Koenig Arsch - Mein Leben als Kunde
Zehntausende von Beschwerden über Handwerker ein. Die beiden häufigsten Zankäpfel sind schlampige Arbeiten und überhöhte Rechnungen, nicht selten in Kombination.
Zahlreiche Handwerker richten nicht nur Pfusch an, sondern sind dreist genug, sich auch noch dessen Beseitigung bezahlen zu lassen: der Dachdecker, der die vom Dach gefallenen Ziegel als »Sturmschaden« deklariert, nicht als Fehler seiner gerade erfolgten Renovierung; oder der Fassadenbauer, der das schon nach einem Jahr verblasste Holz, das offenbar schlecht gestrichen war, nur gegen eine erneute Rechnung streicht. Das ist so, als würde der Chirurg eine Schere im Bauch des Patienten vergessen und den Eingriff zu ihrer Entfernung gesondert berechnen.
Da könnte fast der Verdacht aufkommen: Einige Handwerker richten mehr Schäden an, als sie beheben, um sich Nachfolgeaufträge zu sichern. In manchen Fällen geht das so weit, dass man sein Auto mit einem kleinen Schaden, etwa einem Zündkerzenversagen, in die Werkstatt gibt und es mit einem großen Schaden zurückbekommt, zum Beispiel einem rätselhaften Motorengeräusch, das eine große Reparatur erfordert. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Juristische Frage: Muss man Handwerker wirklich zweimal bezahlen, wenn sie pfuschen? Natürlich nicht. Zwischen Ihnen und dem Monteur kommt ein Werkvertrag zustande. Und das vereinbarte Geld muss erst dann fließen, wenn dieser Vertrag erfüllt, sprich der Schaden behoben ist. Bleibt der Mangel bestehen, etwa der Abfluss verstopft, ist es Sache des Handwerkers, den Schaden zum vereinbarten Preis zu beheben (sofern kein außerordentliches Problem auftritt). Wenn er dafür drei Anläufe braucht, weil er schlampig arbeitet, ist das sein Problem – darf Ihnen aber keine zusätzlichen Kosten bescheren.
Schmutziges Handwerk – zehn fiese Tricks
Wie man Kunden über den Tisch zieht, sie austrickst und ausnimmt, darin sind einige Handwerker Meister. Sie schreiben Angebote, die so viel Spielraum für den Preis lassen, dass er zum Akt der Willkür wird. Sie blasen minimale Handgriffe zu Großreparaturen auf, stel len unerledigte Aufträge in Rechnung, wollen ihr Geld schon im Voraus und lassen Kunden sogar für Angebote blechen.
Wo früher Standesehre war, breiten sich heute Räubermanieren aus. Der Motor der Moral stottert. Die Rohre des Anstands sind verstopft. Jeder Kunde ist ein potenzielles Opfer. »Nachtzuschlag« am späten Nachmittag, frisierte Stundenlöhne, Aufwandspauschalen für Selbstverständlichkeiten – kein Trick, den es nicht gibt.
Welches die Maschen der Handwerker sind, die für den größten Verdruss beim Kunden sorgen? Hier lernen Sie die zehn größten Ärgernisse kennen, von denen man in Verbraucherforen immer wieder liest – und Sie erfahren, wie Sie sich gegen dieses Betrüger-Handwerk wehren können:
1. Preistreiberei
Was für Sie ein großes Problem ist, das ist für den Handwerker ein Klacks: Das Schloss Ihrer zugefallenen Haustür wird er schnell geöffnet, den tropfenden Wasserhahn fachkundig repariert oder den fehlenden Ziegel zügig ersetzt haben. Denken Sie! Doch wie lange eine Arbeit dauert, hängt nicht nur von ihrem Schwierigkeitsgrad ab, sondern auch vom Willen des Ausführenden.
Arbeiten lassen sich ewig in die Länge ziehen und ausweiten. Anstelle des Türschlosses, das zu öffnen war, schwatzt Ihnen der Monteur einen neuen Schließmechanismus auf. Und statt der Reparatur des tropfenden Wasserhahns wird Ihnen eine neue Armatur samt Einbau eingebrockt. Die Rechnung wird zum Schockerlebnis.
Gegenmaßnahme: Lassen Sie sich vor jeder Arbeit, auch vor der kleinsten, ein Angebot machen. An diesen Preis muss sich der Handwerker halten – oder sich für alles, was darüber hinausgeht, Ihre Zustimmung einholen. Falls es Streit gibt: Ziehen Sie einen Schlichter der Handwerkskammer hinzu. Oder holen Sie sich Rat von den Verbraucherzentralen.
2. Teures Angebot
Ein Fall aus Frankfurt: Ein Kunde lässt sich von einem Zimmermann ein Angebot für den Bau eines Carports machen. Der Zimmermann reist an, erkundigt sich nach den Vorstellungen des Kunden, vermisst den Raum, bringt sein Angebot auf drei Seiten zu Papier. Als der Zuschlag an einen anderen Handwerker geht, flattert dem Kunden eine Rechnung ins Haus: Für »Besichtigung und Angebot« will der leer ausgegangene Konkurrent 89 Euro kassieren.
Gegenmaßnahme: Das Angebot ist nicht Gegenstand eines Werkvertrages, sondern eine Vorleistung, um einen solchen Vertrag zu bekommen.
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