Koalitionsvertrag 2013
europ ä ischen Abwicklungsmechanismus beschlossen ist, kann, nachdem der deutsche Gesetzgeber eine entsprechende Entscheidung getroffen und die EZB die Aufsicht operativ ü bernommen hat, als Zwischenl ö sung ein neues Instrument zur direkten Bankenrekapitalisierung auf Basis der bestehenden ESM-Regelungen mit einem maximalen Volumen von 60 Mrd. Euro und insbesondere mit der entsprechenden Konditionalit ä t und als letztes Instrument einer Haftungskaskade in Frage kommen, wobei sichergestellt ist, dass vorher alle anderen vorrangigen Mittel ausgesch ö pft worden sind und ein indirektes ESM-Bankenprogramm mit Blick auf die Schuldentragf ä higkeit des Staates ausgeschlossen ist. Eine dauerhafte Ü bernahme direkter Bankenrisiken durch den Steuerzahler lehnen wir ab.
Die Sicherheit der Spareinlagen ist ein wesentliches Element stabiler Finanzm ä rkte. Die Harmonisierung der Anforderungen an die nationalen Einlagensicherungssysteme in Europa unter Wahrung der nationalen Besonderheiten (insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken) ist daher ein weiteres wichtiges Element der Bankenunion. Die deutschen Einlagensicherungssysteme haben sich in der Krise als stabil erwiesen. Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung auf EU-Ebene lehnen wir ab.
Handlungsfähig im Bund, in Ländern und Kommunen
Das f ö derale System ist eine St ä rke der Demokratie und ein wichtiger Grund f ü r die Leistungsf ä higkeit Deutschlands. Angesichts der Herausforderungen durch die Globalisierung und Europ ä isierung m ü ssen wir immer wieder neu sicherstellen, dass unser f ö derales System handlungsf ä hig bleibt. Dazu geh ö rt, dass jede Ebene - Bund, L ä nder und Kommunen - ihren Aufgaben mit einem hohen Ma ß an Eigenverantwortung nachkommen kann.
Die Kommunen sind ein zentraler Bestandteil unseres Gemeinwesens. Sie nehmen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge und der lokalen Infrastruktur wahr. Um die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu sichern, m ü ssen die Kommunen handlungsf ä hig sein. Voraussetzung daf ü r sind auch gesunde Finanzen. Der Bund hat dazu einen gewichtigen Beitrag geleistet, unter anderem durch die ab dem Jahr 2014 vollst ä ndige Erstattung der Nettoausgaben f ü r die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, seine finanzielle Beteiligung am Ausbau der Kinderbetreuung f ü r unter Dreij ä hrige und die Fortschreibung der Entflechtungsmittel bis einschlie ß lich 2019 auf dem bisherigen Niveau. Die kommunale Ebene erzielt seit dem Jahr 2012 Finanzierungs ü bersch ü sse. Trotz des positiven Gesamteindrucks herrscht eine gro ß e Heterogenit ä t bei der Finanzsituation der Kommunen.
Wir werden ein Bundesleistungsgesetz f ü r Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beitragen. Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.
Sp ä testens Ende 2019 m ü ssen die Bund-L ä nder-Finanzbeziehungen neu geordnet sein. Der L ä nderfinanzausgleich ist zu diesem Zeitpunkt neu zu regeln. Die L ä nder werden ab diesem Zeitpunkt keine strukturellen Defizite mehr haben. In dieser Legislaturperiode m ü ssen daf ü r die Weichen gestellt werden. Dazu finden zwischen Bund und L ä ndern Gespr ä che statt.
Die Koalition wird parallel eine Kommission einrichten, in der Bund und L ä nder vertreten sind. Dazu werden Vertreter der Kommunen einbezogen. Die Kommission wird sich mit Fragen der f ö deralen Finanzbeziehungen befassen und dazu Vorschl ä ge erarbeiten. Die Kommission soll bis Mitte der Legislaturperiode Ergebnisse zu den nachfolgenden Themenbereichen vorlegen:
• Europ ä ischer Fiskalvertrag
• Schaffung von Voraussetzungen f ü r die Konsolidierung und die dauerhafte Einhaltung der neuen Schuldenregel in den L ä nderhaushalten
• Einnahmen- und Aufgabenverteilung und Eigenverantwortung der f ö deralen Ebenen
• Reform des L ä nderfinanzausgleichs
• Altschulden, Finanzierungsmodalit ä ten und Zinslasten
• Zukunft des Solidarit ä tszuschlags.
4. Zusammenhalt der Gesellschaft
4.1. Miteinander stärken und Chancengleichheit verbessern
Bevölkerungswandel gestalten
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD begreift den Bev ö lkerungswandel als eine der gr öß ten Herausforderungen der gesamten Gesellschaft. Er ist
Weitere Kostenlose Bücher