Koalitionsvertrag 2013
des Wasserhaushaltsgesetzes). Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorg ä ngen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse ü ber die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar.
Die Koalition wird unter Einbeziehung der L ä nder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern m ü ssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage f ü r m ö gliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federf ü hrung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. Die Koalition wird kurzfristig Ä nderungen f ü r einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung ü ber die Umweltvertr ä glichkeitspr ü fung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Ma ß nahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerst ä tten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Ö ffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.
Energiewende gut umsetzen - Dialog und Beteiligung
Zur Beratung von Bundesregierung und Parlament bei der Umsetzung der Energiewende strebt die Bundesregierung die Bildung eines „Forums Energiewende (Energierat)" f ü r einen st ä ndigen Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und gesellschaftlich relevanten Gruppen an. Beim Vollzug der Projekte der Energiewende wird auf eine umfassende Beteiligung der B ü rgerinnen und B ü rger geachtet. Die Koalition wird mit allen Akteuren der Energiewirtschaft einen engen Dialog pflegen. Wegen ihrer Bedeutung f ü r die Daseinsvorsorge wird u. a. die Handlungsf ä higkeit der deutschen Stadtwerke thematisiert.
Wir wollen die Energiewende naturvertr ä glich gestalten und zugleich die hierf ü r notwendigen Verfahren und daf ü r geeigneten Strukturen schaffen. Deswegen wird ein Kompetenzzentrum „Naturschutz und Energiewende" eingerichtet, um zu einer Versachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen.
1.5. Regeln für die Finanzmärkte
Die Finanzm ä rkte erf ü llen eine wichtige Funktion f ü r die Volkswirtschaft. Unsere Finanzmarktpolitik gibt der realwirtschaftlichen Dienstleistungsfunktion des Finanzsektors Vorrang vor spekulativen Gesch ä ften. Indem wir der Spekulation klare Schranken setzen, Transparenz schaffen, nachhaltige Wachstumsstrategien f ö rdern und die Krisenfestigkeit der Finanzmarktakteure st ä rken, verbessern wir die Funktionsf ä higkeit und Stabilit ä t der Finanzm ä rkte. Risiko und Haftung m ü ssen wieder zusammengef ü hrt werden. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen nicht mehr f ü r die Risiken des Finanzsektors einstehen m ü ssen. F ü r uns gilt deshalb der Grundsatz: Kein Finanzmarktakteur, kein Finanzprodukt und kein Markt darf in Zukunft ohne angemessene Regulierung bleiben. Dies tr ä gt auch zur langfristigen Wettbewerbsf ä higkeit der Finanzm ä rkte bei. Wir halten am bew ä hrten Dreis ä ulensystem der deutschen Kreditinstitute fest und werden seine Besonderheiten angemessen ber ü cksichtigen.
Die im Rahmen der europ ä ischen Umsetzung von Basel III vereinbarten strengeren Eigenkapital- und Liquidit ä tsstandards f ü r Banken m ü ssen in den vorgegebenen Zeitpl ä nen konsequent umgesetzt werden. Dazu geh ö ren auch eine verbindliche Schuldenobergrenze (Leverage Ratio), die den Risikogehalt der Gesch ä ftsmodelle angemessen ber ü cksichtigt, und eine verbindliche, mittelfristige Liquidit ä tskennziffer. Bei der Erf ü llung der zus ä tzlichen Kapitalanforderungen m ü ssen ö ffentliche Eigent ü mer beihilferechtlich anderen Eigent ü mern gleichgestellt werden. Entsprechende Ma ß nahmen zur Erf ü llung der von der Aufsicht festgelegten Eigenkapitalanforderungen f ü r ö ffentliche Banken d ü rfen nicht als Beihilfen gewertet werden.
Unter die Europ ä ische Bankenaufsicht fallen angesichts der Grenze von 30 Mrd. Euro auch Banken, die nur auf regional begrenzten oder sehr speziellen Sektoren t ä tig sind. Dies gilt z. B. f ü r die F ö rderbanken, eine Sparkasse und kleinere Privatbanken. Die Bundesregierung wird die Bundesanstalt f ü r Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-Fin) beauftragen, im Rahmen ihrer Zust ä ndigkeit f ü r die Europ ä ische Bankenaufsicht in der Praxis daf ü r Sorge zu tragen, dass die
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