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Kriminalgeschichte des Christentums Band 07 - Das 13 und 14 Jahrhundert

Kriminalgeschichte des Christentums Band 07 - Das 13 und 14 Jahrhundert

Titel: Kriminalgeschichte des Christentums Band 07 - Das 13 und 14 Jahrhundert Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karlheinz Deschner
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umgebracht. König Otakar aber erlag nicht nur der deutsch-ungarischen Übermacht, sondern verlor auch selbst sein Leben. Er wurde auf der Flucht erschlagen, völlig ausgeplündert, wie es heißt, durch persönliche Feinde, durch einen »Rachemord« österreichischer Adliger – einen »Privatmord« somit wieder (vgl. S. 75 f.). 17
    Nach dem Sieg, der den verhältnismäßig armen Habsburger, Idealfall jeder Massenschlachtung, reich mit einem Schlag gemacht – während man in Österreich, Steiermark, Kärnten so greulich hungerte, daß man angeblich sogar Leichen (mortuorum hominum cadavera) verschlang »et alia, que nature abhominabilia sunt« –, richtete Rudolf alsbald seine Augen auf Böhmen und Mähren, die traditionellen Herrschaftsgebiete der Premysliden, beschied sich dann aber mit einer habsburgisch-premyslidischen Doppelhochzeit: sein jüngster Sohn, Rudolf II., heiratete Agnes, die Schwester Wenzels II., und dieser einzige, erst achtjährige Sohn und Nachfolger Otakars II. heiratete gleichzeitig Rudolfs I. Tochter Guta. Auch als Rudolf selbst sechsundsechzigjährig eine zweite Ehe mit der schönen vierzehnjährigen Elisabeth, Schwester Herzog Roberts II. von Burgund, Schwiegersohn Ludwigs des Heiligen, schloß, spielten politische Hintergründe eine Rolle. 18
    Nicht die Eheverbindungen aber ergaben die eigentliche Lösung, sondern die habsburgischen Revindikationen. Während Rudolf seine Sprößlinge mit den Kindern des niedergerungenen und getöteten Gegners verband, was ja immerhin etwas Beinah-Humanes hatte, zog er die ihnen weggenommenen Herzogtümer an sich. Denn: »diesen Erwerb (und nicht eine Vereinigung der erledigten Lehen mit dem Reichsgut) scheint er von Anfang an ins Auge gefaßt und konsequent angestrebt zu haben«, etwas: »für das eigene Haus« (Erkens), »die endgültige Erwerbung des Landes für seine Familie« (Handbuch der Europäischen Geschichte), eine hervorragende Basis für deren weiteren Aufstieg. Das Reichsgut wurde somit Hausgut, Begriffe, Komplexe, die im Lauf der Zeit wohl nicht zufällig vermengt und oft schwer abgrenzbar geworden waren; ganz beiseite, daß es bei den habsburgischen Revindikationen weniger um wirklich altes Reichsgut ging als um einst staufischen Besitz.
    Zunächst kassierten Rudolfs Söhne, der erstgeborene Albrecht (I.) und Rudolf der Jüngere, der schon 1283 auf seine Rechte verzichtete und 1290 starb, die durch Otakars Liquidierung freigewordenen Kirchenlehen. Dann wurde im Mai 1281 Albrecht, der spätere König, »Verweser über Österreich und über Steyr«. Und im folgenden Jahr verlieh Rudolf, mit Zustimmung der zuerst widerstrebenden Kurfürsten, die südostdeutschen, die einst babenbergischen Herzogtümer, die »heimgefallenen Reichslehen«, seinen Söhnen »zu gesamter Hand«. Rudolf wurde Herr zu Krain, der Mark, zu Portenau, Albrecht Herzog zu Österreich und zu Steyr.
    Albrecht griff von Anfang an hart durch. So entriß er Konrad von Sumerau, der seinem königlichen Vater die Entscheidungsschlacht von 1278 als Führer der eingreifenden Reserve mitgewinnen half (S. 362), die vom König ihm selbst verliehenen beiden Burgen Freinstein und Werfenstein durch einen förmlichen Krieg. Ähnlich brutal und jedes Recht mißachtend ging er in anderen Fällen vor. Kurz, »klar genug liegt Albrechts I. Bestreben zutage, seine Einkünfte zu sichern und zu mehren, wozu der Revindikationsparagraph die vorzüglichste Handhabe bot. Ganz ungescheut vermutete ein Zeitgenosse, der Herzog suche aus dem Lande möglichst viel herauszuziehen, um den Überschuß in die Stammlande seines Hauses zu verschieben« (Lhotsky).
    Herzog Albrecht war auch persönlich schroff, menschlich unangenehm, hatte überdies, als man den Verhaßten am 25. November 1295 vergiftet glaubte, durch ärztliche Kunst ein Auge verloren, was die Finsterheit seines Gesichts verstärkte. Er stieß in Österreich und Steiermark auf Ablehnung, in Wien auf Widerstand, so daß er die Stadt 1288 unterwerfen mußte. 1290 schanzte ihm der königliche Vater auch Ungarn als heimgefallenes Reichslehen zu, was man indes schon im nächsten Jahr rückgängig machte, nicht zuletzt weil Papst Nikolaus IV. Ungarn das Eigentum der römischen Kirche nannte (vgl. VI 259 f.!).
    Immerhin hatte Rudolf durch seine habsüchtigen Zugriffe die eigene Familie, das ganze Geschlecht nicht nur mächtig und reich gemacht, sondern auch in den Reichsfürstenstand erhoben, einen exklusiven Kreis, der erstmals im 12. Jahrhundert

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