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Koalitionsvertrag 2013

Koalitionsvertrag 2013

Titel: Koalitionsvertrag 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: CDU CSU SPD
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Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch schaffen.
    Zur F ö rderung innovativer sektor ü bergreifender Versorgungsformen und f ü r die Versorgungsforschung wird ein Innovationsfonds geschaffen. Daf ü r werden 300 Mio. Euro von den Krankenkassen zur Verf ü gung gestellt; daf ü r erhalten die Krankenkassen 150 Mio. Euro an zus ä tzlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Aus dem Innovationsfonds werden f ü r Versorgungsleistungen, die ü ber die Regelversorgung hinausgehen, Mittel in H ö he von insgesamt 225 Mio. Euro und f ü r Versorgungsforschung Mittel in H ö he von insgesamt 75 Mio. Euro verwendet. F ü r die Vergabe der Mittel legt der Gemeinsame Bundesausschuss Kriterien fest. Die Vergabe erfolgt durch ein j ä hrliches Ausschreibungsverfahren, das vom Gemeinsamen Bundesausschuss durchgef ü hrt wird. Eine Evaluierung erfolgt nach vier Jahren.

Krankenhausversorgung
    Eine fl ä chendeckende Krankenhausversorgung geh ö rt zu den wesentlichen Elementen der Daseinsvorsorge. Das Krankenhaus der Zukunft muss gut, gut erreichbar und sicher sein.
    Die Menschen m ü ssen sich darauf verlassen k ö nnen, nach dem neuesten medizinischen Stand und in bester Qualit ä t behandelt zu werden. In einer Qualit ä tsoffensive werden wir die Qualit ä t der station ä ren Versorgung verbessern. Qualit ä t wird als weiteres Kriterium f ü r Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingef ü hrt (§ 1 KHG).
    In dem neu zu gr ü ndenden Qualit ä tsinstitut werden sektoren ü bergreifend Routinedaten gesammelt, ausgewertet und einrichtungsbezogen ver ö ffentlicht. Die Anforderungen der Qualit ä tsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sind zwingend einzuhalten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen soll zur Ü berpr ü fung der Vorgaben des GBA zur internen und externen Qualit ä tssicherung zuk ü nftig unangemeldet Kontrollen in den Krankenh ä usern durchf ü hren. Die Befugnis des GBA zur Festlegung von Mindestmengen wollen wir rechtssicher gestalten. Die Ausnahmebefugnisse der L ä nder bleiben davon unber ü hrt.
    Die j ä hrlich zu erstellenden Qualit ä tsberichte der Krankenh ä user m ü ssen verst ä ndlicher, transparenter und als Grundlage f ü r die Patientenentscheidung pr ä ziser werden. Der GBA wird beauftragt, in seinen Vorgaben die Aussagekraft und Verst ä ndlichkeit der Qualit ä tsberichte der Krankenh ä user zu verbessern und Aspekte der Patientensicherheit sowie Ergebnisse von Patientenbefragungen zu integrieren. Dazu soll das Qualit ä tsinstitut eine online einsehbare Vergleichsliste erstellen und f ü hren und die Vielzahl von Zertifikaten bewerten und einordnen. Die teilweise in Krankenh ä usern bereits genutzten OP-Sicherheits-Checklisten werden allgemeiner Standard der Qualit ä tssicherung.
    Gute Qualit ä t muss sich f ü r die Krankenh ä user auch finanziell lohnen. Die Menge soll k ü nftig nur da ber ü cksichtigt werden, wo sie entsteht. Das heute bestehende System der Mehrleistungsabschl ä ge wollen wir dabei differenzieren: Leistungen mit nachgewiesen hoher Qualit ä t k ö nnen von Mehrleistungsabschl ä gen ausgenommen werden, f ü r besonders gute Qualit ä t sind Zuschl ä ge m ö glich. Umgekehrt sollen bei unterdurchschnittlicher Qualit ä t f ü r einzelne Leistungen auch h ö here Abschl ä ge m ö glich sein. Die Qualit ä t soll dabei risikoadjustiert und anhand wesentlicher Indikatoren gemessen werden. Die Degression des Landesbasisfallwertes bei landesweiten Mengensteigerungen wird entsprechend vermindert.
    Zur weiteren St ä rkung der Qualit ä t in der Versorgung wird f ü r vier vom GBA ausgew ä hlte planbare Leistungen den Krankenkassen in den Jahren 2015 bis 2018 die M ö glichkeit gegeben, modellhaft Qualit ä tsvertr ä ge mit einzelnen Krankenh ä usern abzuschlie ß en. Die Kriterien f ü r Qualit ä tsvertr ä ge werden von den Krankenkassen auf Landesebene einheitlich und gemeinsam festgelegt. Die freie Krankenhauswahl bleibt dabei unber ü hrt. Danach erfolgt eine Evaluierung.
    Nicht nur in Ballungsr ä umen, sondern auch in l ä ndlichen Regionen muss die wohnortnahe Krankenhausversorgung der Bev ö lkerung gew ä hrleistet sein. Hierzu wollen wir sicherstellen, dass auch Krankenh ä user in strukturschwachen Regionen ihren Versorgungsauftrag wahrnehmen k ö nnen. Die Einf ü hrung des Systems diagnosebezogener Fallgruppen (DRG-System)als leistungsorientiertes Entgeltsystem war richtig. K ü

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