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Koalitionsvertrag 2013

Koalitionsvertrag 2013

Titel: Koalitionsvertrag 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: CDU CSU SPD
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Patientinnen und Patienten und die Qualit ä t ihrer medizinischen Versorgung. Die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ä rztinnen und Ä rzte, Zahn ä rztinnen und Zahn ä rzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist unverzichtbares Element f ü r die fl ä chendeckende ambulante Versorgung. Sie ist ein Garant f ü r die Diagnose- und Therapiefreiheit und f ü r die freie Arztwahl.
    Zur Sicherstellung der fl ä chendeckenden Versorgung wollen wir die Anreize zur Niederlassung in unterversorgten Gebieten weiter verbessern. Darum werden wir unn ö tige b ü rokratische Anforderungen abbauen und die Rahmenbedingungen f ü r Zulassungen f ü r Ä rztinnen und Ä rzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten flexibilisieren. Die M ö glichkeit zur Zulassung von Krankenh ä usern zur ambulanten Versorgung in unterversorgten Gebieten wird verbessert. Dazu wird bei der Erm ä chtigung in § 116 a SGB V das Wort „kann" durch „muss" ersetzt und eine j ä hrliche verbindliche Ü berpr ü fung eingef ü hrt. Die F ö rderung von Praxisnetzen wollen wir verbindlich machen und ausbauen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Ü berversorgung durch den Aufkauf von Arztsitzen werden von einer „Kann" in eine „Soll"-Regelung ü berf ü hrt.
    Wir wollen in der psychotherapeutischen Versorgung Wartezeiten reduzieren und mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot f ü r eine Kurzzeittherapie er ö ffnen. Hierzu werden wir das Antrags- und Gutachterverfahren entb ü rokratisieren, die Gruppentherapie f ö rdern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, in einer gesetzlich definierten Frist die Psychotherapierichtlinie zu ü berarbeiten. Die bestehenden Befugnisbeschr ä nkungen f ü r Psychotherapeuten werden wir ü berpr ü fen.
    F ü r gesetzlich Versicherte wollen wir die Wartezeit auf einen Arzttermin deutlich reduzieren. Sie sollen sich zuk ü nftig bei Ü berweisung an einen Facharzt an eine zentrale Terminservicestelle bei der Kassen ä rztlichen Vereinigung (KV) wenden k ö nnen. Diese vermittelt innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin. F ü r den Termin soll im Regelfall eine Wartezeit von vier Wochen nicht ü berschritten werden. Gelingt dies nicht, wird von der Terminservicestelle ein Termin - au ß er in medizinisch nicht begr ü ndeten F ä llen - zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus angeboten. Die Behandlung erfolgt dann zu Lasten des jeweiligen KV-Budgets. Diese Terminservicestellen k ö nnen in Kooperation mit Krankenkassen betrieben werden.
    Wir wollen auch in der Zukunft die Rolle des Hausarztes f ö rdern und die haus ä rztliche Versorgung weiter st ä rken. Die von Fach ä rztinnen und Fach ä rzten erbrachten haus ä rztlichen Leistungen sollen zuk ü nftig nicht den haus ä rztlichen Teil der Gesamtverg ü tung mindern. Dies gilt umgekehrt f ü r von Haus ä rztinnen und Haus ä rzten erbrachte fach ä rztliche Leistungen.
    Die Vertreterversammlungen von Kassen ä rztlicher Bundesvereinigung und Kassen ä rztlichen Vereinigungen werden zu gleichen Teilen aus Haus- und Fach ä rztinnen und - ä rzten gebildet. Ü ber rein haus ä rztliche Belange entscheiden die haus ä rztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung, ü ber rein fach ä rztliche Belange die fach ä rztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung. F ü r angestellte Ä rztinnen und Ä rzte in der ambulanten Versorgung werden wir verpflichtend einen beratenden Fachausschuss vorsehen.
    K ü nftig werden auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelassen. Au ß erdem wird es auch Kommunen erm ö glicht, Medizinische Versorgungszentren zu gr ü nden; davon unber ü hrt gilt der Vorrang eines ä rztlichen Bewerbers (§ 103 Abs. 4c SGB V). Bei Verg ü tung und Zulassung d ü rfen die Medizinischen Versorgungszentren im Rahmen des bestehenden Rechts nicht benachteiligt werden.
    Wir werden f ü r Arznei- und Heilmittel gesetzlich vorgeben, dass die heutigen Wirtschaftlichkeitspr ü fungen bis Ende 2014 durch regionale Vereinbarungen von Krankenkassen und Kassen ä rztlicher Selbstverwaltung ersetzt werden. Unberechtigte Regressforderungen bei Retaxationen gegen ü ber Heilmittelerbringern wollen wir zudem unterbinden.
    Leistungsl ü cken beim Ü bergang vom station ä ren in den ambulanten Versorgungsbereich wollen wir ü berwinden, indem das Entlassungsmanagement durch eine gesetzliche Koordinationsfunktion der Krankenkassen erg ä nzt wird. Die M ö glichkeiten der Krankenh ä user, bei einer

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