Koalitionsvertrag 2013
SMS, E-Mail oder ü ber eine App ü ber Unf ä lle, Gefahren und Katastrophen informiert werden k ö nnen.
Wir f ü hren Systeme ein (z. B. eine zentrale Nummer f ü r SMS-Notrufe oder eine Notruf-App) und ä ndern das TKG so, dass sich Menschen in einer Notsituation bemerkbar machen und Hilfe anfordern k ö nnen, ohne zur ü ckgerufen werden zu m ü ssen.
Im digitalen Zeitalter hat sich die Art der Kommunikation grundlegend ver ä ndert und die Menschen tauschen sich online auf diversen Plattformen aus. Wir sprechen uns gegen einen allgemeinen Klarnamenzwang aus, weil anonyme Kommunikation oft nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist.
Wir sehen neben den Chancen der Digitalisierung auch die Risiken. So wollen wir Pr ä ventions- und Beratungsangebote zu online basiertem Suchtverhalten bundesweit ausbauen und wissenschaftlich begleiten.
In den n ä chsten vier Jahren k ö nnen die Weichen gestellt werden, damit Deutschland und Europa eine F ü hrungsrolle bei der konsequenten, sozialvertr ä glichen, vertrauensw ü rdigen und sicheren Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft einnehmen. Mit einer ausgewogenen Digitalisierungspolitik k ö nnen Zukunftschancen unseres Landes, Potenziale f ü r Demokratie und Teilhabe sowie Innovations- und Wettbewerbsf ä hig langfristig gesichert werden. Deutschland wird zu einer echten digitalen Gesellschaft.
5. Moderner Staat, innere Sicherheit und Bürgerrechte
5.1. Freiheit und Sicherheit
Konsequenzen aus den Erkenntnissen des NSU- Untersuchungsausschusses
Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) hat partei ü bergreifend zahlreiche Reformvorschl ä ge f ü r die Bereiche Polizei, Justiz und Verfassungsschutz, zur parlamentarischen Kontrolle der T ä tigkeit der Nachrichtendienste sowie zur Zukunft der F ö rderung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus erarbeitet. Soweit die Bundesebene betroffen ist, machen wir uns diese Empfehlungen zu Eigen und werden sie z ü gig umsetzen. Soweit die L ä nder betroffen sind, werden wir im Dialog mit ihnen Wege f ü r die Umsetzung dieser Empfehlungen erarbeiten, etwa bei der einheitlichen Verfahrensf ü hrung der Staatsanwaltschaften.
Wir st ä rken die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes f ü r Verfassungsschutz (BfV), bauen dessen Koordinierungskompetenz im Verfassungsschutzverbund aus und verbessern die technische Analysef ä higkeit des BfV. Der gegenseitige Austausch von Informationen zwischen Bund und L ä ndern wird gemeinsame Lagebilder erm ö glichen.
Wir wollen eine bessere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste. Die Anforderungen an Auswahl und F ü hrung von V-Leuten des Verfassungsschutzes werden wir im Bundesverfassungsschutzgesetz regeln und die parlamentarische Kontrolle erm ö glichen. Die Beh ö rdenleiter m ü ssen die Eins ä tze der V-Leute genehmigen. Bund und L ä nder informieren sich wechselseitig ü ber die eingesetzten V-Leute.
Bei Polizei und Justiz st ä rken wir die interkulturelle Kompetenz und steigern die personelle Vielfalt. Die M ö glichkeiten f ü r Opferbetreuung und -beratung st ä rken wir. Weil Opfer rassistischer, fremdenfeindlicher oder sonstiger menschenverachtender Straftaten den besonderen Schutz des Staates verdienen, wollen wir sicherstellen, dass entsprechende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdr ü cklich ber ü cksichtigt werden.
Kriminalität und Terrorismus
Prävention
Die Extremismuspr ä vention der Bundesregierung b ü ndeln und optimieren wir. Antisemitismus bek ä mpfen wir, Radikalisierung, rassistischen und demokratiefeindlichen Strukturen treten wir entgegen. Wir st ä rken die Pr ä vention u. a. indem wir Programme wie „Zusammenhalt durch Teilhabe" verstetigen. Bei der Bek ä mpfung von Rechtsextremismus und Rassismus verkn ü pfen wir die zivilgesellschaftlichen Aktivit ä ten mit denen im Bildungssektor und bei Polizei und Justiz.
Kriminalität in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam bekämpfen
Mit Blick auf strafbares Verhalten im Unternehmensbereich bauen wir das Ordnungswidrigkeitenrecht aus. Wir brauchen konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln f ü r Unternehmensbu ß en. Wir pr ü fen ein Unternehmensstrafrecht f ü r multinationale Konzerne. Das Recht der Verm ö gensabsch ö pfung werden wir vereinfachen, die vorl ä ufige Sicherstellung von Verm ö genswerten erleichtern und eine
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