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Koalitionsvertrag 2013

Koalitionsvertrag 2013

Titel: Koalitionsvertrag 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: CDU CSU SPD
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nftig kann das Institut f ü r das Entgeltsystem im Krankenhaus Kalkulationskrankenh ä user ad ä quat repr ä sentativ ausw ä hlen. Gesunkene Sachkosten sind zeitnah bei der Kalkulation abzubilden.
    Wir wollen die L ä nder bei der Weiterentwicklung der Krankenhausplanung von einer standortbasierten hin zu einer erreichbarkeitsorientierten Versorgungsplanung unterst ü tzen. Dazu sollen die M ö glichkeiten, Sicherstellungszuschl ä ge zu vereinbaren, gesetzlich konkretisiert werden. Die Festlegung von Kriterien erfolgt zuk ü nftig durch den GBA. Werden diese erf ü llt, ist nach Zustimmung des Landes ein Sicherstellungszuschlag zu zahlen. Es ist auch zu ü berpr ü fen, ob f ü r Krankenh ä user die Vorhaltekosten, insbesondere f ü r die Notfallversorgung, aktuell ausreichend finanziert werden.
    Die Menschen m ü ssen sich darauf verlassen k ö nnen, dass nur Operationen durchgef ü hrt werden, die auch tats ä chlich medizinisch notwendig sind. Daher haben Patienten zuk ü nftig regelhaft die M ö glichkeit, eine Zweitmeinung bei einem weiteren Facharzt oder Krankenhaus einzuholen. Dies betrifft vom GBA zu definierende mengenanf ä llige planbare Behandlungen. Die Ä rzte m ü ssen bei Indikationsstellung die Patienten ü ber deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufkl ä ren. Diese Aufkl ä rung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Kosten ü bernehmen die Krankenkassen.
    Eine sichere Behandlung ist letztendlich nur dort m ö glich, wo das ä rztliche und pflegerische Personal nicht ü ber Geb ü hr belastet wird. Wir wollen gew ä hrleisten, dass auf Ebene der DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender H ö he und Gewichtung ber ü cksichtigt werden. Dass die Krankenh ä user diese Mittel auch tats ä chlich f ü r Personalkosten eingesetzt haben, m ü ssen sie in den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise unb ü rokratisch nachweisen.
    Krankenh ä user, in denen neue Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse zum Einsatz kommen, sollen verpflichtet werden, sich in der Phase nach der Markteinf ü hrung an Nutzen- und Sicherheitsstudien des GBA zu beteiligen. Entsprechende Methodenbewertungsverfahren des GBA sollen regelm äß ig nach sp ä testens zwei Jahren abgeschlossen sein.
    Register verbessern aufgrund ihrer Langzeitbeobachtungen die Patientensicherheit und Qualit ä t. Wir werden als ersten Schritt ein Transplantationsregister und ein Implantateregister aufbauen, die Datenlieferung ist verpflichtend. Dabei werden bereits bestehende Register einbezogen. Zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen werden wir die bereits eingeleiteten Ma ß nahmen evaluieren und erweitern. Informationen zu Krankenhausinfektionen m ü ssen verpflichtender Bestandteil der Qualit ä tsberichte werden.
    Bestimmte Unterschiede in den Landesbasisfallwerten lassen sich nicht durch Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur oder der unterschiedlichen Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen begr ü nden. Sie sollen aufgehoben werden. Die Bund-L ä nder-Arbeitsgruppe erarbeitet auf Basis des hierzu vorzulegenden Gutachtens Eckpunkte. Eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung der Eckpunkte soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
    Die Kosten der Krankenh ä user sollen mit der Fortentwicklung der Krankenhauspreise ü ber den Orientierungswert besser ber ü cksichtigt werden; dieser muss deshalb auch st ä rker auf die spezifischen Gegebenheiten im Krankenhausbereich abstellen. Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der Krankenh ä user, effizient und wirtschaftlich zu arbeiten.
    Die ambulante Notfallversorgung konzentriert sich au ß erhalb der allgemeinen Praxissprechzeiten auf die Krankenh ä user. Das macht eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der entsprechenden Verg ü tung erforderlich. Wir streben dabei eine regelhafte Kooperation der Kassen ä rztlichen Vereinigungen und der Krankenh ä user zur Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung an. In eine solche Kooperation soll der Notdienst der Apotheken einbezogen werden. Der Sicherstellungsauftrag verbleibt bei den Kassen ä rztlichen Vereinigungen.
    Wir werden die besonderen Aufgaben der Universit ä tskliniken und der Krankenh ä user der Maximalversorgung besser im DRG-System verg ü ten. F ü r Hochkostenf ä lle, die nicht durch Fallpauschalen sachgerecht abgebildet werden k ö nnen, hat das Institut f ü r das Entgeltsystem im Krankenhaus bis Ende 2014 eine geeignete

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