Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Koalitionsvertrag 2013

Koalitionsvertrag 2013

Titel: Koalitionsvertrag 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: CDU CSU SPD
Vom Netzwerk:
Entlassung Leistungen zu verordnen, werden ausgeweitet. Krankenh ä user k ö nnen eine pflegerische Ü bergangsversorgung veranlassen. Wirtschaftlichkeitsvorgaben sind zu beachten, eine vorrangige Ber ü cksichtigung von Einrichtungen der verordnenden Krankenh ä user ist auszuschlie ß en.
    F ü r Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen werden medizinische Behandlungszentren analog zu den sozialp ä diatrischen Zentren zur (zahn-) medizinischen Behandlung (neuer § 119c SGB V) geschaffen.
    Der Einsatz von qualifizierten nicht- ä rztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte ä rztliche Leistungen erbringen, soll fl ä chendeckend erm ö glicht und leistungsgerecht verg ü tet werden. Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ä rztlicher Leistung sollen aufgelegt und evaluiert werden. Je nach Ergebnis werden sie in die Regelversorgung ü berf ü hrt.
    Die Krankenkassen m ü ssen Freir ä ume erhalten, um im Wettbewerb gute Vertr ä ge gestalten und regionalen Besonderheiten gerecht werden zu k ö nnen. F ü r die verschiedenen M ö glichkeiten zur Vereinbarung von integrierten und selektiven Versorgungsformen (§§ 63 bis 65, 73a, 73b, 73c, 140a ff. SGB V) werden die rechtlichen Rahmenbedingungen angeglichen und bestehende Hemmnisse bei der Umsetzung beseitigt. Gleichartig geregelt werden insbesondere die Evaluation integrierter und selektiver Versorgungsformen durch eine Vereinbarung der Vertragspartner sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegen ü ber der zust ä ndigen Aufsichtsbeh ö rde nach jeweils vier Jahren. Wir werden Regelungen zur Mindestdauer und zur Substitution der Regelversorgung aufheben und die Bereinigungsverfahren vereinfachen. Versorgungsformen, deren Qualit ä t und Wirtschaftlichkeit erwiesen ist, sollten in geeigneter Weise in die Regelversorgung ü berf ü hrt werden.
    Die Krankenkassen bleiben gesetzlich verpflichtet, hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Die hausarztzentrierte Versorgung wird weiterentwickelt und um geeignete Instrumente zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Qualit ä tssicherung erg ä nzt. Die bestehenden Verg ü tungsbeschr ä nkungen werden aufgehoben. Die strukturierten Behandlungsprogramme m ü ssen, soweit sie die Haus ä rzte betreffen, Bestandteil der Vertr ä ge zur hausarztzentrierten Versorgung sein. Dar ü ber hinaus soll die fach ä rztliche Versorgung gest ä rkt werden.
    Wir werden pr ü fen, ob sich die Unterschiede in der ä rztlichen Verg ü tung durch Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur begr ü nden lassen und wie unbegr ü ndete Unterschiede aufgehoben werden k ö nnen.
    Die strukturierten Behandlungsprogramme f ü r chronisch Kranke werden weiterentwickelt; neue Programme sollen entwickelt werden f ü r die Behandlung von R ü ckenleiden und Depressionen.
    Die sektor ü bergreifende Qualit ä tssicherung mit Routinedaten wird ausgebaut. Wir werden gesetzlich ein Institut begr ü nden, das dauerhaft und unabh ä ngig die Qualit ä t der ambulanten und station ä ren Versorgung ermittelt und dem Gemeinsamen Bundesausschuss Entscheidungsgrundlagen liefert. Die gesetzlichen Krankenkassen werden verpflichtet, dem Institut geeignete pseudonymisierte Routinedaten zur Verf ü gung zu stellen.
    Die Verf ü gbarkeit der Routinedaten aus der Gesetzlichen Krankenversicherung f ü r die Versorgungsforschung und f ü r das Versorgungsmanagement der Krankenkassen wollen wir erh ö hen. Die Morbidit ä t soll k ü nftig zudem nicht nur mit Leistungsdaten bestimmt werden, mittelfristig sollen auch epidemiologische Daten herangezogen werden. Zur Verbesserung der Datenlage f ü r die Versorgungsforschung werden zuk ü nftig Regionalkennzeichen der patientenbezogenen Ausgaben erhoben.
    Elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien k ö nnen die Leistungsf ä higkeit in unserem Gesundheitswesen weiter verbessern. Dies gilt insbesondere f ü r die Versichertenstammdaten, die Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten f ü r ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement. Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprobleme werden beseitigt und der Anbieterwettbewerb zwischen IT-Anbietern bef ö rdert. Dabei muss ein hoher Datenschutz beachtet werden. Telemedizinische Leistungen sollen gef ö rdert und angemessen verg ü tet werden.
    Wir werden einen neuen Straftatbestand der

Weitere Kostenlose Bücher