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Koalitionsvertrag 2013

Koalitionsvertrag 2013

Titel: Koalitionsvertrag 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: CDU CSU SPD
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Grundsicherung verbessern.
    Übergang Schule - Ausbildung - Beruf
    Die beste und effizienteste Vorsorge gegen Ausbildungsabbr ü che und lange Zeiten von Arbeitslosigkeit im Lebensverlauf sind passgenaue und tragf ä hige Ü berg ä nge von der Schule in Ausbildung und Beruf. Daher wollen wir den erfolgreichen Ausbildungs- und Berufseinstieg f ü r leistungsschwache Jugendliche erleichtern und gezielt begleiten.
    Fl ä chendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzb ü chern II, III und VIII f ü r unter 25-J ä hrige b ü ndeln. Datenschutzrechtliche Klarstellungen sollen den notwendigen Informationsaustausch erleichtern. Junge Menschen, deren Eltern seit Jahren von Grundsicherung leben, sollen gezielt Unterst ü tzung bekommen.
    Weil k ü nftig nur eine ausreichende Qualifizierung nachhaltig vor Arbeitslosigkeit sch ü tzt und der Fachkr ä ftebedarf absehbar steigt, wollen wir gezielt in die Nachqualifizierung junger Erwachsener ohne Berufsabschluss investieren. Deswegen werden wir die Initiative „AusBildung wird was - Sp ä tstarter gesucht" als Programm „2. Chance" engagiert fortf ü hren. Bessere finanzielle Rahmenbedingungen sollen Bereitschaft und Durchhalteverm ö gen junger Erwachsender f ö rdern, auch in sp ä teren Jahren noch einen qualifizierten Abschluss zu erreichen.
    Sonderregelungen in der Kurzarbeit
    Das Instrument der Kurzarbeit hat in der Krise enorm dazu beigetragen, wertvolle Fachkr ä fte in den Betrieben zu halten. Wir sind uns einig, in einer mit der Krise in den Jahren 2009/ 2010 vergleichbaren wirtschaftlichen Situation schnell zu handeln und kurzfristig die bew ä hrten Sonderregelungen zur F ö rderung der Kurzarbeit und damit zur Sicherung von Arbeitspl ä tzen durch Gesetz wieder in Kraft zu setzen.
    Arbeitslosengeld für überwiegend kurzfristig Beschäftigte
    Die Koalition wird sich in der kommenden Legislaturperiode f ü r die soziale Absicherung von Kreativen und Kulturschaffenden einsetzen und f ü r weitere Verbesserungen sorgen. Insbesondere wird die Koalition nach Ablauf der aktuellen Regelung zum Arbeitslosengeld I-Bezug f ü r ü berwiegend kurzbefristet Besch ä ftigte, die auch f ü r viele Kulturschaffende von hoher Bedeutung ist, Ende 2014 eine Anschlussregelung einf ü hren, die den Besonderheiten von Erwerbsbiographien in der Kultur hinreichend Rechnung tr ä gt. Unter anderem soll es f ü r sie eine von zwei auf drei Jahre verl ä ngerte Rahmenfrist geben, innerhalb derer die Anwartschaftszeit f ü r den Bezug von Arbeitslosengeld I erf ü llt werden muss.
    Rechtsvereinfachung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
    Wer Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung hat, soll schneller und einfacher als bisher zu seinem Recht kommen. Die Verwaltungen vor Ort sollen so effizient und ressourcenschonend wie m ö glich arbeiten k ö nnen. Deswegen wollen wir das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung f ü r Arbeitsuchende vereinfachen und effektiver ausgestalten. Hierzu sollen insbesondere die Ergebnisse der 2013 gegr ü ndeten Bund-L ä nder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) intensiv gepr ü ft und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt werden.
    Arbeitsförderung verbessern
    Wir wollen die Arbeitsf ö rderung st ä rker an den Bed ü rfnissen der Frauen und ihren h ä ufig unterbrochenen Erwerbsbiografien ausrichten. Deshalb werden wir ein Programm zum besseren beruflichen Wiedereinstieg in existenzsichernde Arbeit schaffen. Dar ü ber hinaus werden wir pr ü fen, wie auch Langzeitarbeitslose, die wegen der Anrechnung von Partnereinkommen bisher keinen Anspruch auf Regelleistungen nach dem SGB II und auf aktivierende Leistungen hatten, in die Ma ß nahmen des Eingliederungstitels einbezogen werden k ö nnen.

2.2. Gute Arbeit
Modernes Arbeitsrecht
    Wir wollen die Tarifautonomie st ä rken. Arbeitnehmer-Entsendegesetz erweitern
    Die tariflich vereinbarten Branchenmindestl ö hne nach dem ArbeitnehmerEntsendegesetz haben sich bew ä hrt. Deshalb werden wir den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ü ber die bereits dort genannten Branchen hinaus f ü r alle Branchen ö ffnen.
    Allgemeinverbindlicherklärungen nach dem Tarifvertragsgesetz anpassen und erleichtern
    Das wichtige Instrument der Allgemeinverbindlichkeitserkl ä rung (AVE) nach dem Tarifvertragsgesetz bedarf einer zeitgem äß en Anpassung an die heutigen Gegebenheiten. In Zukunft soll es f ü

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