Koalitionsvertrag 2013
öß en von Banken gegen das Steuerrecht kommen aufsichtsrechtliche Sanktionen bis hin zum Lizenzentzug in Betracht. Die Bundesregierung wird pr ü fen, ob durch eine Verbesserung des Informationsflusses von der Bundesanstalt f ü r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die Finanzbeh ö rden die Steuerhinterziehung wirksamer bek ä mpft werden kann.
Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Grundsteuer
Zum Kernbestand kommunaler Selbstverwaltung geh ö rt eine stabile Finanzausstattung. Dies setzt voraus, dass die kommunalen Aufgaben zum Wohle der B ü rgerinnen und B ü rger ausreichend finanziert sind.
Die Gewerbesteuer ist eine wichtige steuerliche Einnahmequelle der Kommunen. Wir wollen, dass auf der Basis des geltenden Rechts f ü r die kommenden Jahre Planungssicherheit besteht.
Die Erbschaftsteuer erm ö glicht in ihrer jetzigen Ausgestaltung den Generationswechsel in den Unternehmen und sch ü tzt Arbeitspl ä tze. Sie bleibt den L ä ndern als wichtige Einnahmequelle erhalten.
Die Grundsteuer wird unter Beibehaltung des Hebesatzrechtes f ü r Kommunen zeitnah modernisiert. Wir fordern die L ä nder auf, nach Abschluss der laufenden Pr ü fprozesse rasch zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer als verl ä ssliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten, d. h. das Aufkommen zu sichern und Rechtssicherheit herzustellen.
Europäische Bankenunion
Wir brauchen eine kluge Regulierung der Finanzm ä rkte, insbesondere des Bankenbereichs. In der Zukunft m ü ssen Banken selber mehr Mittel f ü r Krisensituationen bereitstellen, damit die Steuerzahler nicht wieder wie in der Vergangenheit belastet werden. Wer die Freiheit will, mit riskanten Gesch ä ften hohe Gewinne zu erzielen, muss auch f ü r die Risiken einstehen. Die Spielregeln der Sozialen Marktwirtschaft sind ausgehebelt, wenn der Privatisierung von Gewinnen die Sozialisierung von Verlusten gegen ü ber steht.
Wir brauchen eine funktionierende Bankenunion, bestehend aus einer einheitlichen Bankenaufsicht, einem einheitlichen Regelwerk und einem einheitlichen Mechanismus zur Bankenabwicklung. Bei der Bankenaufsicht, f ü r deren z ü gige Verwirklichung wir uns einsetzen, treten wir zur Vermeidung von Interessenkonflikten f ü r eine klare Trennung von Aufsichts- und Geldpolitik bei der EZB ein. Die Besonderheiten des deutschen 3-S ä ulen-Modell mit Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken m ü ssen in der Aufsicht Ber ü cksichtigung finden. W ä hrend systemrelevante Banken generell unter direkte EZB-Aufsicht gestellt werden, gilt dies nicht f ü r kleine und regional t ä tige Institute.
Bei der Sanierung und Abwicklung von Banken setzen wir uns f ü r die strikte Einhaltung einer klaren Haftungskaskade und f ü r eine konsequente Beteiligung von Bankgl ä ubigern (Bail-In) ein. K ü nftig m ü ssen vorrangig Eigent ü mer und Bankgl ä ubiger, nicht Steuerzahler herangezogen werden. Sparer mit einer Einlage bis zu 100.000 Euro werden gesch ü tzt.
Wir wollen den europ ä ischen Abwicklungsmechanismus auf einer rechtssicheren Grundlage errichten, sodass Banken rechtzeitig, effektiv und effizient abgewickelt werden k ö nnen. F ü r den Abwicklungsmechanismus wollen wir eine z ü gige L ö sung erreichen, die ausreichenden Schutz f ü r die Budgethoheit der Mitgliedstaaten bietet. Vor diesem Hintergrund unterst ü tzen wir den z ü gigen Aufbau einer europ ä ischen Abwicklungsbeh ö rde f ü r die systemrelevanten grenz ü berschreitenden Banken und eines einheitlichen europ ä ischen Abwicklungsfonds, der perspektivisch vollst ä ndig durch Bankenabgaben finanziert werden soll, deren H ö he sich an Systemrelevanz, Gr öß e und Risikoprofil von Banken orientiert.
Wenn bis zur Einrichtung des europ ä ischen Fonds bereits einbezahlte Mittel nationaler Fonds sowie die Beteiligung der Eigent ü mer und Gl ä ubiger insgesamt nicht zur Finanzierung von Bankenabwicklungen und -restrukturierungen ausreichen, bleibt der betroffene Mitgliedstaat verantwortlich. Die Koalitionspartner werden sich daf ü r einsetzen, dass die f ü r die etwaige Bankenrettung eingesetzten nationalen Haushaltsmittel aus dem 3 Prozent-Defizitkriterium des Stabilit ä ts- und Wachstumspaktes herausgerechnet werden. Sofern ein Mitgliedstaat zur Bankenrettung alleine nicht in der Lage ist und in eine gef ä hrliche ö konomische Schieflage geraten w ü rde, kann er im bestehenden Verfahren ESM-Hilfe beantragen.
Sobald der Aufbau eines
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