Koalitionsvertrag 2013
infrastrukturschw ä cheren Regionen abbauen und setzen dabei verst ä rkt auf Synergieeffekte und zus ä tzliche Investitionsanreize f ü r Telekommunikationsunternehmen. Beim Ausbau des schnellen Internets werden wir Technologieoffenheit sicherstellen. Dazu geh ö rt auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen f ü r drahtlose Kommunikationsnetzwerke in allen Teilen Deutschlands. Die durch den Einsatz DVB-T2 k ü nftig frei werdenden Frequenzen wollen wir im Einvernehmen mit den Bundesl ä ndern vorrangig f ü r die Breitbandversorgung im l ä ndlichen Raum bereitstellen.
Um hochleistungsf ä hige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen im EU-Telekommunikationsrecht und im Telekommunikationsgesetz, der verst ä rkten Kooperation von Unternehmen, besserer F ö rderm ö glichkeiten sowie einer gute Abstimmung zwischen Bund, L ä ndern und Kommunen.
Wir wollen Regionen, die nicht mindestens eine Daten-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s haben, so schnell wie m ö glich erschlie ß en. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine fl ä chendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben. Um mehr Investitionssicherheit f ü r Netzbetreiber im l ä ndlichen Raum zu schaffen werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen f ü r l ä ngerfristige Vertr ä ge der Netzbetreiber mit den Netznutzern zu Ausbau und Finanzierung der Breitbandinfrastruktur pr ü fen und gegebenenfalls Vertragslaufzeiten von 3 bis 4 Jahren im l ä ndlichen Raum erm ö glichen.
Schnelle und sichere Datennetze sind die Grundlage f ü r Innovation, Wachstum und Besch ä ftigung in einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. Um den globalen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen, brauchen wir eine starke deutsche und europ ä ische Telekommunikations- und IT-Industrie. Wir werden darauf hinwirken, dass die Regulierung der Telekommunikationsm ä rkte sowohl auf europ ä ischer als auch auf nationaler Ebene so gestaltet wird, dass sich Investitionen im l ä ndlichen Raum lohnen. Wir setzen uns im Beihilfebereich bei der EU-Kommission f ü r eine NGA-Rahmenregelung f ü r Deutschland ein, die die Vectoring-Technologie einbezieht und es erm ö glicht, den Breitbandausbau im l ä ndlichen Raum durch ein unb ü rokratisches technologieneutrales und wettbewerbsfreundliches F ö rderverfahren voranzubringen.
Der Breitbandausbau muss auch zuk ü nftig in der EU f ö rderf ä hig bleiben. Zudem muss es zu einer Vereinfachung der F ö rderung wie im Rahmen der Daseinsvorsorge im EU-Recht kommen. Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumf ö rderung Netzausbau" bei der KfW-Bankengruppe soll bestehende Programme erg ä nzen. Wir wollen au ß erdem einen Breitband-B ü rgerfonds einrichten. In diesen Fonds sollen Privatpersonen zu soliden Renditen investieren k ö nnen.
WLAN
Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im ö ffentlichen Raum m ü ssen ausgesch ö pft werden. Wir wollen, dass in deutschen St ä dten mobiles Internet ü ber WLAN f ü r jeden verf ü gbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen f ü r die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit f ü r WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern). Gleichzeitig werden wir die Verbraucherinnen und Verbraucher ü ber die Gefahren solcher Netze f ü r sensible Daten aufkl ä ren.
Neben der Kl ä rung der rechtlichen Fragen m ö chten wir die Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen forcieren. Durch die F ö rderung dieser sowie von Ad-hoc-Netzwerken im Rahmen der F&E-Strategie sollen lokale, dezentrale Netzwerke unterst ü tzt werden, die eine komplement ä re Infrastruktur f ü r einen fest definierten Nutzerkreis umfassen. Damit verbessern wir die infrastrukturellen Rahmenbedingungen f ü r den Zugang zu leistungsf ä higem Internet f ü r alle.
Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung f ü r den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer m ü ssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen.
Netzneutralität
Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe,
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