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Koalitionsvertrag 2013

Koalitionsvertrag 2013

Titel: Koalitionsvertrag 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: CDU CSU SPD
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Besonderheiten von einzelnen Banken, beispielsweise der F ö rderbanken, ber ü cksichtigt werden.
    Mit Blick auf einen in den n ä chsten Jahren m ö glichen Anpassungsbedarf der CRD-IV-Richtlinie wird sich die Bundesregierung daf ü r einsetzen, dass die F ö rderbanken des Bundes und der L ä nder im europ ä ischen Kontext bankenaufsichtsrechtlich zuk ü nftig inhaltlich so weit wie m ö glich gleich behandelt werden.
    Die Bundesregierung wird sich daf ü r einsetzen, dass die Vorschl ä ge der europ ä ischen Expertengruppe um Erkki Liikanen zur Einschr ä nkung riskanter Gesch ä fte, zur Einf ü hrung von Beleihungsobergrenzen bei Immobilienkrediten und einer strikteren Trennung von Investment- und Gesch ä ftsbanking auf europ ä ischer Ebene umgesetzt werden. Die Finanzierung der Realwirtschaft durch das bew ä hrte Universalbankensystem darf durch das Reformvorhaben nicht gef ä hrdet werden.
    Schattenbanken m ü ssen so reguliert werden, dass f ü r sie bei gleichem Gesch ä ft und gleichem Risiko f ü r die Stabilit ä t des Finanzsystems die gleiche Regulierung gilt wie im klassischen Bankensektor. Alle Gesch ä ftsbeziehungen zwischen Banken und Schattenbanken m ü ssen transparent gemacht und Ansteckungsrisiken begrenzt werden.
    Die Bundesregierung unterst ü tzt die auf europ ä ischer Ebene vorgesehene strengere Regulierung des Hochfrequenzhandels.
    Ebenso tritt die Bundesregierung f ü r eine Eind ä mmung der Rohstoff- und Nahrungsmittelspekulation ein und bef ü rwortet deshalb insbesondere die Einf ü hrung von Positionslimits auf den Rohstoffm ä rkten.
    Die europ ä ischen Vorschriften zur Regulierung des Derivatehandels sollen zielgerichtet erg ä nzt werden, um den transparenten Handel auf geregelten B ö rsen und Handelspl ä tzen zu st ä rken und der Entstehung systemischer Risiken entgegen zu wirken.
    Rating-Agenturen haben eine zentrale Machtstellung auf den Finanzm ä rkten und bed ü rfen deshalb einer strengen Regulierung. Die Bundesregierung wird sich f ü r eine effektive Anwendung der zivilrechtlichen Haftungsregelungen f ü r Rating-Agenturen einsetzen und die Wettbewerbsf ä higkeit europ ä ischer Rating-Agenturen f ö rdern. Wir wollen die Rechtsnormen reduzieren, die eine Einschaltung der drei gro ß en RatingAgenturen vorschreiben. Wir wollen auch die Bedeutung externer Ratings reduzieren.
    Das bisherige Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht hat noch keine hinreichende Wirkung im Finanzmarktbereich gezeigt. In Zukunft muss noch st ä rker gelten: Gemeinsch ä dliches Handeln von Unternehmen und Managern muss angemessen sanktioniert werden. Wir unterst ü tzen die Aufnahme strenger Vorschriften in den ma ß geblichen europ ä ischen Rechtsakten, welche insbesondere den Rahmen f ü r Geldsanktionen auf ein angemessenes Niveau anheben und die Verh ä ngung sp ü rbarer Sanktionen gegen Unternehmen vorsehen, die gegen regulatorische Vorgaben versto ß en, und werden f ü r deren Umsetzung ins deutsche Recht Sorge tragen.
    Wir werden den Kampf gegen Finanzbetrug, Geldw ä sche und Steuerhinterziehung sowie gegen die Terrorismusfinanzierung ebenso intensivieren wie die Zusammenarbeit mit allen zust ä ndigen Aufsichts- und Ermittlungsbeh ö rden. Ma ß stab bei den Ma ß nahmen gegen die Geldw ä sche und damit der Bek ä mpfung der organisierten Kriminalit ä t in Deutschland werden dabei die internationalen Standards der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) sein. Wir werden auch den Geldw ä schetatbestand (§ 261 StGB) entsprechend anpassen.
    Wir wollen L ö sungsvorschl ä ge zum Umgang mit den Folgen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes erarbeiten und generationengerecht im Interesse der Versichertengemeinschaft geeignete Ma ß nahmen zur St ä rkung der Risikotragf ä higkeit und Stabilit ä t der Lebensversicherungen treffen.
    Die nationale Finanzmarktaufsicht in ihrer bisherigen Struktur aus BaFin und Deutscher Bundesbank hat sich bew ä hrt und ist ein unverzichtbarer Bestandteil im Konzept der neuen europ ä ischen Aufsichtsstruktur. Die BaFin erh ä lt die M ö glichkeit, entsprechend den europ ä ischen Regeln den Vertrieb komplexer und intransparenter Finanzprodukte zu beschr ä nken oder zu verbieten, sofern diese die Finanzmarktstabilit ä t gef ä hrden oder unverh ä ltnism äß ige Risiken f ü r Anleger bergen. Sie erh ä lt den kollektiven Schutz der Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtst ä tigkeit.
    Wir unterst ü tzen die europ

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