Langenscheidt Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt
geben.
Hereinkommen darf der Vermieter nur in äußersten Notfällen oder wenn er sich vorher ankündigt und einen vernünftigen Grund für den Inspektionsbesuch hat.
✗ Faustregel für Inspektionsbesuche:
In Ordnung: Ihr Vermieter kommt nach Voranmeldung alle zwei Jahre mal vorbei – natürlich ohne Nachschlüssel –, um nachzugucken, ob Sie immer schön die Wände gestrichen haben! Auch wenn er die Wohnung verkaufen, neu vermieten oder renovieren will, müssen Sie ihn hereinlassen.
Nicht in Ordnung: Ihr Vermieter sieht aus wie Kinski, taucht nachts an Ihrem Bett auf und flüstert Ihnen ins Ohr: » Oh, Sie sind noch wach. Sie müssen doch keine Angst haben. Ich wollte nur sehen, ob Sie schon schlafen. Dann sehen Sie immer so friedlich aus, wissen Sie … Ihr Haar duftet so gut … Sie sollen immer bei mir bleiben …!!! «
Merke:
Wenn der Vermieter einen guten Grund hat, darf er sich die Wohnung mal ansehen. Wenn er keinen hat und trotzdem mal gucken kommt: Schloss auswechseln oder gleich kündigen.
Schlüsseldienste
Schlüsseldienst sagt:
Oha! Da komme ich aber nicht so einfach rein. Das wird leider, leider, leider ein bisschen teurer!
Schlüsseldienst meint:
Trottel, das Schloss hättest du auch mit der Scheckkarte aufbekommen.
Anwalt antwortet:
Mein Mandant schuldet lediglich eine ortsübliche Vergütung. Um den zu viel bezahlten Betrag sind Sie in strafrechtlich relevanter Höhe ungerechtfertigt bereichert und somit zur Rückzahlung verpflichtet.
Anwalt meint:
Deine Rechnung ist strafbarer Wucher. Wenn du jetzt nicht ganz schnell die Hälfte zurückzahlst, kriegst du Post vom Staatsanwalt!
Schlüsseldienst Auf & Weg
An- und Abfahrt (war weit)
80 Euro
Spezialwerkzeug vergessen, zurückgefahren
100 Euro
Bohrmaschine
500 Euro
Presslufthammer
1.000 Euro
Flammenwerfer
2.500 Euro
Sprengstoffladungen
5.000 Euro
Räumpanzer
25.000 Euro
NATO-Luftangriffe (Nachttarif)
95.000.000 Euro
Ohne UN-Mandat (Zuschlag)
150.000.000 Euro
Summe
Gib mir alles, was du hast!
Ungefähr so sah Ihre letzte Schlüsseldienstrechnung aus? Dabei war die Tür nur ins Schloss gefallen und es steckte von innen kein Schlüssel? Von außen auch nicht? Dann waren viele der Rechnungsposten entbehrlich und Sie hätten die Rechnung kräftig zusammenstreichen dürfen.
Sie ersparen sich übrigens solchen Ärger, wenn Sie demnächst klar definieren, was der Schlüsseldienst tun soll und dafür vorab einen Festpreis vereinbaren:
» Bitte nur die Tür öffnen. Das Haus soll weitestgehend intakt bleiben und die Nachbarschaft nicht evakuiert werden. Was kostet das? «
Viel mehr als 50 Euro pro Stunde sollte der Einsatz nicht kosten. Nachts und an Wochenenden darf es auch mal gut das Doppelte sein. Aber dann ist auch Schluss. Wer mehr verlangt, hat Pech und muss das zu viel erhaltene Honorar sogar zurückzahlen.
Merke:
Ihre Haustür ist nicht der Westwall.
Haustiere
Vermieter sagt:
Das Halten von Haustieren ist aus Sicherheits-, Lärmschutz- und Hygienegründen prinzipiell nicht zulässig. Das steht auch ausdrücklich im Mietvertrag. Sie müssen sich daher von Ihren süßen Meerschweinchen trennen.
Vermieter meint:
Ich kann Tiere nicht leiden und deine blöden Meerschweinchen schon gar nicht. In Südamerika isst man diese Viecher. Wenn du nicht willst, dass ich das auch eines Tages mache, dann zieh aus oder schaff sie ins Tierheim.
Anwalt antwortet:
Der formularmäßige Ausschluss jeglicher Tierhaltung, also auch der Haltung von Kleintieren, stellt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine unzulässige Vertragsklausel dar.
Anwalt meint:
Hunde, Katzen und andere große Tiere im Haus hättest du verbieten können. Hast du aber nicht. Du hast pauschal alle Tiere verboten. Und das geht nicht. Die Meerschweinchen bleiben!
Manche Vermieter stellen sich wirklich dümmer an als nötig. Hunde, Katzen und andere Großtiere dürften sie durchaus verbieten, aber nicht pauschal alle Haustiere. Denn es gibt keinen vernünftigen Grund, auch so harm-, laut- und geruchlose Kleintiere wie Meerschweinchen, Kanarienvögel, Zierfische & Co. zu verbieten. Wer trotzdem in den Mietvertrag schreibt
Haustierhaltung generell verboten
geht entschieden zu weit und kann sich überhaupt nicht mehr auf das Haustierverbot berufen. Er schneidet sich also ins eigene Fleisch, denn nun muss er auch Hunde und Katzen dulden.
Umstrittene Haustiere wie Nashörner oder Grizzlybären könnte er in der Reihenhaussiedlung jedoch weiterhin verbieten, da sie als
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