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Kriminalgeschichte des Christentums Band 06 - Das 11 und 12 Jahrhundert

Kriminalgeschichte des Christentums Band 06 - Das 11 und 12 Jahrhundert

Titel: Kriminalgeschichte des Christentums Band 06 - Das 11 und 12 Jahrhundert Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karlheinz Deschner
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Vorgang Heinrichs II. aufstanden und erklärten, daß die Kinder einer solchen Ehe dem gleichen Joch der Unfreiheit unterlägen wie der Priester selbst«. Und fügten noch hinzu, der mit kaiserlicher Autorität gefällte Spruch dürfe durch kein Recht jemals aufgehoben werden. 94
    Dasselbe Thema griff nun am 1. August 1022 auch die vielerörterte Synode zu Pavia wieder auf, wobei von den sieben Kanones allein fünf die Söhne von kirchenhörigen Geistlichen betrafen – und selbstverständlich tagte man mit demselben Resultat. Denn der hohe Klerus konnte nie genug Geld und Macht und darum auch nie genug Sklaven, Hörige haben. Der niedere Klerus dagegen stammte zumeist von Unfreien ab, durfte also keinerlei freies Eigentum besitzen, vielmehr gehörte alles, was er erwarb oder ersparte, restlos dem Bischof, der schon deshalb das größte Interesse an der Erbunfähigkeit der Priesterkinder hatte. Die Nachkommen von Kirchensklavinnen aber waren erbunfähig; über sie konnten die Prälaten verfügen, wie sie wollten, weshalb sie es auch gar nicht ungern sahen, wenn sich ein Kleriker mit einer Kirchensklavin verband.
    Heirateten jedoch unfreie Geistliche freie Frauen, so waren deren Kinder frei, sie waren besitz- und erbfähig und von den weltlichen Gesetzen geschützt. Ein arger Jammer für die Mutter Kirche. »Selbst die Kleriker«, klagt Papst Benedikt, »
welche aus dem Gesinde der Kirche sind,
sofern man sie noch Kleriker nennen kann, erzeugen, da sie doch durch die Gesetze jedes Rechtes, irgend ein Weib zu haben, beraubt sind, von freien Weibern Kinder, und
meiden die Sklavinnen der Kirche
(!) nur allein aus der betrügerischen Absicht, damit die Söhne, von der freien Mutter erzeugt, auch gleichsam frei sein möchten. Diese sind es, o Himmel, o Erde« (Mi sunt, o caelum, o terra), lamentiert der Papst, »welche gegen die Kirche sich auflehnen. Keine schlimmeren Feinde der Kirche gibt es als diese (Nulli peiores hostes ecclesiae quam isti). Niemand ist mehr bereit zu Nachstellungen gegen die Kirche und Christus als sie. Während so die Söhne der Knechte, wie sie fälschlich vorgeben, in der Freiheit verbleiben, verliert die Kirche beides, die Knechte und die Güter. So ist die ehemals so reiche Kirche arm geworden.« 95
    Der Heilige Vater verglich darauf die unfolgsamen Prälatenknechte noch mit Springhengsten und den Schweinen Epikurs, ja, tadelte als Beweis höchsten Verderbens – so züchtet Rom die Heuchelei! –, daß sie nicht »vorsichtig« (caute), sondern »öffentlich« (publice) Unzucht trieben. (Wie denn die mittelalterlichen spanischen Synoden überhaupt nur von den öffentlichen Konkubinen des Klerus handeln, die geheimen gar nicht erwähnen – »was geheim geschieht, ist nicht geschehen, nur was schreit, ist eine Sünde«: Panizza.) Und schließlich befiehlt Papst Benedikt: »Alle Söhne und Töchter der Kleriker, sie mögen von einer Sklavin oder Freien, von einer Ehefrau oder Concubine – weil keines erlaubt ist, noch erlaubt war (!), noch erlaubt sein wird – erzeugt sein, sollen
Sclaven sein der Kirche in alle Ewigkeit«
(servi suae erunt ecclesiae in saecula saeculorum).
    Der vierte Kanon der Synode von Pavia bedroht die Richter: »Wer Söhne von solchen Klerikern, die Sklaven der Kirche sind, für frei erklärt, weil von freien Frauen geboren, sei Anathema, weil er die Kirche beraubt.« Die Kapitel fünf bis sieben verbieten allen Kirchenhörigen den Gütererwerb von Freien unter Androhung von Auspeitschung und Kerkerstrafe: »Kein Knecht einer Kirche, sei er Kleriker oder Laie, darf auf dem Namen oder durch die Vermittlung eines Freien irgend etwas erwerben. Tut er es doch, so wird er gepeitscht und eingesperrt, bis die Kirche ihre Urkunden zurückerhält. Der Freie, der ihm geholfen, muß der Kirche vollständigen Ersatz leisten, oder er wird mit den Kirchendieben verflucht. Der Richter oder Notar, der jene Urkunden abgefaßt, wird anathematisiert.«
    Kaiser Heinrich II. erhob die Beschlüsse von Pavia in abgeänderter Form zum Reichsgesetz, wozu die Initiative offenbar von Papst und Synodalen gemeinsam ausging. Doch der Herrscher hat die Erlasse nicht nur bestätigt und gutgeheißen, sondern sie, päpstlicher als der Papst, noch verschärft. So mußten Richter, die Priesterabkömmlinge für frei erklärten, ihres Vermögens beraubt und auf immer verbannt, die Mütter solcher Kinder auf dem Markt ausgepeitscht und gleichfalls exiliert werden, Notare, die Klerikern freie Geburt und

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