu bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen. Der ICESR beinhaltet das Recht auf Arbeit und fordert von den Vertragsstaaten »die Festlegung von Grundsätzen und Verfahren zur Erzielung (…) einer produktiven Vollbeschäftigung unter Bedingungen, welche die politischen und wirtschaftlichen Grundfreiheiten des Einzelnen schützen«. Weiterhin wird das Recht eines jeden auf Soziale Sicherheit sichergestellt; diese schließt die Sozialversicherung ein. Berufstätige Mütter haben vor und nach der Niederkunft Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Urlaub mit angemessenen Leistungen aus der Sozialen Sicherheit. Auch das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen wird gewährleistet. In Anerkennung des »grundlegenden Rechts eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein«, verpflichten sich die Vertragsstaaten zudem, Maßnahmen durchzuführen, um eine dem Bedarf entsprechende gerechte Verteilung der Nahrungsmittelvorräte der Welt sicherzustellen. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes garantiert jedem Kind bestimmte Grundrechte, z. B. das Recht auf Gesundheit, auf Bildung und Ausbildung, auf Freizeit, Spiel und Erholung und auf Betreuung bei Behinderung.
    Schließlich gibt es mehrere internationale Abkommen und Programme zum Schutz der Natur und Artenvielfalt, etwa das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention), die Berner Konvention über den Schutz europäischer wild lebender Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume, das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) sowie das Programm »Man and Biosphere« der UNESCO, das eine Liste zu schützender Biosphärenreservate enthält. Abgesehen davon, dass andere Arten auch unabhängig von ihrem Nutzwert für den Menschen das Recht auf ein ihren Bedürfnissen entsprechendes Leben haben, erkennen diese Vertragswerke unter anderem an, dass Menschen ein berechtigtes Interesse am Genuss intakter Natur haben, und verpflichten die Staaten, diese Möglichkeit auch für nachfolgende Generationen zu erhalten. So wurde die Welterbekonvention laut ihrer Präambel in der Erwägung verfasst, »dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen«. Die Biodiversitätskonvention erkennt den Wert der biologischen Vielfalt in »kultureller und ästhetischer Hinsicht sowie im Hinblick auf ihre Erholungsfunktion« an; eine ähnliche Formulierung enthält die Präambel der Berner Konvention.
    All diese Rechte und korrespondierenden staatlichen Pflichten werden durch das Recht auf Familiengründung berührt und schränken dieses zwangsläufig ein. Zur Verdeutlichung: Wenn Staaten gezwungen sind, Mittel zur Versorgung von Kindern armer Familien aufzuwenden

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