Koalitionsvertrag 2013
weiteren Zuschlag bis zu einer Gesamtsumme von 30 Entgeltpunkten erhalten. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, u. a. dadurch, dass Minderausgaben in der Grundsicherung im Alter als Steuerzuschuss der Rentenversicherung zuflie ß en, und durch die Abschmelzung des Wanderungsausgleichs.
Kindererziehung besser anerkennen (Mütterrente)
Die Erziehung von Kindern ist Grundvoraussetzung f ü r den Generationenvertrag der Rentenversicherung. W ä hrend Kindererziehungszeiten ab 1992 rentenrechtlich umfassend anerkannt sind, ist dies f ü r fr ü here Jahrg ä nge nicht in diesem Umfang erfolgt. Diese Gerechtigkeitsl ü cke werden wir schlie ß en. Wir werden daher ab 1. Juli 2014 f ü r alle M ü tter oder V ä ter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, die Erziehungsleistung mit einem zus ä tzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung ber ü cksichtigen. Die Erziehungsleistung dieser Menschen wird damit in der Rente besser als bisher anerkannt.
Minijobs
Wir werden daf ü r sorgen, dass geringf ü gig Besch ä ftigte besser ü ber ihre Rechte informiert werden. Zudem wollen wir die Ü berg ä nge aus geringf ü giger in regul ä re sozialversicherungspflichtige Besch ä ftigung erleichtern.
Eigenständige Alterssicherungssysteme erhalten
Die Bundesregierung steht auch weiterhin zur Alterssicherung der Landwirte, zur K ü nstlersozialversicherung sowie zu der berufsst ä ndischen Versorgung der verkammerten freien Berufe; diese bleiben als eigenst ä ndige Alterssicherungssysteme erhalten.
Angleichungsprozess Ost-West fortsetzen
Der Fahrplan zur vollst ä ndigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt, wird in einem Renten ü berleitungsabschlussgesetz festgeschrieben:
Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem letzten Schritt die vollst ä ndige Angleichung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2016 wird gepr ü ft, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist.
Selbstverwaltung und Entschädigung
Selbstverwaltung stärken
Die soziale Selbstverwaltung ist Ausdruck der Verantwortung, die die Sozialpartner in Deutschland f ü r die Gestaltung der Sozialversicherung ü bernehmen. Wir wollen die Selbstverwaltung st ä rken und die Sozialwahlen modernisieren. Dazu wollen wir k ü nftig Online-Wahlen erm ö glichen, um die Wahlbeteiligung zu erh ö hen. Dort, wo es m ö glich und sinnvoll ist, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen, sollen die Auswahlm ö glichkeiten durch mehr Direktwahlen verbessert werden. Durch geeignete Ma ß nahmen wollen wir erreichen, dass das repr ä sentative Verh ä ltnis von Frauen und M ä nnern in der Selbstverwaltung optimiert wird. Schlie ß lich sollen die Arbeit der Selbstverwaltung transparenter gestaltet, die M ö glichkeit der Weiterbildung verbessert und die Regelungen f ü r die Freistellung pr ä zisiert werden.
Modernes Entschädigungsrecht
Wir wollen das Recht der Sozialen Entsch ä digung und der Opferentsch ä digung in einem zeitgem äß en Regelwerk zukunftsfest neu ordnen. Hierbei wollen wir ver ä nderten gesellschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen auch im Bereich psychischer Gewalt Rechnung tragen. Opfer von Gewalttaten sollen schnellen und unb ü rokratischen Zugang zu Sofortma ß nahmen (z. B. Traumaambulanzen) erhalten und professionell begleitet werden. Ein transparenter und spezifischer Leistungskatalog soll zu einer verbesserten Teilhabe beitragen. Mit der Gesetzesreform gehen keine Leistungsverschlechterungen einher.
Ghetto-Rente
Wir sind uns der historischen Verantwortung f ü r die Ü berlebenden des Holocaust, die in der NS-Zeit uns ä gliches Leid erlebt haben, bewusst.
Wir wollen daher, dass den berechtigten Interessen der Holocaust- Ü berlebenden nach einer angemessenen Entsch ä digung f ü r die in einem Ghetto geleistete Arbeit Rechnung getragen wird.
Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern
Die Schnittstellen der verschiedenen Sozialgesetzb ü cher zueinander sowie diejenigen zum Bundesausbildungsf ö rderungsgesetz wollen wir systematisch aufarbeiten und besser miteinander verzahnen. Sicherungs- und F ö rderl ü cken sollen vermieden werden.
2.4. Gesundheit und Pflege
Ambulante Gesundheitsversorgung
Im Zentrum unserer Gesundheitspolitik stehen die
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