Koalitionsvertrag 2013
ä ischen Initiativen zum Girokonto f ü r jedermann. Wir werden bei der nationalen Umsetzung sicherstellen, dass alle Institutsgruppen in angemessener Weise beteiligt sind.
Die Inanspruchnahme des Dispositionskredits soll nicht zu einer ü berm äß igen Belastung eines Bankkunden f ü hren. Daher sollen die Banken verpflichtet werden, beim Ü bertritt in den Dispositionskredit einen Warnhinweis zu geben; bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme sollen sie dem Kunden eine Beratung ü ber m ö gliche kosteng ü nstigere Alternativen zum Dispositionskredit anbieten m ü ssen.
Wir werden die Einf ü hrung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis f ü r alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qualit ä t der Beratung festlegen. Die Berufsbezeichnungen und Ausbildungsstandards der Berater auf Honorarbasis werden weiterentwickelt.
Das in der finanziellen Anlageberatung verwendete Beratungsprotokoll werden wir im Hinblick auf die praktikable Handhabung ü berpr ü fen und mit Verbesserungen f ü r Anleger weiterentwickeln.
Wir wollen eine Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz z ü gig umsetzen und zwar im Rahmen einer verst ä rkten Zusammenarbeit in der EU. Eine solche Besteuerung sollte m ö glichst alle Finanzinstrumente umfassen, insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Devisentransaktionen sowie Derivatekontrakte. Durch die Ausgestaltung der Steuer wollen wir Ausweichreaktionen vermeiden. Dabei gilt es, die Auswirkungen der Steuer auf Instrumente der Altersversorgung, auf die Kleinanleger sowie die Realwirtschaft zu bewerten und negative Folgen zu vermeiden sowie zugleich unerw ü nschte Formen von Finanzgesch ä ften zur ü ckzudr ä ngen.
Dauerhaftes Wachstum braucht langfristig orientierte Investitionen. Deshalb werden wir bei allen Finanzmarktregulierungen auf diese Notwendigkeit achten. Im Ü brigen werden wir das Zusammenwirken von Regulierungsma ß nahmen gemeinsam mit der BaFin auf Praktikabilit ä t und Zielgenauigkeit ü berpr ü fen.
2. Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit
Wir wollen Rahmenbedingungen f ü r die Wirtschaft schaffen, die ihr auf dem globalen Arbeitsmarkt Wettbewerbsf ä higkeit, Innovationskraft und Beweglichkeit erm ö glichen. Wir wollen Arbeit f ü r alle, sicher und gut bezahlt. Mit einer klugen Arbeitsmarktpolitik wollen wir die Weichen f ü r mehr Besch ä ftigung und f ü r eine starke Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften stellen.
2.1. Beschäftigungschancen verbessern
Aktive Arbeitsmarktpolitik
Eine moderne Wirtschaft im globalen Wettbewerb stellt Besch ä ftigte, Unternehmen und soziale Sicherungssysteme vor immer neue Herausforderungen. Damit der wirtschaftliche Erfolg und der soziale Schutz der Menschen fortbestehen, halten wir folgende Strukturanpassungen f ü r erforderlich:
Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen neue Chancen erschließen
Der Arbeitsmarkt ist aufnahmef ä hig wie selten zuvor. Das er ö ffnet Chancen bei der Bek ä mpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Deswegen wollen wir hier einen Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik setzen.
Personen, die seit vielen Jahren arbeitslos sind, finden bisher selten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. H ä ufige Gr ü nde sind pers ö nliche Vermittlungshemmnisse Deswegen wollen wir Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose verst ä rkt in existenzsichernde Arbeit vermitteln, sie passgenau qualifizieren und begleiten sowie bei Bedarf auch nachgehend betreuen und daf ü r die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Besonderes Augenmerk richten wir auf die Personengruppe langzeitarbeitsloser Menschen, die nur mit massiver Unterst ü tzung Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt finden k ö nnen. Dieses Ziel wollen wir u. a. durch ein ESF-Bundesprogramm f ü r Langzeitarbeitslose und die Gewinnung von Arbeitgebern f ü r die Gruppe arbeitsmarktferner Personen in den Vordergrund r ü cken.
Die Steuerung in der Grundsicherung f ü r Arbeitsuchende soll verst ä rkt auf das Ziel „Vermeidung von Langzeitleistungsbezug" und die Mittelverteilung st ä rker auf Wirkungsorientierung ausgerichtet werden. Dabei ist auch der bisherige Problemdruckindikator als Verteilungsma ß stab auf den Pr ü fstand zu stellen.
Zur Verstetigung von F ö rderleistungen wollen wir die wirksame Ü bertragbarkeit von Haushaltsmitteln von einem Haushaltsjahr ins N ä chste in der
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