Leben nach der Schule
Bevölkerungsteile politischen Druck gegen den Walfang aufbaut.
Das heißt natürlich nicht, dass du dich für deine Aktion in Lebensgefahr begeben solltest, doch es zeigt, dass außergewöhnliche Handlungen Aufmerksamkeit erregen. Ein ungefährliches Beispiel dafür war auch die Hamburger Studentendemo, die ihren Protest gegen die Einführung von Studiengebühren mit einer Jubelaktion zeigte. In Anzügen gekleidete Studenten liefen mit Parolen wie »Pöbel und Schmarotzer exmatrikulieren – für mehr Studiengebühren« und »Eure Armut kotzt uns an« durch die Stadt und zogen die Blicke auf sich.
Nicht alle außergewöhnlichen Aktionen treffen allerdings auf Sympathie in der Gesellschaft, sondern sie schaffen mit der Medienwirksamkeit lediglich eine wichtige Grundvoraussetzung: Wenn Leute hinsehen, werden sie die Aktion hinterfragen und sich im besten Fall über die Hintergründe informieren.
Das ist eine gute Chance, durch gezielte Fakten zu überzeugen. Je mehr Leute hinter dir und deinem Vorhaben stehen, desto größer ist die Unterstützung dafür. Überzeugt die Aktion, gewinnt ihr Stimmen, Spenden oder tatkräftige neue Aktivisten. Das alles bringt euch hoffentlich einen guten Schritt näher ans Ziel.
Eine neue außergewöhnliche Aktionsmethode sind sogenannte Flashmobs . Dabei starten einzelne Menschen über Internetforen, Rundmails oder Webseiten einen Aufruf. Jeder,der mitmachen möchte, soll sich zu einem bestimmten Datum an einem genau festgelegten öffentlichen Platz scheinbar zufällig treffen und zur vereinbarten Zeit oder auf ein vereinbartes Kommando eine ungewöhnliche Aktion ausführen, die im Aufruf definiert wird. In London kamen beispielsweise hunderte Menschen zusammen und sangen zur Erinnerung an Michael Jackson gemeinsam »Thriller«. In Paris fanden sich in einem Park auf einmal etwa 3000 Leute ein und verharrten von einer Sekunde auf die nächste bewegungslos in einem »Freeze«. In Berlin wurde eine McDonalds Filiale von rund 2500 Leuten auf einmal gestürmt, die gleichzeitig Burger bestellten.
Worin der Sinn liegt, möglichst viele Burger zu bestellen, mag eine berechtigte Frage sein. Auch ob die Aktion nicht irgendwie doch von demjenigen Unternehmen angezettelt wurde, das daran als Einziges verdient hat. Doch die Inhalte lassen sich sicher auch sinnvoller gestalten. Stört dich, dass die neue Autobahn quer durch den schönen Stadtpark gebaut werden soll, dass eine Demo von Neonazis geduldet wurde oder dass Spanien noch immer Stierkämpfe durchführt, brauchst du nur gute Argumente und einen Internetanschluss und los geht’s.
Organisatorisch stehst du auf der legalen Seite, wenn du öffentliche Aktionen wie Demos und Flashmobs vorher bei der Gemeinde anmeldest. Außerdem ist es sinnvoll, die Presse (z. B. die regionale Zeitung, Schülerzeitungen und Radiosender) über die Aktion zu informieren, damit darüber dann auch berichtet wird. Die meisten öffentlichen Aktionen beheben nicht direkt den Missstand, sondern zählen darauf, dass durch möglichst viele Teilnehmer so viel politischer Druck aufgebaut wird, dass das Ziel über die Reaktion der Menschen, die darüber entscheiden können, erreicht wird.
Je nachdem, welches Ziel du erreichen möchtest, empfehlensich auch direkte Aktionen. Wer bei einer Naturkatastrophe den betroffenen Menschen helfen möchte, erreicht möglicherweise mehr, indem er direkt die benötigten Güter oder Geld sammelt und die Organisation eines Hilfstransports unterstützt. In jedem Fall ist es gut, sich für sein Ziel einzusetzen.
Dein Kreuzlein setzen: Wahlen
Ein sechzehnjähriger und ein dreizehnjähriger Junge legten im Jahr 1995 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde ein, weil sie kein Wahlrecht für die Bundestagswahlen besaßen. Sie begründeten ihre Klage damit, dass kein Bürger wegen äußerer Umstände, für die er nichts kann, wie Geschlecht, Hautfarbe oder Alter, von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen werden dürfe.
Die Begründung sorgte für viel Medienaufmerksamkeit und entfachte wilde Diskussionen darüber, ob und wann Menschen aufgrund ihres Alters benachteiligt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage letztendlich dennoch ab und hielt an der Voraussetzung fest, dass deutsche Staatsbürger erst im Alter von 18 Jahren ihr Kreuzlein auf dem Stimmzettel setzen dürfen. Eine Ausnahme bilden die Kommunalwahlen. Hier darf in einigen Bundesländern schon ab 16 Jahren gewählt werden.
Dieses sogenannte
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