Kleines Lexikon der Reise-Irrtuemer
verschwundenen Papiere. Nächster Schritt: Das Konsulat muss die Zustimmung zur Ausstellung des Dokumentes bei der Passbehörde in Deutschland einholen. Zum Problem können dabei begrenzte Öffnungszeiten und Zeitverschiebung werden. Wer nach deutschem Behördenschluss am Freitag seinen Pass verliert und ein Rückflugticket für Sonntag hat, muss die Rückreise sehr wahrscheinlich aufschieben. Es soll zwar vorkommen, dass Konsularbeamte die Papiere ohne erforderliche Zustimmung aus Deutschland ausstellen, aber darauf kann man sich nicht verlassen und man kann es schon gar nicht verlangen.
Zu den großen Nöten im Ausland gehören auch polizeiliche Festnahmen. Sie kommen öfter vor, als man denkt: Immer wieder landen Deutsche auf Jahre im ausländischen Knast – vor allem weil sie Drogen transportiert oder auch nur konsumiert haben. Wird ein Deutscher im Ausland inhaftiert, sind die dortigen Behörden verpflichtet, die deutsche Vertretung sofort zu benachrichtigen. Die Betreuungsmöglichkeiten der Konsularbeamten sind allerdings beschränkt und bedürfen des ausdrücklich geäußerten Willens des Inhaftierten. Standard ist: Benachrichtigung der Familie, Vermittlung (nicht Bezahlung) eines Rechtsbeistandes, Besuche im Gefängnis, Versorgung mit Hygieneartikeln und Lesestoff.
Schwer verletzte Unfallopfer können darauf zählen, dass Konsularbeamte sich bestmöglich um sie kümmern: von der Unterbringung in einem geeigneten Krankenhaus bis hin zur Organisation des Krankentransports nach Deutschland. Auch Angehörige, die mit der Situation oft überfordert sind, erfahren in solchen Fällen immer wieder geradezu rührenden Beistand durch Beamte, die wie Pastoren für ihre Schäfchen sorgen. Nur zahlen können die Beamten nicht. Wer über keine vernünftige Versicherung verfügt, dem ist dann kaum zu helfen (siehe »Private AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNGEN sind überflüssig«).
Im Übrigen sind auch Beamte Menschen. Wie jeder andere Mensch fühlen, denken, handeln sie menschlich – und zwar insbesondere in Situationen, in denen es um das Wohl von Menschen geht. Ein Konsularbeamter kann beispielsweise bei Verlust des Führerscheines helfen, auch wenn er nicht dazu verpflichtet ist. Möglicherweise erstellt er (nach Rücksprache mit der deutschen Behörde) ein gebührenpflichtiges Schreiben, in dem steht, dass man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Manche Autovermieter akzeptieren solche Schreiben anstelle des Führerscheins und rücken einen Mietwagen heraus.
Auch soll es schon vorgekommen sein, dass Touristen, die aufgrund einer Notlage im Konsulat waren, dort nebenbei ein paar richtig gute Insidertipps bekamen und danach die schönste Zeit ihres Urlaubs verbrachten. Jedenfalls kann es überhaupt nicht schaden, sich vor einer Reise die Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der unterwegs zuständigen deutschen Auslandsvertretungen zu notieren. Zu finden sind sie über Links auf einer Website des Auswärtigen Amtes. 59
ALLE REISEJOURNALISTEN SIND BESTECHLICH
Um auf private Flüge, Hotelaufenthalte und andere Reiseprodukte einen Presserabatt zu bekommen, muss man kein Reisejournalist sein. Dafür reicht der Presseausweis, und den kriegt jeder, der hauptberuflich als Journalist oder Pressefotograf arbeitet. So ist es zumindest offiziell. In Wirklichkeit besitzen noch sehr viele andere Menschen einen Presseausweis – PR-Redakteure zum Beispiel, ehemalige Redaktionspraktikanten oder Hobbyfotografen, die gelegentlich ein Bild veröffentlichen.
Bei TUIfly gibt es für Presseausweisinhaber und ihre Begleiter Tickets zum halben Preis, bei Air Berlin bekommen sie 25 Prozent Rabatt auf Auslandsflüge. Die BahnCard 50 für die zweite Klasse kostet 118 statt 230 Euro, und der Autovermieter holiday autos bietet 20 Prozent Rabatt. Es gibt Ermäßigungen in Hotels und Ferienwohnungen. Und fast jeder Reiseveranstalter berechnet Journalisten, die direkt bei ihm buchen, nur 90 Prozent des Normalpreises. Eine Liste der meisten Vergünstigungen findet man im Internet unter www.pressekonditionen.de .
Hin und wieder, ich gestehe es, nutze ich solche Angebote für Privatreisen. Wenn ich ohnehin mit Air Berlin fliegen werde, kann ich auch den Rabatt in Anspruch nehmen. Warum sollte ich eine reiche Airline beschenken? Denke ich mir – und bin mir doch im Klaren, dass mein Handeln nicht ganz ehrenhaft ist. Bei Beantragung des Presseausweises habe ich immerhin unterschrieben, dass ich ihn nur für journalistische Zwecke und nicht
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