Koalitionsvertrag 2013
weiterhin Investitionen in die Anlagen und fachkundiges Personal bei Betreibern, Beh ö rden und Sachverst ä ndigen erforderlich. Der Schutz der Kraftwerke und Abfalllager vor Sabotage- und Terrorakten ist auf rechtssicherer Grundlage sicherzustellen. Bund und L ä nder arbeiten bei der Atomaufsicht so eng wie m ö glich zusammen.
In Europa wird Deutschland aktiv daran mitwirken, die Sicherheit der Kernkraftwerke zu erh ö hen. Dazu werden wir f ü r verbindliche Sicherheitsziele in der EU und ein System wechselseitiger Kontrolle bei fortbestehender nationaler Verantwortung f ü r die Sicherheit eintreten.
F ü r den R ü ckbau, die Entsorgung und sichere Aufbewahrung von Materialien aus kerntechnischen Anlagen, die nicht der Erzeugung von Elektrizit ä t dienen oder gedient haben, werden Gespr ä che zwischen dem Bund und den L ä ndern gef ü hrt, wobei auf der Basis von entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen auch die Aufteilung der Kosten neu geregelt wird.
Wir erwarten von den Kernkraftwerksbetreibern ihre Mitwirkung an der Energiewende und die Wahrnehmung ihrer Verantwortung f ü r die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung. Ziel ist es damit, in Deutschland die Sicherheit des Restbetriebs der Kernkraftwerke und ihrer Entsorgung auch finanziell zu sichern und sozialvertr ä gliche L ö sungen f ü r die Besch ä ftigten zu finden. Wir erwarten, dass die Kosten f ü r den Atomm ü ll und den R ü ckbau der kerntechnischen Anlagen von den Verursachern getragen werden. Ü ber die Realisierung der rechtlichen Verpflichtungen der Energieversorgungsunternehmungen wird die Bundesregierung mit diesen Gespr ä che f ü hren.
Wir setzen uns auch auf europ ä ischer Ebene f ü r umfassende Transparenz in allen sicherheitsrelevanten Fragen ein.
Die Unabh ä ngigkeit der Atomaufsicht ist in Deutschland gew ä hrleistet und bedarf keiner Ä nderung der geltenden Regelungen.
Deutschland will auf die internationale Sicherheitsdiskussion Einfluss nehmen. Daher werden auch nach dem Ausstieg geeignete institutionell gef ö rderte Forschungseinrichtungen, unabh ä ngige Sachverst ä ndigeninstitutionen und ausreichende beh ö rdliche Fachkompetenz zur Beurteilung der Sicherheit von Kernkraftwerken und ihres R ü ckbaus, des Strahlenschutzes und der nuklearen Entsorgung gebraucht.
Endlager
Wir wollen die Endlagerfrage aus Verantwortung f ü r die nachfolgenden Generationen l ö sen. Deswegen werden die Errichtung des Endlagers Konrad und die Schlie ß ung des Endlagers Morsleben vorgetrieben und die Voraussetzungen f ü r die R ü ckholung der Abf ä lle aus der Schachtanlage Asse II geschaffen.
Im ehemaligen Salzbergwerk Asse II wird weiter mit Nachdruck an der R ü ckholung des Atomm ü lls gearbeitet. Wir werden die R ü ckholungsplanung weiter konkretisieren und die daf ü r notwendigen Finanzmittel auch weiterhin zur Verf ü gung stellen.
Die Entsorgungs-Richtlinie (EURATOM) und das Standortauswahlgesetz setzen wir z ü gig und vollst ä ndig um und verwirklichen dadurch den Trennungsgrundsatz.
Das Auswahlverfahren f ü r ein Endlager f ü r hochradioaktive Abf ä lle wird nach Abschluss der Kommissionsberatungen unter breiter Beteiligung der Ö ffentlichkeit eingeleitet.
Auf dem Weg zur gemeinsamen Endlagersuche werden der Bund und das Land Niedersachsen ein einvernehmliches Vorgehen im Hinblick auf den Standort Gorleben verabreden.
Strahlenschutzrecht
Das Strahlenschutzrecht soll modernisiert werden. Der radiologische Notfallschutz zur Bew ä ltigung von Katastrophen in kerntechnischen Anlagen wird auf Grundlage der Erfahrungen von Fukushima konzeptionell anpasst.
Fracking
Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung - insbesondere bei der Schiefergasf ö rderung - eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend gekl ä rt. Trinkwasser und Gesundheit haben f ü r uns absoluten Vorrang.
Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerst ä tten lehnen wir ab. Ü ber Antr ä ge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die n ö tige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei gekl ä rt ist, dass eine nachteilige Ver ä nderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu bef ü rchten ist (Besorgnisgrundsatz
Weitere Kostenlose Bücher