Koalitionsvertrag 2013
lterer verbessert, aber wir sind noch nicht am Ziel.
Deshalb werden wir die bereits vorhandene Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze erweitern: Langj ä hrig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre (einschlie ß lich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, k ö nnen ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie Rentenzugang m ö glich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.
Ä ltere Besch ä ftigte sind unverzichtbar im Arbeitsleben. Nicht zuletzt aufgrund des zunehmenden Fachkr ä ftemangels werden ihre Erfahrung und ihr Potenzial k ü nftig zunehmend gefragt sein. Ü ber Steuern, Beitr ä ge und zus ä tzlich erworbene eigene Rentenanspr ü che tragen sie wesentlich dazu bei, dass unsere Sozialsysteme im demografischen Wandel leistungsf ä hig bleiben. Deswegen wollen wir lebenslaufbezogenes Arbeiten unterst ü tzen. Wir werden den rechtlichen Rahmen f ü r flexiblere Ü berg ä nge vom Erwerbsleben in den Ruhestand verbessern.
Erwerbsgeminderte besser absichern
Wer nichts mehr an seiner Erwerbssituation ä ndern kann, ist in besonderem Ma ß e auf die Solidarit ä t der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deswegen wollen wir Rentenanspr ü che von Erwerbsgeminderten sp ü rbar verbessern. Ziel ist es, diejenigen besser abzusichern, die auf diese Leistung angewiesen sind, ohne damit neue Fehlanreize f ü r nicht zwingend notwendige Fr ü hverrentungen zu schaffen. Wir werden die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2014 um zwei Jahre anheben (von 60 auf 62). F ü r die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderungsrente erfolgt eine G ü nstigerpr ü fung.
Reha-Budget demografiefest ausgestalten
Durch ein besseres pr ä ventives betriebliches Gesundheitsmanagement wollen wir erreichen, dass ä ltere Menschen gesund und leistungsf ä hig ihren Beruf aus ü ben. Menschen mit akuten Krankheiten m ü ssen eine schnelle, wirkungsvolle Behandlung erhalten, um chronische Beschwerden m ö glichst zu vermeiden. Das Reha-Budget wird bedarfsgerecht unter Ber ü cksichtigung des demografischen Wandels angepasst, damit die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft die notwendigen Rehabilitations- und Pr ä ventionsleistungen an ihre Versicherten erbringen kann.
Private und betriebliche Altersvorsorge stärken
Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke S ä ulen st ü tzt. Deswegen werden wir die betriebliche Altersvorsorge st ä rken. Sie muss auch f ü r Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverst ä ndlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden. Hierzu werden wir pr ü fen, inwieweit m ö gliche Hemmnisse bei den kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden k ö nnen. Wir werden auch im europ ä ischen Kontext darauf achten, dass die guten Rahmenbedingungen f ü r die betriebliche Altersvorsorge erhalten bleiben.
Lebensleistung in der Rente honorieren
Wir wollen, dass sich Lebensleistung und langj ä hrige Beitragszahlung in der Sozialversicherung auszahlen. Wir werden daher eine solidarische Lebensleistungsrente einf ü hren. Die Einf ü hrung wird voraussichtlich bis 2017 erfolgen.
Grundsatz dabei ist: Wer langj ä hrig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, Beitr ä ge gezahlt hat (40 Jahre) und dennoch im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen (Einkommenspr ü fung) erreicht, soll durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte bessergestellt werden. Dies kommt vor allem Geringverdienern zugute und Menschen, die Angeh ö rige gepflegt oder Kinder erzogen haben. Durch eine Ü bergangsregelung bis 2023 (in dieser Zeit reichen 35 Beitragsjahre) stellen wir sicher, dass insbesondere die Erwerbsbiografien der Menschen in den neuen L ä ndern ber ü cksichtigt werden. In allen F ä llen werden bis zu f ü nf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt. Danach soll zus ä tzliche Altersvorsorge als Zugangsvoraussetzung erforderlich sein. In einer zweiten Stufe sollen jene Menschen, die trotz dieser Aufwertung nicht auf eine Rente von 30 Entgeltpunkten kommen, jedoch bed ü rftig sind (Bed ü rftigkeitspr ü fung), einen
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